ursprünglich genehmigte, eventuell erweiternd genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH in Vetschau, OT Tornitz von Anfang 2019 bis heute

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen, die die ursprünglich - und ggf. zuletzt auch zusätzlich genehmigte - sowie die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der oben genannten Anlage belegen.

1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweineproduktionsanlage zuletzt genehmigt?

2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Herzliche Grüße

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte sende…
An Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ursprünglich genehmigte, eventuell erweiternd genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH in Vetschau, OT Tornitz von Anfang 2019 bis heute [#220597]
Datum
18. Mai 2021 13:47
An
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, die die ursprünglich - und ggf. zuletzt auch zusätzlich genehmigte - sowie die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der oben genannten Anlage belegen. 1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweineproduktionsanlage zuletzt genehmigt? 2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Herzliche Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 220597 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 18.05.2021 und teile mit, dass sich diese derzeit in B…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
AW: ursprünglich genehmigte, eventuell erweiternd genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH in Vetschau, OT Tornitz von Anfang 2019 bis heute [#220597]
Datum
19. Mai 2021 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 18.05.2021 und teile mit, dass sich diese derzeit in Bearbeitung befindet. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und teile Ihnen bezgl. Ihrer Nachfrage über entstehende Ko…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
AW: ursprünglich genehmigte, eventuell erweiternd genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH in Vetschau, OT Tornitz von Anfang 2019 bis heute [#220597]
Datum
19. Mai 2021 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und teile Ihnen bezgl. Ihrer Nachfrage über entstehende Kosten mit, dass gem. § 10 Abs. 1 S. 1 AIG für Amtshandlungen, die aufgrund des Gesetzes vorgenommen werden, Kosten zu erheben sind. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetztes (AIGgebO). Entgegen Ihrer Ansicht handelt es sich bei den von Ihnen gestellten Antrag nicht um einen einfachen Fall, da zur Beantwortung Ihrer Fragen die Anhörung des betroffenen Unternehmens zu erfolgen hat (§ 5 Abs. 2 AIG). Die Erteilung ist daher mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden. Der zuständige Sachbearbeiter veranschlagt zur Beantwortung Ihrer Fragen eine Zeitaufwand von ca. 1,5 h. Für die Beantwortung aller Fragen fallen daher voraussichtlich Kosten iHv. mindestens 51,00 € an. Diese Kosten werden Ihnen gem. §10 AIG iVm. § 1 AIGGebO, Tarif 1.1. gegenüber als Gebühr geltend gemacht. Angesichts dessen bitte ich bis zum 21.05.2021 um Mitteilung, ob trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühr iHv. 51,00 € die Beantwortung der mit Ihrer E-Mail vom 18.05.2021 gestellten Fragen weiterhin begehrt wird oder der Antrag auf Beantwortung dieser Fragen zurückgenommen wird. Sofern ich bis zum 21.05.2021 keine entsprechende Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag vom 18.05.2021 aufrecht erhalten und die mit der Beantwortung der Fragen verbundenen Gebühr zahlen werden. Sollten Sie weiterhin am Antrag interessiert sein, bitte ich um Zusendung Ihrer persönlichen Daten zur Erhebung der Gebühr ebenfalls bis zum 21.05.2021. Zu den persönlichen Daten zählen: vollständiger Name und Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich muss leider widersprechen. Meine Fragen sind derart konkre…
An Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ursprünglich genehmigte, eventuell erweiternd genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH in Vetschau, OT Tornitz von Anfang 2019 bis heute [#220597]
Datum
26. Mai 2021 14:03
An
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich muss leider widersprechen. Meine Fragen sind derart konkret und einfach gehalten, dass ich hier keiner Gebühr zustimme. Ich denke hier kann nur ein Missverständnis vorliegen. Es ist ja keine Anhörung des Betreibers notwendig, um mir mitzuteilen, welche Tierzahl ursprünglich genehmigt wurde und wieviele Tiere sich tatsächlich gleichzeitig in der Anlage aufhalten? Diese Zahlen werden Ihnen doch regelmäßig mitgeteilt/von Ihnen kontrolliert bzw. liegen Ihnen was die Genehmigung und eventuelle Nachgenehmigungen selbst angeht vor? Bitte beantworten Sie mir meine eingangs gestellten Fragen innerhalb der gesetzlichen Frist. Herzliche Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 220597 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Sehr Antragsteller/in Die Tierzahlen werden vom Landesamt in die BImSch-‎Genehmigung aufgenommen. Ihr Antrag wird…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
AW: ursprünglich genehmigte, eventuell erweiternd genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH in Vetschau, OT Tornitz von Anfang 2019 bis heute [#220597]
Datum
27. Mai 2021 09:48
Status
Sehr Antragsteller/in Die Tierzahlen werden vom Landesamt in die BImSch-‎Genehmigung aufgenommen. Ihr Antrag wird diesbezüglich an das Landesamt weitergeleitet. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung u. Landwirtschaft kann nur eine konkrete Tierzahl z.B. zum Zeitpunkt einer Kontrolle angeben. Bzw. Abfragen bei der HIT-Datenbank tätigen und die Tierzahl zum zuletzt gemeldeten Zeitpunkt angeben. Das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) ist ein Datenerfassungs- und -austauschsystem, in das in Deutschland Halter von Schafen, Ziegen, Schweinen und Rindern sowie deren Bestandsveränderungen, insbesondere Bewegungen zwischen Betrieben gemeldet werden müssen. Dieses System dient der Umsetzung der Mitteilungspflichten zwischen dem Tierhalter und der Behörde. Die zuständigen Polizeibehörden, also die örtlichen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter können die so gesammelten Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben einsehen und verwerten. Bürger haben grds. keinen Zugang zur HIT-Datenbank. Eine Anhörung des Unternehmens hat zu erfolgen. Gem. § 5 Abs. 2 AIG ist, wenn von dem Antrag auf Akteneinsicht Unternehmensdaten betroffen sind, das Unternehmen anzuhören. Bei einem Schweinehaltungsbetrieb handelt es sich bei Tierzahlen um Unternehmensdaten. Aufgrund der Tierzahlen kann ein Rückschluss die Leistungsfähigkeit des Unternehmens erfolgen. Ihr Einwand, dass es sich um eine einfache konkrete Frage handelt, verfängt nicht. Eine Regelung wie z.B. in § 7 VIG gibt es in der AIG nicht. Gem. § 10 AIG werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen dem Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Akteneinsicht andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Diese Kosten werden Ihnen gem. §10 AIG iVm. § 1 AIGGebO, Tarif 1.1. gegenüber als Gebühr geltend gemacht. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie zur Zahlung der Gebühr iHv. 51,00 € bis zum 28.05.2021 um 12:00 Uhr bereit sind. Sofern ich bis zum 28.05.2021 keine entsprechende Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag vom 18.05.2021 aufrecht erhalten und die mit der Beantwortung der Fragen verbundenen Gebühr zahlen werden. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Sehr Antragsteller/in Sie werden aufgefordert gem. § 6 Abs. 1 S. 2 AIG die besonderen Umstände des Einzelfalls da…
Von
Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
AW: ursprünglich genehmigte, eventuell erweiternd genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH in Vetschau, OT Tornitz von Anfang 2019 bis heute [#220597]
Datum
14. Juni 2021 10:52
Status
Sehr Antragsteller/in Sie werden aufgefordert gem. § 6 Abs. 1 S. 2 AIG die besonderen Umstände des Einzelfalls darzulegen, aufgrund derer ein überwiegendes Offenbarungsinteresse geltend gemacht wird. Ich setze Ihnen hierzu eine Frist von 2 Wochen, § 6 Abs. 1 S. 4 AIG. Die Entscheidung Ihrer Anfrage kann erst nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist entschieden werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr Antragsteller/in bisher haben Sie ein überwiegendes Offenbarungsinteresse nicht vorgetragen. Nach derzeitige…
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Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
AW: ursprünglich genehmigte, eventuell erweiternd genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Bolart Schweineproduktionsanlage GmbH in Vetschau, OT Tornitz von Anfang 2019 bis heute [#220597]
Datum
1. Juli 2021 11:55
Status
Sehr Antragsteller/in bisher haben Sie ein überwiegendes Offenbarungsinteresse nicht vorgetragen. Nach derzeitiger Aktenlage wird Ihr Antrag voraussichtlich kostenpflichtig abgewiesen. Ich bitte um kurze Mitteilung, ob sie an einer verwaltungsrechtlichen Entscheidung festhalten. Mit freundlichen Grüßen