B 5 Richtung Nauen Auszeichnung als Kraftfahrstraße ab Dallgow-Döberitz
Anfrage an:
Landesbetrieb Straßenwesen
Die amtliche Begründung (Widmungsverfügung o.ä.) zur Ausweisung der B5 ab der Ausfahrt Dallgow-Döberitz in Richtung Nauen als Kraftfahrstraße und Kennzeichnung mit dem Schild Nr. 331.1.
Bis zur Ausfahrt Dallgow-Döberitz ist die B5 aus Richtung Berlin-Spandau (wie auch in der Gegenrichtung) nicht als Kraftfahrstraße ausgewiesen.
Der bauliche Zustand ist zumindest augenscheinlich der Gleiche - also Fahrbahnbreite, Anzahl der Fahrspuren und dergleichen mehr.
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Mai 2021
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22. Juni 2021
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