Erfahrungen mit Covid-19 Selbsttest an Schulen und geplantes Vorgehen für die Einstellung dieser Test bei geringen Inzidenzen

Anfrage an: Hessischer Landtag

Selbsttest an Schulen wurden eingeführt, da sie "angesichts der aktuellen Lage unerlässlich für einen sicheren Schulbetrieb" seien (Zitat Kultusministerium).
Erster Fragenkomplex:
Was ist genau mit aktueller Lage gemeint?
Bezieht sich dies auf Inzidenzwerte?
Ab welchem Inzidenzwert ist geplant, auf Selbsttest an Schulen zu verzichten?
Wenn der Verzicht durch geringe Inzidenzwerte ausgelöst wird, wonach richtet sich das Einstellen der Selbsttests?
Wie begründen Sie, dass auf Selbsttests auch in der Stufe 2 der aktuellen Lockerungen nicht verzichtet wird, d.h. Inzidenz 3 Tage <50 bzw. 14 Tage <100?

Zweiter Fragenkomplex:
Liegen Ihnen die Ergebnisse der bisher durchgeführten Selbsttests vor?
Wie viele Test wurden bis heute durchgeführt?
Wie viele Schüler wurden positiv getestet?
Wie viele positive Testergebnisse wurden durch den nachfolgenden PCR Test bestätigt?
Rechtfertigen die erzielten Ergebnisse ihrer Meinung nach den Testaufwand?
Welche Maßnahmen sind geplant, um den durch die Testaktivitäten begründeten Unterrichtsausfall zu kompensieren?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Selbsttest an Schulen w…
An Hessischer Landtag Details
Von
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Betreff
Erfahrungen mit Covid-19 Selbsttest an Schulen und geplantes Vorgehen für die Einstellung dieser Test bei geringen Inzidenzen [#220423]
Datum
14. Mai 2021 23:28
An
Hessischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Selbsttest an Schulen wurden eingeführt, da sie "angesichts der aktuellen Lage unerlässlich für einen sicheren Schulbetrieb" seien (Zitat Kultusministerium). Erster Fragenkomplex: Was ist genau mit aktueller Lage gemeint? Bezieht sich dies auf Inzidenzwerte? Ab welchem Inzidenzwert ist geplant, auf Selbsttest an Schulen zu verzichten? Wenn der Verzicht durch geringe Inzidenzwerte ausgelöst wird, wonach richtet sich das Einstellen der Selbsttests? Wie begründen Sie, dass auf Selbsttests auch in der Stufe 2 der aktuellen Lockerungen nicht verzichtet wird, d.h. Inzidenz 3 Tage <50 bzw. 14 Tage <100? Zweiter Fragenkomplex: Liegen Ihnen die Ergebnisse der bisher durchgeführten Selbsttests vor? Wie viele Test wurden bis heute durchgeführt? Wie viele Schüler wurden positiv getestet? Wie viele positive Testergebnisse wurden durch den nachfolgenden PCR Test bestätigt? Rechtfertigen die erzielten Ergebnisse ihrer Meinung nach den Testaufwand? Welche Maßnahmen sind geplant, um den durch die Testaktivitäten begründeten Unterrichtsausfall zu kompensieren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220423/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessischer Landtag
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich darf Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage an das Hessisch…
Von
Hessischer Landtag
Betreff
AW: Erfahrungen mit Covid-19 Selbsttest an Schulen und geplantes Vorgehen für die Einstellung dieser Test bei geringen Inzidenzen [#220423]
Datum
18. Mai 2021 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich darf Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage an das Hessische Kultusministerium zu wenden. Das Kultusministerium erreichen Sie über folgendes Kontaktformular: https://kultusministerium.hessen.de/kontaktformular-kultusministerium . Mit freundlichen Grüßen