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Änderung des Landesbauodnung

Bitte listen Sie sämtliche Akteure auf, die erfolgreich zum Entwurf des aktuellen Änderungsgesetzes zur Landesbauordnung beigetragen haben, indem sie Regelungen vorgeschlagen haben, die so oder ähnlich auch in den Entwurf aufgenommen wurden.
Bei Privatpersonen nennen Sie bitte lediglich die Anzahl der Personen, gestaffelt nach dem Bezug dieser Personen zum Ministerium.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderung des Landesbauodnung [#220709]
Datum
19. Mai 2021 22:25
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte listen Sie sämtliche Akteure auf, die erfolgreich zum Entwurf des aktuellen Änderungsgesetzes zur Landesbauordnung beigetragen haben, indem sie Regelungen vorgeschlagen haben, die so oder ähnlich auch in den Entwurf aufgenommen wurden. Bei Privatpersonen nennen Sie bitte lediglich die Anzahl der Personen, gestaffelt nach dem Bezug dieser Personen zum Ministerium.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220709/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG zum B…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Post: Änderung des Landesbauodnung [#220709]
Datum
21. Mai 2021 07:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG zum Betreff "Änderung des Landesbauordnung ". Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem Name und Anschrift des Antragstellenden angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete natürliche Person zu ermöglichen. Soweit sich ein Antrag auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen stützt, verlangt § 4 IFG NRW, dass der Antragstellende eine natürliche Person ist. Bevor Ihre Anfrage daher hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie um Angabe einer zustellungsfähigen postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
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