Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir, wie hoch das Honorrar der Ärzte in den Corona-Impfzentren ist und wie sich dieses (Zuschläge etc.) im Einzelnen zusammensetzt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum16. Mai 2021
-
19. Juni 2021
-
3 Follower:innen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren [#220484]
- Datum
- 16. Mai 2021 17:24
- An
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren [#220484]
- Datum
- 19. Juni 2021 06:49
- An
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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- AW: Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren [#220484]
- Datum
- 19. Juni 2021 09:50
- An
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Vergütung von Ärzten in Corona-Impfzentren“ [#220484]
- Datum
- 17. August 2021 21:35
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff versteckt
- Datum
- 18. August 2021 09:05
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff versteckt
- Datum
- 19. August 2021 12:01
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff versteckt
- Datum
- 16. September 2021 15:10
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- Von
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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- IFG-Antrag: Zugang zu der Höhe der Honorare der Ärzte in den Corona-Impfzentren
- Datum
- 21. September 2021 15:58
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- AW: IFG-Antrag: Zugang zu der Höhe der Honorare der Ärzte in den Corona-Impfzentren [#220484]
- Datum
- 21. September 2021 20:48
- An
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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- Betreff versteckt
- Datum
- 21. September 2021 20:48
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- AW: IFG-Antrag: Zugang zu der Höhe der Honorare der Ärzte in den Corona-Impfzentren [#220484]
- Datum
- 22. September 2021 10:46
- Status
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