Abmahnung und Androhung von Zwangsgelder für Busreiseunternehmen nach EUGH Urteil 2018

nach dem Urteil des EUGH in Touring Tours C-412/17 vom Dezember 2018 erfrage ich Informationen zum aktuellen Umgang der Bundespolizei mit inner-europäischem Personenverkehr. Konkret erfrage ich folgende Dokumente und Informationen:
- Auflistung ob und wie viele Verfügungen an Busunternehmen nach 2018 ergingen, in denen Busunternehmen verpflichtet wurden, Passkontrollen auf inner-europäischen Strecken durchzuführen.
- Auflistung ob und in welcher Höhe nach 2018 Androhungen von Zwangsgeldern erfolgten bei Zuwiderhandlung der Verpflichtung der Busunternehmen Pässe zu kontrollieren.
- Weisung des Polizeipräsidiums zur Verhängung von Zwangsgeldern an Busunternehmen bei Zuwiderhandlung der Verpflichtung zu Identitätskontrollen durch private Unternehmen nach §63 AufenthG, welche vor dem Urteil des EUGH bestand.
- aktuelle Weisungen des Polizeipräsidiums zu Identitätskontrollen im inner-europäischen Personenverkehr durch private Unternehmen und die Bundespolizei

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach dem Urteil des EUGH i…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abmahnung und Androhung von Zwangsgelder für Busreiseunternehmen nach EUGH Urteil 2018 [#220681]
Datum
19. Mai 2021 12:01
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach dem Urteil des EUGH in Touring Tours C-412/17 vom Dezember 2018 erfrage ich Informationen zum aktuellen Umgang der Bundespolizei mit inner-europäischem Personenverkehr. Konkret erfrage ich folgende Dokumente und Informationen: - Auflistung ob und wie viele Verfügungen an Busunternehmen nach 2018 ergingen, in denen Busunternehmen verpflichtet wurden, Passkontrollen auf inner-europäischen Strecken durchzuführen. - Auflistung ob und in welcher Höhe nach 2018 Androhungen von Zwangsgeldern erfolgten bei Zuwiderhandlung der Verpflichtung der Busunternehmen Pässe zu kontrollieren. - Weisung des Polizeipräsidiums zur Verhängung von Zwangsgeldern an Busunternehmen bei Zuwiderhandlung der Verpflichtung zu Identitätskontrollen durch private Unternehmen nach §63 AufenthG, welche vor dem Urteil des EUGH bestand. - aktuelle Weisungen des Polizeipräsidiums zu Identitätskontrollen im inner-europäischen Personenverkehr durch private Unternehmen und die Bundespolizei
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220681/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-25 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Abmahnung und Androhung von Zwangsgelder für Busreiseunternehmen nach EUGH Urteil 2018 [#220681]
Datum
19. Mai 2021 13:25
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-25 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 19.05.2021 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, um Ihr Anliegen weiter bearbeiten zu können und Ihnen eine entsprechende Bescheidung zukommen zu lassen, um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], hiermit sende ich Ihnen die Postadresse zur Bearbeitung meiner Anfrage. ... Mit freundlichen…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abmahnung und Androhung von Zwangsgelder für Busreiseunternehmen nach EUGH Urteil 2018 [#220681]
Datum
19. Mai 2021 13:50
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], hiermit sende ich Ihnen die Postadresse zur Bearbeitung meiner Anfrage. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220681 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

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Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-25 Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreih…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Abmahnung und Androhung von Zwangsgelder für Busreiseunternehmen nach EUGH Urteil 2018 [#220681]
Datum
21. Juni 2021 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 21-25 Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz dauert derzeit immer noch an. Ich komme in dieser Angelegenheit alsbald unaufgefordert erneut auf Sie zu und bitte bis dahin noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen