Kostenübernahme für die Luca App Vertrag

In den Medien finden sich unterschiedliche Angaben wer für die Luca App bezahlen wird,
insbesondere gibt es Meldungen das der Bund bestenfalls einen Teil der Landeskosten übernehmen wird.
* Wer wird die 3,7 Millionen ++ Euro für die Luca App tragen?
* Werden Gesundheitsämter für die Geschätzten 50000 Euro pro Anbindung (ebenfalls Medienangaben) extra Mittel und Personal erhalten?
* Aus welchen Haushaltsposten werden die App und die Anbindung bezahlt werden?
* Für welchen Zeitraum gilt die Übernahhme, bzw. : wenn die Zahlung eingeschränkt ist, für welchen Teil gilt die Kostenübernahme - und in welcher Zeitrum und Höhe gilt sie?
* Vertrag mit Luca, bzw. culture4life insbesondere mit Rahmenvereinbarung und inklusiven Zusicherungen, bzw. Ausstiegsklauseln.

Ergebnis der Anfrage

BaWü bezahlt Luca App selber, keine Kostenübernahme erkennbar.
über die 3,7 Mio für alle Sachmittel (liest sich wie "an Luca") keine extramittel für Gesundheitsämter für Implementierung.
Verweis auf Drucksachen und Stellungnahmen.
Vertrag erst nach weiterer Prüfung ob persönliche (Schwutzwürdige) Infos enthalten sind.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Mai 2021
  • Frist
    23. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 6 Follower:innen
Jens Rieger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den Medien …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
Jens Rieger
Betreff
Kostenübernahme für die Luca App Vertrag [#220462]
Datum
15. Mai 2021 23:45
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Medien finden sich unterschiedliche Angaben wer für die Luca App bezahlen wird, insbesondere gibt es Meldungen das der Bund bestenfalls einen Teil der Landeskosten übernehmen wird. * Wer wird die 3,7 Millionen ++ Euro für die Luca App tragen? * Werden Gesundheitsämter für die Geschätzten 50000 Euro pro Anbindung (ebenfalls Medienangaben) extra Mittel und Personal erhalten? * Aus welchen Haushaltsposten werden die App und die Anbindung bezahlt werden? * Für welchen Zeitraum gilt die Übernahhme, bzw. : wenn die Zahlung eingeschränkt ist, für welchen Teil gilt die Kostenübernahme - und in welcher Zeitrum und Höhe gilt sie? * Vertrag mit Luca, bzw. culture4life insbesondere mit Rahmenvereinbarung und inklusiven Zusicherungen, bzw. Ausstiegsklauseln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger Anfragenr: 220462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220462/ Postanschrift Jens Rieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az. 13-0221/1 Guten Tag Jens Rieger, besten Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Soziales und Integrat…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
45931 Kostenübernahme für die Luca App Vertrag [#220462]
Datum
19. Mai 2021 08:38
Status
Warte auf Antwort
Az. 13-0221/1 Guten Tag Jens Rieger, besten Dank für Ihre Anfrage an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, deren Eingang ich hiermit bestätige. Mit freundlichen Grüßen
Jens Rieger
Sehr << Anrede >> Ich möchte Sie an die Beantwortung der Anfrage erinnern, gern können Sie mir auch v…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
Jens Rieger
Betreff
AW: 45931 Kostenübernahme für die Luca App Vertrag [#220462]
Datum
7. Juni 2021 07:22
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich möchte Sie an die Beantwortung der Anfrage erinnern, gern können Sie mir auch vorab die Vertragsunterlagen zusenden (* Vertrag mit Luca, bzw. culture4life insbesondere mit Rahmenvereinbarung und inklusiven Zusicherungen, bzw. Ausstiegsklauseln.) - dies für den Fall, daß die Beantwortung der Anfragen zu den Kostenträgern länger dauern. Hier nochmal * Wer wird die 3,7 Millionen ++ Euro für die Luca App tragen? * Werden Gesundheitsämter für die Geschätzten 50000 Euro pro Anbindung (ebenfalls Medienangaben) extra Mittel und Personal erhalten? * Aus welchen Haushaltsposten werden die App und die Anbindung bezahlt werden? * Für welchen Zeitraum gilt die Übernahhme, bzw. : wenn die Zahlung eingeschränkt ist, für welchen Teil gilt die Kostenübernahme - und in welcher Zeitrum und Höhe gilt sie? Die Verträge selbst sind ja unlängst unterchrieben und ändern sich nicht mehr, Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger Anfragenr: 220462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220462/ Postanschrift Jens Rieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Az: 13-0221/1 Guten Tag Jens Rieger, besten Dank für Ihre E-Mail vom 15. Mai 2021. Aufgrund der Komplexität …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: DSV 13-0221.1 WG: 45931 Kostenübernahme für die Luca App Vertrag [#220462]
Datum
9. Juni 2021 12:15
Status
Warte auf Antwort
Az: 13-0221/1 Guten Tag Jens Rieger, besten Dank für Ihre E-Mail vom 15. Mai 2021. Aufgrund der Komplexität der begehrten amtlichen Informationen und ggfs. einer Drittbeteiligung wird die Frist gem. § 7 Abs. 7 LIFG verlängert. Wir bitten hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Jens Rieger
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenübernahme für die Luca App Vertrag“ vom 1…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
Jens Rieger
Betreff
AW: WG: DSV 13-0221.1 WG: 45931 Kostenübernahme für die Luca App Vertrag [#220462]
Datum
28. Juni 2021 15:30
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenübernahme für die Luca App Vertrag“ vom 15.05.2021 (#220462) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger Anfragenr: 220462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220462/ Postanschrift Jens Rieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Guten Tag Jens Rieger, wir verweisen auf unsere Nachricht vom 09.06.21, die Sie hier einsehen können: https://fr…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: WG: DSV 13-0221.1 WG: 45931 Kostenübernahme für die Luca App Vertrag [#220462]
Datum
28. Juni 2021 16:40
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Jens Rieger, wir verweisen auf unsere Nachricht vom 09.06.21, die Sie hier einsehen können: https://fragdenstaat.de/anfrage/kostenubernahme-fur-die-luca-app-vertrag/#nachricht-604254. Aufgrund der Komplexität der begehrten amtlichen Informationen und ggfs. einer Drittbeteiligung wurde die Frist gem. § 7 Abs. 7 LIFG verlängert. Die Antwortfrist wurde daher nicht überschritten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrte:r Jens Rieger, wir nehmen Bezug auf Ihr Informationszugangsbegehren gem. § 1 Abs. 2 LIFG vom 15.05.…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: WG: DSV 13-0221.1 WG: 45931 Kostenübernahme für die Luca App Vertrag [#220462]
Datum
20. Juli 2021 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte:r Jens Rieger, wir nehmen Bezug auf Ihr Informationszugangsbegehren gem. § 1 Abs. 2 LIFG vom 15.05.21. Zu Ihren Fragen nehmen wir folgt Stellung: * Wer wird die 3,7 Millionen ++ Euro für die Luca App tragen? Wir verweisen auf die Pressemitteilung vom 14.05.21 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Daraus geht hervor, dass das Land hierfür sämtliche Kosten übernimmt. Die Pressemitteilung kann hier eingesehen werden: https://sozialministerium.baden-wuert... * Werden Gesundheitsämter für die Geschätzten 50000 Euro pro Anbindung (ebenfalls Medienangaben) extra Mittel und Personal erhalten? Wir verweisen auf die Landtags-Drucksache 16/10072, dort Beantwortung der Frage 3: Die Kosten für die flächendeckende Nutzung des Luca-Systems in den 38 baden-württembergischen Gesundheitsämtern belaufen sich bis zum 31. März 2022 inklusive aller Nebenkosten, wie Betrieb, Schlüsselmanagement durch die Bundes-druckerei und Unterstützung bei der Einführung, auf rund 3,71 Millionen Euro. Die Drucksache können Sie hier einsehen: https://www.landtag-bw.de/files/live/... Ergänzende Informationen: Die Gesundheitsämter erhalten über den Kooperationsvertrag Unterstützung bei der Implementierung und beim Betrieb der Software. Für die landesweite Nutzung durch die Betreiber/Gastgeber wurden die Kosten entsprechend der Einwohnerzahl kalkuliert. Die Gesundheitsämter erhalten darüber hinaus keine Personal- und Sachkosten für die Nutzung von Luca. * Aus welchen Haushaltsposten werden die App und die Anbindung bezahlt werden? Die Mittel sind eine Mehrausgabe bei Kapitel 0922 Tit. 534 71 des Einzelplans 09 (Zweckbestimmung: "Dienstleistungen Dritter und dgl.") und wurden aus der Rücklage für Haushaltsrisiken beim Ministerium für Finanzen bei Kapitel 1212 Tit. 359 01 im Jahr 2021 entnommen. Sobald hierfür Bundesmittel (insbesondere aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst) dem Land zufließen, werden diese der Rücklage für Haushaltsrisiken zurückgeführt. * Für welchen Zeitraum gilt die Übernahme, bzw.: wenn die Zahlung eingeschränkt ist, für welchen Teil gilt die Kostenübernahme - und in welcher Zeitraum und Höhe gilt sie? Wir verweisen auf o.g. Landtags-Drucksache 16/10072, dort Beantwortung der Frage 1: Das Land Baden-Württemberg hat das Luca-System am 26. März 2021 für zunächst ein Jahr beschafft. Im Hinblick auf Ihre Bitte auf Herausgabe des Vertrags mit Luca, bzw. culture4life insbesondere mit Rahmenvereinbarung und inklusiven Zusicherungen, bzw. Ausstiegsklauseln können wir Ihnen folgendes mitteilen: Wir gewähren den Anspruch auf Informationszugang, soweit keine Auskunftsversagungsgründe gem. §§ 4 bis 6 LIFG bzw. gem. § 9 Abs. 3 LIFG vorliegen. Auskunftsversagungsgründe können bspw. der Schutz von personenbezogenen Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein. Bzgl. der begehrten Informationen sehen wir Anhaltspunkte dafür, dass betroffene Personen sowie öffentliche Stellen schutzwürdige Interessen am Ausschluss des Informationszugangs haben können. Wir führen daher ein Beteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durch und geben den betroffenen Personen bzw. öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang innerhalb eines Monats. Gemäß § 7 Abs. 7 LIFG haben wir die Frist zur Verfügungsstellung der Information auf bis zu drei Monate verlängert, da die Antragsbearbeitung innerhalb eines Monats wegen der Beteiligung der betroffenen Personen nicht möglich ist (vgl. § 7 Abs. 7 S. 2 und 3 LIFG). Wir werden Ihnen und den betroffenen Personen bzw. öffentlichen Stellen die Entscheidung bzgl. der Einwilligung gemäß § 8 Abs. 2 LIFG bekannt geben. Sie haben die Möglichkeit, uns innerhalb von einer Woche wissen zu lassen, inwieweit Ihre persönlichen Daten als antragstellende Person und die von Ihnen genannte Antragsbegründung bzgl. der Kontaktaufnahme an die betroffene Person weitergegeben werden dürfen (vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 LIFG). Falls Sie nicht antworten oder die Weitergabe ablehnen, eröffnen wir das Beteiligungsverfahren ohne diese Angaben. Darüber hinaus weisen wir Sie gem. § 10 Absatz 2 Satz 1 LIFG darauf hin, dass für die begehrte Auskunft Gebühren anfallen. Die Rahmengebühr beläuft sich gem. Ziff. 22.2.3. und 22.3.2. der Gebührenverordnung Sozialministerium auf 200,01 Euro bis 500,00 Euro. Angesichts des entstehenden Aufwands bzgl. der Drittbeteiligung und Schwärzung von schutzwürdigen Informationen wird die Gebühr auf 250 Euro festgesetzt. Wir weisen auf die Veröffentlichung des Vertrags zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Betreibern der Luca-App durch das Land Schleswig-Holstein hin. Der dortige Vertrag ist hier einsehbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertr... Wir fordern Sie daher gem. § 10 Abs. 2 S. 2 LIFG auf, uns innerhalb eines Monats – mithin bis zum 20.08.21 – mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag angesichts der o.g. Gebühren weiterverfolgen. Wird die Weiterverfolgung des Antrags nicht innerhalb dieser Frist gegenüber dem Ministerium für Soziales, Integration und Gesundheit Baden-Württemberg erklärt, gilt der Antrag als zurückgenommen und es erfolgt keine weitere Auskunft. Des Weiteren bitten wir um Auskunft, ob ein Interesse an personenbezogenen Daten besteht bzw. ob diese geschwärzt werden können. Für vorgenannte Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Mit freundlichen Grüßen