Aktueller Planstand "Voltasteg"

Anfrage an: Stadt Mannheim

Die aktuellen bzw. letzten vorliegenden Planungen für den Neubau der Brücke "Voltasteg" zwischen Neckarau und Neuhermsheim über die Anlagen der DB.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    110,60 Euro
  • Ein:e Follower:in
Felix Rublack
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen …
An Stadt Mannheim Details
Von
Felix Rublack
Betreff
Aktueller Planstand "Voltasteg" [#220457]
Datum
15. Mai 2021 21:34
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen bzw. letzten vorliegenden Planungen für den Neubau der Brücke "Voltasteg" zwischen Neckarau und Neuhermsheim über die Anlagen der DB.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Rublack Anfragenr: 220457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220457/ Postanschrift Felix Rublack << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Rublack
Stadt Mannheim
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen Sehr geehrter Herr Rublack, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
8. Juni 2021 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rublack, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird auf Grundlage des prognostizierten Verwaltungsaufwands eine Gebühr in Höhe von 110,60 € (7 angefangene 15 Minuten à 15,80 €) erhoben werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag in Ansehung dessen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Felix Rublack
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen [#220457] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ant…
An Stadt Mannheim Details
Von
Felix Rublack
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen [#220457]
Datum
10. Juni 2021 21:51
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie bitte näher begründen, wie Sie einen Verwaltungsaufwand von fast 2 Stunden für die einfache Übersendung von Planunterlagen ermittelt haben? Ich sehe die Anfrage als einfachen Fall, für den keine Gebühren und Auslagen erhoben werden dürfen. Mit freundlichen Grüßen Felix Rublack Anfragenr: 220457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220457/ Postanschrift Felix Rublack << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Mannheim
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen [#220457] Sehr geehrter Herr Rublack, gemäß § 10 Abs. 1 LIFG kön…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen [#220457]
Datum
15. Juni 2021 06:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rublack, gemäß § 10 Abs. 1 LIFG können für „individuell zurechenbare öffentliche Leistungen“ Gebühren verlangt werden. Kostenrelevant sind folglich die Amtshandlungen, dies sich unmittelbar auf die Bearbeitung des IFG-Antrages beziehen. Im Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Gebührenfreiheit für sog. „einfache“ Fälle gemäß § 10 Abs. 3 S. 1 LIFG explizit nur für informationspflichtige Stellen im Sinne des § 2 Abs.1 Ziff. 1 LIFG, d.h. Stellen des Landes, gilt und damit vorliegend auch für eine vermeintlich „einfache“ Auskunft eine Gebühr verlangt werden kann. Mit freundlichen Grüßen