Aufschlüsselung der Inzidenzzahlen nach Impfungen
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit Dezember 2020 erhalten Menschen Impfungen oder Gentherapeutika zur Vorbeugung gegen COVID-19.
1. Wieviele Menschen sind in Halle auf diese Weise bisher behandelt worden? Wieviele dieser Behandlungen waren Erst- und wieviele Zweit-Impfungen/Behandlungen? Wenn möglich schlüsseln Sie diese Zahlen nach Wochen oder Monaten auf.
2. Bitte schlüsseln Sie die von der Stadt Halle seit Beginn der COVID-19-Impfungen herausgegebenen "Inzidenzzahlen" wie folgt auf:
Wie oft und welche Impfstoffe oder Gentherapeutika hatten die als Neuinfizierte in die Statistik eingegangenen Personen zur Vorbeugung gegen COVID-19 zum jeweiligen Zeitpunkt bereits erhalten?
3. Im Gegensatz zu den sogenannten Inzidenzzahlen, erfasst die Arbeitsgruppe Influenza am RKI tatsächliche Atemwegserkrankungen. Bitte schlüsseln Sie die von Hallenser Sentinel-Praxen erfassten Atemwegserkrankungen ebenso nach Impfungen auf.
Ich gehe davon aus, dass diese Zahlen erfasst werden, weil sie wichtig für die Beurteilung der tatsächlichen Effektivität der angewendeten Präparate sind. Falls diese Annahme nicht zutrifft, teilen Sie mir bitte mit, ob und auf welche Weise die Effektivität der Impfungen und Gentherapeutika zur Covid-19-Prophylaxe überprüft werden. Falls Sie die Effektivität nicht selbst überwachen, teilen Sie mir bitte mit, welche Informationen Ihnen dazu von anderen Behörden (RKI, PEI, ...) vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Für die Beantwortung der Frage schätzt das Gesundheitsamt Kosten in Höhe von 800€. D.h. die Daten liegen dem Gesundheitsamt nicht direkt vor, d.h. sie können auch nicht die Grundlage für politische Entscheidungen sein.
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Mai 2021
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19. Juni 2021
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Kosten dieser Information:800,00 Euro
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