Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Gut Klein Wanzleben Schweinezucht GmbH & Co. KG in Wanzleben/Börde von Anfang 2019 bis heute

Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.
1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Gut Klein Wanzleben Schweinezucht GmbH & Co. KG, Bottmersdorfer Str. 14, 39164 Wanzleben-Börde genehmigt?
2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Mai 2021
  • Frist
    23. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    138,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, d…
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Gut Klein Wanzleben Schweinezucht GmbH & Co. KG in Wanzleben/Börde von Anfang 2019 bis heute [#220828]
Datum
21. Mai 2021 16:21
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen. 1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Gut Klein Wanzleben Schweinezucht GmbH & Co. KG, Bottmersdorfer Str. 14, 39164 Wanzleben-Börde genehmigt? 2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220828 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
210527_Ihre Anfrage vom 21.05.2021 Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfrage werden voraussichtlich Kosten…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
210527_Ihre Anfrage vom 21.05.2021
Datum
27. Mai 2021 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfrage werden voraussichtlich Kosten entsprechend der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt lfd. Nr. 134 entstehen, die sich nach Stundensätzen bemessen und ggf. bis zu 250 EUR betragen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 210527_Ihre Anfrage vom 21.05.2021 [#220828] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Kostener…
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 210527_Ihre Anfrage vom 21.05.2021 [#220828]
Datum
28. Mai 2021 13:12
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Kostenerhebung dürfte hier nicht einschlägig sein, deshalb widerspreche ich dieser und ich bitte nochmals freundlich um Erteilung der Auskunft zu meinem Informationsbegehren innerhalb der gesetzlichen Frist. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220828 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
AW: 210527_Ihre Anfrage vom 21.05.2021 [#220828] Sehr Antragsteller/in die Kostenerhebung steht nach der gegenwär…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: 210527_Ihre Anfrage vom 21.05.2021 [#220828]
Datum
31. Mai 2021 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Kostenerhebung steht nach der gegenwärtigen Rechtslage nicht zur Disposition. Soweit Sie eine Freigabe erklären, lassen ich die Daten insoweit zusammenstellen. Was das letztlich für einen Aufwand bedeutet, muss dann eingeschätzt werden. Keinesfalls erhalten Sie Daten ohne Freigabe der Kosten. Anzumerken ist noch, dass ich von Ihnen eine ladungsfähige Anschrift benötige, die ich nachprüfen kann. Allein schon dieses Kriterium ist mit Ihrem Antrag nicht erfüllt. Ich bitte das nachzubessern. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
AW: 210527_Ihre Anfrage vom 21.05.2021 [#220828] Sehr Antragsteller/in eine ladungsfähige Anschrift habe ich in d…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: 210527_Ihre Anfrage vom 21.05.2021 [#220828]
Datum
31. Mai 2021 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in eine ladungsfähige Anschrift habe ich in den E-Mails gefunden. Insoweit ist eine Nachbesserung nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 210527_Ihre Anfrage vom 21.05.2021 [#220828] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. …
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 210527_Ihre Anfrage vom 21.05.2021 [#220828]
Datum
2. Juni 2021 15:02
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zunächst möchte ich um einen freundlicheren Umgangston bitten. Eine Kostenerhebung steht meiner Meinung nach zur Disposition. Ich habe konkrete und einfache Fragen gestellt. Es erschließt sich mir nicht, weshalb hier besonderer Arbeitsaufwand besteht, der eine von Ihnen genannte Kostenerhebung rechtfertigt. Ihre Behörde wird mit Steuergeldern vom Staat finanziert. Die von mir begehrten Informationen sind aus umwelt- und verbraucherschutzrechtlicher Sicht von einem großen öffentlichen Interesse. Die ursprünglich genehmigte Zahl zur Verfügung zu stellen, bedarf keines besonderen Aufwandes. Die tatsächlich genutze Tierplatzzahl in der Anlage muß von Amts wegen regelmäßig dokumentiert werden, auch diesen Arbeitsaufwand halte ich für überschaubar. Es handelt sich daher lediglich um eine einfache Weiterleitung von Informationen. Ich bitte daher nochmals um Mitteilung derselben. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220828/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht Anspruch besteht nach dem IZ…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht
Datum
15. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Anspruch besteht nach dem IZG LSA, Gelegenheit zur Stellungnahme der Betreiberin erforderlich, Verwaltungsverfahren wird eröffnet, vorrauss. Kosten mindestens 138,00 € oder mehr.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht [#220828] Sehr [geschwär…
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht [#220828]
Datum
21. Juni 2021 12:49
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb eines Monats durch den Dritten laut § 8 Abs. 1 IZG LSA ist ein einfacher Verfahrensvorgang. Es erschließt sich mir nicht, wo hier Gebühren in Höhe von 138,00 Euro entstehen sollen. Ich halte weiterhin an meinem Auskunftsbegehren fest und bitte sie, im Sinne des öffentlichen Interesses hier einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen. Vielen Dank! ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220828 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht [#220828] Sehr << …
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht [#220828]
Datum
20. Juli 2021 18:15
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Gut Klein Wanzleben Schweinezucht GmbH & Co. KG in Wanzleben/Börde von Anfang 2019 bis heute“ vom 21.05.2021 (#220828) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Ich hatte Sie um einfache, zügige und zweckmäßige Beantwortung meiner Sachfragen auf elektronischem Weg gebeten. Diese lauteten: 1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Gut Klein Wanzleben Schweinezucht GmbH & Co. KG, Bottmersdorfer Str. 14, 39164 Wanzleben-Börde genehmigt? 2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)? Mir ist bekannt, daß alle Schweine haltenden Betriebe verpflichtet sind, den Bestand an Schweinen zum Stichtag 1. Januar jedes Jahres an die Datenbank HIT zu melden. Diese Stichtagsmeldungen sollten Ihrer Behörde vorliegen. Wenn ich Zugriff auf die HIT-Datenbank hätte, würde ich mir diese Zahlen selber beschaffen und nicht danach fragen. Da dieser Zugriff ausschließlich Behörden vorbehalten ist, bin ich auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Zusätzlich sollten Ihnen weitere Zahlen bekannt sein, die im Rahmen von regelmäßigen Betriebskontrollen vom Veterinäramt erfasst werden. Es bedarf meines Erachtens keines besonderen Aufwandes, diese Zahlen an mich weiterzuleiten. Auch sollte die Gelegenheit zur Stellungnahme des Unternehmens innerhalb eines Monats mittlerweile abgeschlossen sein. Ich bitte Sie daher, mir die genehmigte Tierplatzzahl sowie die Stichtagsmeldungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 mitzuteilen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220828/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht
Datum
21. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
300,2 KB
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht [#220828] Sehr Antragste…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht [#220828]
Datum
21. Juli 2021 07:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Anschreiben vom 15.06.2021 wurde Ihnen mitgeteilt, dass dem Dritten gemäß § 8 IZG LSA Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben werden muss. Erst nach erfolgter Stellungnahme bzw. nach Ablauf der Frist wird über die Herausgabe der Informationen durch den Landkreis Börde entschieden und Sie werden darüber schriftlich informiert. Ich weise Sie außerdem daraufhin, dass weiterer Schriftverkehr, insbesondere in Bezug auf die Daten Dritter, ausschließlich auf dem Postweg erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht Schweinehaltung Wanzleben st…
Von
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht
Datum
21. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Schweinehaltung Wanzleben stimmt der Anfrage nicht zu, Behörde beabsichtigt Ablehnung. Anfrage bez. genehmigter Tierzahlen ist an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu stellen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht [#220828] Sehr << …
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Gut Klein Wanzleben Schweinezucht [#220828]
Datum
1. August 2021 01:01
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich hatte bereits in meiner Anfrage vom 21.05.2021 darum gebeten, meinen Antrag im Falle einer Nichtzuständigkeit an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Das trifft auf Frage 1 zu. Was Frage 2 betrifft, halte ich ebenfalls an meiner Anfrage fest. Um Ihre und meine Zeit nicht unnötig länger zu beanspruchen, formuliere ich um. Bitte teilen Sie mir die Stichtagsmeldungen aus der HIT Datenbank für die Jahre 2019, 2020 und 2021 mit. Alle Schweine haltenden Betriebe sind verpflichtet, diese Meldung zum 01. Januar vorzunehmen. Zu melden ist die Anzahl von Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg sowie Ferkeln bis einschließlich 30 kg (einschließlich Saugferkel). Zusätzlich sollten im Rahmen von Betriebskontrollen die aktuellen Tierzahlen durch die Veterinärbehörden erfasst werden. Ich bitte ebenfalls um Mitteilung dieser Zahlen. Da der Zugriff auf die HIT-Datenbank lediglich Behörden vorbehalten ist, bin ich auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Andernfalls hätte ich mir diese Information selbst beschafft. Da es zur Übermittlung dieser Zahlen weder der Zustimmung des Betriebes, noch eines größeren Aufwandes bedarf, erwarte ich im Sinne umwetfreundlicher Effizienz eine einfache, zügige und zweckmäßige Auskunftserteilung auf elektronischem Weg. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220828/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Durchführung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA; Ihr Antrag vom 21.05..2021 Antrag wird abgel…
Von
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Briefpost
Betreff
Durchführung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA; Ihr Antrag vom 21.05..2021
Datum
10. August 2021
Status
Antrag wird abgelehnt, Kosten: 138,00 €.

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AW: Durchführung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA; Ihr Antrag vom 21.05..2021 [#220828] Seh…
An Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Durchführung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA; Ihr Antrag vom 21.05..2021 [#220828]
Datum
8. September 2021 14:42
An
Landkreis Börde - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Bedauern nehme ich die Ablehnung meiner Auskunftsanfrage zur Kenntnis. Hiermit widerspreche ich Ihrem Schreiben in Gänze. Mein Widerspruch im Original auf dem Postweg befindet sich im Anhang. Entgegen Ihren Behauptungen trifft mich hier keine Begründungspflicht. Was meine Auskunftsanfrage zu den tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen anhand der HIT-Stichtagsmeldungen betrifft, hatte ich diese bereits trotzdem in meiner Antwort am 02. Juni hinreichend begründet. Ich schrieb: "Die von mir begehrten Informationen sind aus umwelt- und verbraucherschutzrechtlicher Sicht von einem großen öffentlichen Interesse. " Ich frage hier nicht nach personenbezogenen Daten, diese sind überhaupt nicht von Interesse, sondern lediglich nach allgemeinen Zahlen, die von großem öffentlichen Interesse sind. Vor dem aktuellen Hintergrund der Flutkatastrophe sowie unzähligen Ereignissen in Zusammenhang mit dem weltweiten Klimawandel ist es geboten, hier für größtmögliche Transparenz zu sorgen. Die industrielle Tierhaltung hat einen großen Anteil an der Klimaänderung. Emissionen aus derselben sind zu überwachen und zu dokumentieren. Mit steigender Tierplatzzahl steigen auch die Emissionen. Gülle kann auch nur entsprechend der gesetzlichen Regelungen ausgebracht werden. Ebenso steigt die Gefahr von Krankheiten und Seuchen. Auch vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, wieviele Tiere gehalten werden. In Anbetracht der aktuellen Ereignisse halte ich eine weitere Diskussion darüber für unangebracht. Eine etwaige Überbelegung geht also mit vielen negativen Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Tiere einher. Überbelegungen sind strafbewehrt. Man bewegt sich dann im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung. Deshalb müssen Überlegungen dokumentiert werden und sind verboten. Das wissen Sie sicherlich. Ich bitte sie deshalb letztmalig hier nachzuarbeiten und Ihrer Auskunftspflicht nachzukommen. Mein Informationsanspruch als Bürger im Sinne des öffentlichen Interesses ist gesetzlich verbrieft. Bezüglich der genehmigten Tierplatzzahlen hatte ich um eine einfache Weiterleitung meiner Anfrage auf elektronischem Weg gebeten. Ich gehe davon aus, daß sie das zwischenzeitlich erledigt haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - widerspruch-080921.pdf Anfragenr: 220828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220828/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>