Dokumente zur Luca App im Neckar-Odenwald Kreis

Den Vertrag oder die Verträge über die Nutzung der Luca App im Neckar-Odenwald Kreis,
die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT.

Anlass für diese Nachfrage ist die Nachricht von 15.05.
https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Aktuelle+Themen/Neuigkeiten/Neckar_Odenwald_Kreis+startet+Einsatz+der+Luca_App-p-7228.html?highlight=luca

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag oder die Ver…
An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur Luca App im Neckar-Odenwald Kreis [#220444]
Datum
15. Mai 2021 13:47
An
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag oder die Verträge über die Nutzung der Luca App im Neckar-Odenwald Kreis, die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT. Anlass für diese Nachfrage ist die Nachricht von 15.05. https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Aktuelle+Themen/Neuigkeiten/Neckar_Odenwald_Kreis+startet+Einsatz+der+Luca_App-p-7228.html?highlight=luca
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220444/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Freundliche Grüße
Von
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Betreff
AW: Dokumente zur Luca App im Neckar-Odenwald Kreis [#220444]
Datum
21. Mai 2021 10:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag ist hier eingegangen und in Bearbeitung. Freundliche Grüße

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Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag hin erhalten Sie folgende Informationen: - Der Vertrag über die Nutzung de…
Von
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Betreff
AW: Dokumente zur Luca App im Neckar-Odenwald Kreis [#220444]
Datum
15. Juni 2021 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag hin erhalten Sie folgende Informationen: - Der Vertrag über die Nutzung der Luca App im Neckar-Odenwald Kreis ist zu Ihrer Kenntnis angefügt. Geschwärzte Textpassagen sind dem insoweit vorrangigen Schutz aus § 6 Landesinformationsfreiheitsgesetz BW für Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschuldet. - Eine "Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT" ist nicht vorhanden. - Die bilaterale Nutzungsvereinbarung wurde bekanntlich durch Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Land Baden-Württemberg ersetzt, vgl. u.a. die Landes- Pressemitteilungen vom 26.03.2021 (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-setzt-auf-die-luca-app/ ) und 14.05.2021 (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/luca-app-zur-kontaktnachverfolgung/ ). Freundliche Grüße