Lebendtierexport vom 10./11.Mai 2021

1. sämtliche Unterlagen, Vorgänge, Korrespondenz mit anderen Behörden, Gerichten und Unternehmen welche im Zusammenhang mit dem beantragten Lebendtierexport (Rindertransport nach Marokko) vom 10./11. Mai 2021 stehen

2. sämtliche Unterlagen, Vorgänge, Korrespondenz mit anderen Behörden, Gerichten und Unternehmen welche im Zusammenhang mit dem zugehörigen Gerichtsbeschluss vom 10.05.2021 (AZ 7 B 2035/21) stehen

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  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. sämtliche Unterlagen, Vorg…
An Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Lebendtierexport vom 10./11.Mai 2021 [#220381]
Datum
14. Mai 2021 09:53
An
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. sämtliche Unterlagen, Vorgänge, Korrespondenz mit anderen Behörden, Gerichten und Unternehmen welche im Zusammenhang mit dem beantragten Lebendtierexport (Rindertransport nach Marokko) vom 10./11. Mai 2021 stehen 2. sämtliche Unterlagen, Vorgänge, Korrespondenz mit anderen Behörden, Gerichten und Unternehmen welche im Zusammenhang mit dem zugehörigen Gerichtsbeschluss vom 10.05.2021 (AZ 7 B 2035/21) stehen Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220381/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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