Gesamtsumme Corona-Zuschlag für Empfänger von ALG2 im Mai 2021

Bitte nennen Sie uns die genaue Gesamtsumme der bundesweit gezahlten Sonderzahlung "Corona-Zuschlag" im Mai für Empfänger von ALG2 und ebenfalls die des "Kinderbonus", für den Monat Mai 2021. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
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Thomas Wehrle
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte nennen Sie …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Thomas Wehrle
Betreff
Gesamtsumme Corona-Zuschlag für Empfänger von ALG2 im Mai 2021 [#220503]
Datum
17. Mai 2021 05:20
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte nennen Sie uns die genaue Gesamtsumme der bundesweit gezahlten Sonderzahlung "Corona-Zuschlag" im Mai für Empfänger von ALG2 und ebenfalls die des "Kinderbonus", für den Monat Mai 2021. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Wehrle Anfragenr: 220503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220503/ Postanschrift Thomas Wehrle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Wehrle

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Wehrle, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Dazu erhalten Sie …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Gesamtsumme Corona-Zuschlag für Empfänger von ALG2 im Mai 2021 [#220503]
Datum
1. Juni 2021 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wehrle, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Dazu erhalten Sie folgende Auskunft: - Die Einmalzahlung in Höhe von 150 € nach § 70 SGB II („Corona-Zuschlag“) wurde im Mai 2021 bundesweit für insgesamt 2.501.954 Personen automatisiert bewilligt. Aufgrund von Fallgestaltungen, die in den kommenden Wochen noch manuell zu bearbeiten sind, können sich bei der sich daraus rechnerisch ergebenden Summe noch Anpassungen ergeben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann nur eine Aussage für Zahlungen an diejenigen ALG II Empfänger treffen, für die die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44 b SGB II zuständig sind. Zu denjenigen ALG II Empfängern, für die die sog. zugelassenen kommunalen Träger alleine zuständig sind, können seitens der BA keine Aussagen getroffen werden. - Der im Mai 2021 von der Familienkasse nach dem sog. Dritten Corona-Steuerhilfegesetz ausgezahlte „Kinderbonus“ beträgt insgesamt 2.501.329.081 €. Mit freundlichen Grüßen