Schriftsätze der 24. Bundesregierung zu 1 BvR 2656/18 vom 24.03.2021

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

die Schriftsätze der 24. Bundesregierung zu 1 BvR 2656/18 vom 24.03.2021.

Ich bitte außerdem um Kenntnisnahme der Anlage(n).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
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"vorab per fragdenstaat.de"
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Schriftsätze der 24. Bundesregierung zu 1 BvR 2656/18 vom 24.03.2021
Datum
15. Mai 2021
An
Bundesamt für Justiz
Status
geschwärzt
1,1 MB
"vorab per fragdenstaat.de"
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Schriftsätze …
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schriftsätze der 24. Bundesregierung zu 1 BvR 2656/18 vom 24.03.2021 [#220465]
Datum
16. Mai 2021 01:58
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Schriftsätze der 24. Bundesregierung zu 1 BvR 2656/18 vom 24.03.2021. Ich bitte außerdem um Kenntnisnahme der Anlage(n). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220465 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesamt für Justiz
Schriftsätze der 24. Bundesregierung zu 1 BvR 2656/18 vom 24. März 2021 [#220465] Az.: I 5 -1530/2 - A 2 548/2021 …
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Schriftsätze der 24. Bundesregierung zu 1 BvR 2656/18 vom 24. März 2021 [#220465]
Datum
18. Mai 2021 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 548/2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Informationsbegehren liegen dem Bundesamt für Justiz keine Informationen oder Schriftsätze vor. Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nach dem IFG nicht. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen