Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz

Anfrage an: Stadt Ostfildern

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Dokumente aus denen die folgenden Informationen, (oder die absolute Anzahl) der ausgestellten Strafzettel und Verwarnungen am Standort Niemöllerstraße auf Höhe der Scharnhauser Bank hervorgehen. Speziell geht es um Verstöße auf dem dort ausgewiesenen Elektroparkplatz auf der Straßenseite des Real Marktes.
- Wie häufig finden an dem oben genannten Parkplatz Kontrollen statt?
- Bitte teilen Sie mir ebenfalls die Höhe der ausgesprochenen Bußgelder mit.

Zudem erbitte ich eine Liste über alle geplanter Mobilfunkmasten in Ostfildern. Dabei geht es nicht um die bestehenden, sich im Betrieb befindenden Masten, sondern um solche mit laufenden oder abgeschlossenen Genehmigungsverfahren, welche noch nicht abschließend in den Betrieb gestellt wurden.

Um den Aufwand für die Verwaltung in Grenzen zu halten, stelle ich beide meiner Anfragen gebündelt. Sollte so der Aufwand einer kostenlosen Aufkunft überschritten sein, so kann ich die Anfragen auch gerne erneut getrennt stellen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente aus denen di…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach Landesinformationsfreiheitsgesetz [#220414]
Datum
14. Mai 2021 17:00
An
Stadt Ostfildern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente aus denen die folgenden Informationen, (oder die absolute Anzahl) der ausgestellten Strafzettel und Verwarnungen am Standort Niemöllerstraße auf Höhe der Scharnhauser Bank hervorgehen. Speziell geht es um Verstöße auf dem dort ausgewiesenen Elektroparkplatz auf der Straßenseite des Real Marktes. - Wie häufig finden an dem oben genannten Parkplatz Kontrollen statt? - Bitte teilen Sie mir ebenfalls die Höhe der ausgesprochenen Bußgelder mit. Zudem erbitte ich eine Liste über alle geplanter Mobilfunkmasten in Ostfildern. Dabei geht es nicht um die bestehenden, sich im Betrieb befindenden Masten, sondern um solche mit laufenden oder abgeschlossenen Genehmigungsverfahren, welche noch nicht abschließend in den Betrieb gestellt wurden. Um den Aufwand für die Verwaltung in Grenzen zu halten, stelle ich beide meiner Anfragen gebündelt. Sollte so der Aufwand einer kostenlosen Aufkunft überschritten sein, so kann ich die Anfragen auch gerne erneut getrennt stellen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ostfildern
WG: Telekommunikatsionsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz Sehr Antragsteller/in hi…
Von
Stadt Ostfildern
Betreff
WG: Telekommunikatsionsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz
Datum
26. Mai 2021 11:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in hiermit erhalten Sie die gewünschte Auskunft über alle geplanten Mobilfunkmasten in Ostfildern. Es geht dabei nicht um die bestehenden, sich im Betrieb befindenden Masten, sondern um solche mit laufenden oder abgeschlossenen Genehmigungsverfahren, welche noch nicht abschließend in den Betrieb gestellt wurden. - Derzeit liegen keine laufenden bzw. abgeschlossenen Genehmigungsverfahren, welche noch nicht abschließend in den Betrieb gestellt wurden, vor. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Betreff
AW: WG: Telekommunikatsionsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414]
Datum
26. Mai 2021 11:51
An
Stadt Ostfildern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider schließt diese nicht den ersten Teil meiner Anfrage ein (bzgl. Strafzettel). Könnten Sie diesen Teil bitte nachreichen. Andernfalls werde ich eine zweite, separate Anfrage stellen müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: WG: Telekommunikatsionsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414] Sehr Antrags…
Von
Stadt Ostfildern
Betreff
AW: WG: Telekommunikatsionsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414]
Datum
26. Mai 2021 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die zweite separate Anfrage wird vom Fachbereich 1/ Abteilung Straßenverkehrsrecht, Verkehrsüberwachung der Stadt Ostfildern bearbeitet. Die Abteilung antwortet Ihnen separat. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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AW: WG: Telekommunikatsionsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414] Sehr <<…
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Betreff
AW: WG: Telekommunikatsionsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414]
Datum
26. Mai 2021 16:20
An
Stadt Ostfildern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für das Weiterleitan an die zuständige Abteilung. Das schätze ich sehr. Dennoch habe ich nochmal eine Frage zu den Mobilfunkmasten. Speziell geht es um einen 5G Telekommast, welcher am Plieninger Klärwerk gebaut werden soll/gebaut wird. Ich war der Überzeugung, dass dieser noch in Ostfildern steht. Für diesen sollte es Dokumente geben. Laut Bauordnungsrecht sind Masten unter 10 Metern genehmigungsfrei - jedoch nur wenn die Gemeinde beteiligt ist. Laut Presse soll der Mast an die 40 Meter hoch sein. Bitte teilen Sie mir mit ob sich dieser Mast noch in Ostfildern befindet. Ist er der Stadt Ostfildern bekannt? Ich bitte Sie mir ggf die Baugenehmigungen und einen Lageplan nachreichen. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ostfildern
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Stadt Ostfildern
Betreff
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Datum
26. Mai 2021 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: Automatische Antwort: WG: Telekommunikatsionsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz …
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Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Telekommunikatsionsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414]
Datum
16. Juni 2021 10:17
An
Stadt Ostfildern
Status
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Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass die Frist von einem Monat heute überschritten wurde. Für die Mobilfunkmasten-Anfrage, habe ich nach meinem Erstkontakt genauere Informationen bzgl. meiner Anfrage übermittelt. Es sollte nun klar sein welche Informationen mich interessieren. Bitte senden Sie mir die angefragten Informationen schnellstmöglich zu. Für den Anfrageteil-Elektroautoparkplatz habe ich leider gar keine Antwort oder Bestätigung bekommen. Bitte geben Sie mir die Kontaktdaten meines Ansprechparters in der AbteilungStraßenverkehrsrecht, Verkehrsüberwachung der Stadt Ostfildern. Wer bearbeitet meine Anfrage? An wen kann ich mich wenden? Da ich bisher den Eindruck habe, dass die Stadt Ostfildern ihrer Auskunftspflicht gewissenhaft nachkommt, werde ich die Frist um 7 Tage verlängern. Auch habe ich mir die Mühe gemacht eine freundliche Erinnerung zu schreiben. Bitte bestätigen Sie mir das meine Anfragen bearbeiten und beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Telekommunikatsionsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414]
Datum
16. Juni 2021 10:19
An
Stadt Ostfildern
Status
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Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie freundlich darauf hinweisen, dass die Frist von einem Monat heute überschritten wurde. Für die Mobilfunkmasten-Anfrage, habe ich nach meinem Erstkontakt genauere Informationen bzgl. meiner Anfrage übermittelt. Es sollte nun klar sein welche Informationen mich interessieren. Bitte senden Sie mir die angefragten Informationen schnellstmöglich zu. Für den Anfrageteil-Elektroautoparkplatz habe ich leider gar keine Antwort oder Bestätigung bekommen. Bitte geben Sie mir die Kontaktdaten meines Ansprechparters in der AbteilungStraßenverkehrsrecht, Verkehrsüberwachung der Stadt Ostfildern. Wer bearbeitet meine Anfrage? An wen kann ich mich wenden? Da ich bisher den Eindruck habe, dass die Stadt Ostfildern ihrer Auskunftspflicht gewissenhaft nachkommt, werde ich die Frist um 7 Tage verlängern. Auch habe ich mir die Mühe gemacht eine freundliche Erinnerung zu schreiben. Bitte bestätigen Sie mir das meine Anfragen bearbeiten und beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ostfildern
Telekommunikationsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414] Sehr Antragsteller/in…
Von
Stadt Ostfildern
Betreff
Telekommunikationsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414]
Datum
16. Juni 2021 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,2 KB


Sehr Antragsteller/in der Mobilfunkmast auf dem Grundstück der Kläranlage Plieningen ist genehmigungspflichtig und wurde 2019 genehmigt. Der Mobilfunkmast wurde errichtet. Damit handelt es sich um ein für die Abteilung Baurecht abgeschlossenes Verfahren. Aus diesem Grund habe ich ihn in meiner Mail vom 26.05.2021 nicht erwähnt. Ob bzw. wann der Funkturm in Betrieb genommen wurde, ist uns nicht bekannt. Die Abteilung Verkehrsrecht habe ich angeschrieben und um die Nennung eines Ansprechpartners gebeten. Ich melde mich, wenn ich hier eine Rückmeldung erhalten habe. Noch eine schöne Restwoche Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Telekommunikationsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414] Sehr << Anr…
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Betreff
AW: Telekommunikationsmasten; neue Anzeige, Außenbereich nd Anfrage Informationsgesetz [#220414]
Datum
16. Juni 2021 13:38
An
Stadt Ostfildern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre schnelle Reaktion. Könnten Sie mir bitte die Baugenehmigung für den genannten Mast zukommen lassen. Vielen Dank auch für Ihre umfangreichen Bemühungen in Bezug auf die Kontaktherstellung mit der Abteilung Verkehrsrecht Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Telekommunikationsmasten; neue Anzeige, Außenbereich und Anfrage Informationsgesetz [#220414]; Zwischenbeschei…
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Stadt Ostfildern
Betreff
AW: Telekommunikationsmasten; neue Anzeige, Außenbereich und Anfrage Informationsgesetz [#220414]; Zwischenbescheid
Datum
24. Juni 2021 10:22
Status
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Sehr Antragsteller/in das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) soll die Transparenz staatlicher Verwaltung als Voraussetzung für eine demokratische Meinungs- und Willensbildung erhöhen und räumt zu diesem Zweck allen Interessierten einen grundsätzlich freien Zugang zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen ein (vgl. § 1 LIFG). Allerdings sind Informationen, deren Offenlegung ein schutzwürdiges privates Interesse entgegensteht, vom Informationszugang ausgenommen (vgl. §§ 1 und 5 LIFG). Das bedeutet, dass z.B. der Name und die Anschrift des Bauherrn als Daten der natürlichen Person zu schwärzen sind, um der Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten Genüge zu tun. Um zu klären, welche Informationen davon betroffen sind, bin ich auf unser Rechtsamt und unseren Datenschutzbeauftragten zugegangen. Nachdem ich eine Rückmeldung erhalten habe, sende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zu. Daher bitte ich noch um etwas Geduld. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Telekommunikationsmasten; neue Anzeige, Außenbereich und Anfrage Informationsgesetz [#220414]; Zwischenbeschei…
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Betreff
AW: Telekommunikationsmasten; neue Anzeige, Außenbereich und Anfrage Informationsgesetz [#220414]; Zwischenbescheid [#220414]
Datum
8. Juli 2021 12:45
An
Stadt Ostfildern
Status
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Sehr << Anrede >> nach weiteren zwei Wochen habe ich noch immer keine Antwort erhalten. Die Anfrage habe ich zuerst am 14. Mai gestellt. Dies entspricht einer Fristüberschreitung von rund 4 Wochen. Ich habe mehrfach Nachgefragt und meine Anfrage präzisiert. Anfrageteil 1) Bitte senden Sie mir das mir das angefragte Dokument schnellstmöglich zu. Die schwärzung der personenbezogenen Daten können Sie gerne durchführen. Anfrageteil 2) Da ich leider immer noch keine direkte Kontaktperson in der Abteilung Verkehrsrecht mitgeteilt bekommen habe, werde ich meine Anfrage in einer Woche nochmals stellen. Ich bitte nochmals um die Kontaktdaten der Abteilung Verkehrsrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ostfildern
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Betreff
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Datum
8. Juli 2021 12:45
Status

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Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Genehmig…
Von
Stadt Ostfildern
Betreff
Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Genehmigung, Schwärzung mit Datenschutzbeauftragtem abgestimmt
Datum
15. Juli 2021 09:10
Status
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die lange Wartezeit. Die interne Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten ist jetzt abgeschlossen. Anbei erhalten Sie die Genehmigung für die Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgitter von 2019. Der 40 m hohe Stahlgitter - Antennenmast ist Bestandteil des Baugesuchs. Er ist von der Baugenehmigung umfasst. Die Ergänzung der Baugenehmigung von 2020 habe ich auch angehängt. Diese beinhaltet die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamtes Esslingen von 2020. Die von mir vorgenommenen Schwärzungen habe ich mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Ostfildern abgestimmt. Der Hintergrund dieser internen Abstimmung ist folgender: Das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) soll die Transparenz staatlicher Verwaltung als Voraussetzung für eine demokratische Meinungs- und Willensbildung erhöhen und räumt zu diesem Zweck allen Interessierten einen grundsätzlich freien Zugang zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen ein (vgl. § 1 LIFG). Allerdings sind Informationen, deren Offenlegung ein schutzwürdiges privates Interesse entgegensteht, vom Informationszugang ausgenommen (vgl. §§ 1 und 5 LIFG). Das bedeutet, dass z.B. der Name und die Anschrift des Bauherrn als Daten der natürlichen Person zu schwärzen sind, um der Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten Genüge zu tun. Vom FB1/ Verkehrsrecht habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten. In diesem Punkt kann ich Ihnen somit leider nicht weiterhelfen. Die Emailadresse der Abteilung Straßenverkehrsrecht und Verkehrsüberwachung ist <<E-Mail-Adresse>>. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass ich kommende Woche Urlaub habe und erst ab dem 27.07.2021 wieder erreichbar bin. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Gene…
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Betreff
AW: Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Genehmigung, Schwärzung mit Datenschutzbeauftragtem abgestimmt [#220414]
Datum
15. Juli 2021 11:40
An
Stadt Ostfildern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Schwärung ist nachvollziehbar. Dennoch möchte ich um eine Version ohne Schwärzung des Abschnittes 11 der Anlage "Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde" bitten. insbesondere die Ausgleichzahlungen, welche verrichtet worden sind, sind für die Bürger interessant. Da es sich bei dem Begünstigten um eine Stiftung des öffentlichen Rechts handelt, steht dem Auskunftsrecht kein schutzwürdiges privates Interesse entgegen. Bitte prüfen Sie meine Anfrage nochmals. Zudem werde ich eine erneute Anfrage an die Abteilung Straßenverkehrsrecht und Verkehrsüberwachung stellen. Ich markiere die Anfrage als Abgeschlossen sobald ich die angeforderten Dokumente erhalten habe. Ihnen einen guten Urlaub. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Gene…
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Stadt Ostfildern
Betreff
AW: Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Genehmigung, Schwärzung mit Datenschutzbeauftragtem abgestimmt [#220414]
Datum
29. Juli 2021 12:45
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht ist bei mir eingegangen. Vergangene Woche hatte ich Urlaub. Am Dienstag habe ich eine Mail an den Datenschutzbeauftragten versandt. Wenn mir die Rückmeldung des Datenschutzbeauftragten vorliegt, werde ich auf Ihre Email antworten. Bis dahin bitte ich noch einmal um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Ostfildern
AW: Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Gene…
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Stadt Ostfildern
Betreff
AW: Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Genehmigung, Schwärzung mit Datenschutzbeauftragtem abgestimmt [#220414]
Datum
6. August 2021 10:04
Status
Sehr Antragsteller/in inzwischen liegt mir die Rückmeldung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Ostfildern vor: Aus der Höhe der Ausgleichsabgabe kann auf die Baukosten geschlossen werden. Daher wurde die Schwärzung zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgenommen. Hierzu mussten wir eine Abwägung treffen, ob wir die Kenntnis der Baukosten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des bauenden Unternehmens sehen. Als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.“ Ein Geschäftsgeheimnis ist definiert als „eine Information a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht;“ (Geschäftsgeheimnisgesetz § 2 Nr. 1) Geschäftsgeheimnisse umfassen vornehmlich kaufmännisches Wissen wie z.B. Kalkulationen, Bilanzen, Umsatzzahlen, Geschäftsverbindungen, Marktstrategien, Lieferanten- und Kundenlisten, Forschungsprojekte, Vertriebssysteme oder Kreditdaten. Die bisherige Schwärzung wurde genau aus diesem Grunde vorgenommen. Es ergeben sich auch keine neuen oder andere Erkenntnisse, die zu einer Änderung unser Auskunft führen. Wenn Sie diese Auskunft trotzdem haben möchten, muss ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 LIFG eingeleitet werden. Dabei wird das bauende Unternehmen angeschrieben und um Einwilligung gebeten. Insoweit uns nach Ablauf von einem Monat keine Einwilligung zugeht, gilt die Einwilligung als verweigert. Ausführliche Informationen finden Sie auch in der beigefügten Broschüre ab Seite 35ff bzw. 49ff. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden. Bitte beachte Sie, dass ich die kommenden beiden Wochen nicht im Büro bin. Ein schönes Wochenende Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Gene…
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Betreff
AW: Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Genehmigung, Schwärzung mit Datenschutzbeauftragtem abgestimmt [#220414]
Datum
6. August 2021 12:10
An
Stadt Ostfildern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Im Hinblick auf die wohl eher geringen Chancen bei einem Drittbeteiligungsverfahren, werde ich die Anfrage als „Anfrage erfolgreich“ markieren und somit schließen. Ich möchte mich für die mehrfachen, sehr umfangreichen Antworten bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ostfildern
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Von
Stadt Ostfildern
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. August 2021 12:10
Status

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AW: Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Gene…
Von
Stadt Ostfildern
Betreff
AW: Telekommunikationsmasten am Klärwerk in der Hohenheimer Straße; Anfrage Informationsgesetz; Zusendung der Genehmigung, Schwärzung mit Datenschutzbeauftragtem abgestimmt [#220414]
Datum
6. August 2021 12:40
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Rückmeldung und diese sehr nette Antwort. Darüber habe ich mich sehr gefreut. Viele Grüße