Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir, wie hoch das Honorrar der Ärzte in den Corona-Impfzentren ist und wie sich dieses (Zuschläge etc.) im Einzelnen zusammensetzt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte teilen Sie mir, wie ho…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren [#220484]
Datum
16. Mai 2021 17:24
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte teilen Sie mir, wie hoch das Honorrar der Ärzte in den Corona-Impfzentren ist und wie sich dieses (Zuschläge etc.) im Einzelnen zusammensetzt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220484/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren“ vom…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren [#220484]
Datum
19. Juni 2021 06:49
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren“ vom 16.05.2021 (#220484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220484/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren“ vom…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren [#220484]
Datum
19. Juni 2021 09:50
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren“ vom 16.05.2021 (#220484) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220484/
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Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren“ [#220484]
Datum
17. August 2021 21:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/220484/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil innerhalb der gesetzlichen Frist keine Antwort vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 220484.pdf Anfragenr: 220484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220484/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
IFG-Antrag: Zugang zu der Höhe der Honorare der Ärzte in den Corona-Impfzentren Sehr Antragsteller/in Sie hatten …
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
IFG-Antrag: Zugang zu der Höhe der Honorare der Ärzte in den Corona-Impfzentren
Datum
21. September 2021 15:58
Status
image001.png
12,4 KB
image002.png
9,8 KB


Sehr Antragsteller/in Sie hatten bereits vor einiger Zeit einen Antrag nach dem IFG NRW auf Information zur Höhe des Honorars der Impfärzte in den Corona-Impfzentren gestellt und wie sich diese (Zuschläge etc.) im Einzelnen zusammensetzen. Die im Impfzentrum sowie mobilen Einheiten tätigen Ärztinnen und Ärzte haben montags-freitags eine Vergütung in Höhe von € 150,- pro Stunde, samstags, sonntags und an Feiertagen eine Vergütung von € 185,- pro Stunde erhalten. Die ärztliche Leitung hat eine Vergütung von € 200,- pro Stunde erhalten. Es gab eine Deckelung bei € 20.000,-. Zugelassene VertragsärztInnen mit einem vollen Vertragsarztsitz haben montags bis freitags zudem einen Zuschlag zur Kompensation ihres Praxisausfalls in Höhe von € 35,- pro Stunde erhalten. Dieses galt nicht für die ärztliche Leitung. Soweit ÄrztInnen in den mobilen Einheiten zu ihrer Unterstützung Medizinische Fachangestellte (MFA) eingesetzt haben, haben sie einen weiteren Zuschlag von € 35,- pro Stunde erhalten. Samstags, sonntags und an Feiertagen hat der Zuschlag für die begleitende MFA € 40,- pro Stunde betragen. Die MFA waren namentlich vorab zu benennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag: Zugang zu der Höhe der Honorare der Ärzte in den Corona-Impfzentren [#220484] Sehr geehrte Damen u…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag: Zugang zu der Höhe der Honorare der Ärzte in den Corona-Impfzentren [#220484]
Datum
21. September 2021 20:48
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die nunmehr erteilte Auskunft. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Ärzte in Bezug auf das Impfzentrum Münster in den Genuss von 20.000,00 EUR (Höchstgrenze) gekommen sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220484/
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. September 2021 20:48
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
AW: IFG-Antrag: Zugang zu der Höhe der Honorare der Ärzte in den Corona-Impfzentren [#220484] Sehr Antragsteller/i…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
AW: IFG-Antrag: Zugang zu der Höhe der Honorare der Ärzte in den Corona-Impfzentren [#220484]
Datum
22. September 2021 10:46
Status
Sehr Antragsteller/in diese Anfrage müssen Sie bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe stellen, da die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein nicht für die Stadt Münster zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen