"Hochufer" Duisburg Rheinhausen

Das Dokument mit dem der Bereich zwischen Brücke der Solidarität und der Eisenbahnbrücke als "Hochufer" eingestuft wurde. Insbesondere die Begründung aus der sich ergibt, dass eine durchlässige künstliche Schlackeaufschüttung mit einem gewachsenen Hochufer vergleichbar wäre.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
"Hochufer" Duisburg Rheinhausen [#220849]
Datum
22. Mai 2021 08:37
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument mit dem der Bereich zwischen Brücke der Solidarität und der Eisenbahnbrücke als "Hochufer" eingestuft wurde. Insbesondere die Begründung aus der sich ergibt, dass eine durchlässige künstliche Schlackeaufschüttung mit einem gewachsenen Hochufer vergleichbar wäre.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 220849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220849/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.5.2021. Hier im Hause liegen weder Planunter…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
"Hochufer" Duisburg Rheinhausen [#220849]
Datum
25. Mai 2021 15:20
Status
Warte auf Antwort
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15,2 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.5.2021. Hier im Hause liegen weder Planunterlagen noch Unterlagen hinsichtlich des Hochufers vor. Antragsteller im Planfeststellungsverfahren "Stadtstraße Osttangente Rheinhausen" war seinerzeit die Stadt Duisburg. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihrem Anliegen an die Stadt Duisburg. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> die Planfeststellung Osttangente ist nicht die Thematik, um die es mir hier geht. D…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: "Hochufer" Duisburg Rheinhausen [#220849]
Datum
26. Mai 2021 11:56
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Planfeststellung Osttangente ist nicht die Thematik, um die es mir hier geht. Dies ein anderes Themenfeld. Da in dem Bereich mehrere "Hochufer" sind, stellen sich mir hier grundlegende Fragen, ob wir hier überhaupt sicher vor Hochwasser sind. Deshalbt fragte ich explizit nach dem "Hochufer" und die Festlegung durch die zuständige Stelle. Denn mir erschließt sich nicht, wie man eine wasserdurchlässige künstliche Aufschüttung als Hochufer bezeichnen kann, deshalb gehe ich davon aus, dass es hier ein Gutachten oder vergleichbares gibt, was dies fundiert herleitet. Nach Auskunft der Stadt Duisburg gilt: "Was ein Hochufer ist und was ein Deich ist, entscheidet [...] die zuständige obere Wasserbehörde, in diesem Falle die Bezirksregierung in Düsseldorf." Folglich wurde dies durch die Bezirksregierung entschieden mit entsprechenden begründenden Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 220849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220849/
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Mail vom heutigen Tage habe ich zuständigkeitshalber an die Obere Wasserbehö…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: "Hochufer" Duisburg Rheinhausen [#220849]
Datum
26. Mai 2021 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Mail vom heutigen Tage habe ich zuständigkeitshalber an die Obere Wasserbehörde bei der Bezirksregierung weiter geleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Scharfenort, in Ihrer E-Mail vom 22.05. baten Sie um Vorlage eines Dokumentes, mit dem der Ber…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: "Hochufer" Duisburg Rheinhausen [#220849]
Datum
24. Juni 2021 09:29
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, in Ihrer E-Mail vom 22.05. baten Sie um Vorlage eines Dokumentes, mit dem der Bereich zwischen Brücke der Solidarität und der Eisenbahnbrücke in Duisburg Rheinhausen als "Hochufer" eingestuft wurde. Insbesondere fragten Sie nach einer Begründung aus der sich ergibt, dass eine durchlässige künstliche Schlackeaufschüttung mit einem gewachsenen Hochufer vergleichbar wäre. Das Landeswassergesetz schreibt keine Festlegung oder Widmung eines Uferabschnittes als Hochufer vor. Vielmehr wurde bei der Errichtung der Deiche im Laufe der letzten Jahrhunderte der jeweils gültige Bemessungshochwasserstand als Höhenvorgabe zur Rate gezogen und die Deiche dementsprechend hoch mit einem Sicherheitszuschlag (Freibord) errichtet. Daher wurde der besagte Uferabschnitt nicht als Hochufer mit einem gesonderten Verwaltungsakt deklariert. Vielmehr wurde bei der Planfeststellung zur Osttangente die Höhenlage und örtliche Verhältnisse geprüft und deren Betroffenheit und Gefährdung im Hochwasserfall bewertet. In beiden Fällen wurde vom damals zuständigen Staatliche Amt für Umwelt Krefeld keine Betroffenheit festgestellt. Nach der Prüfung der Aktenlage und erneuten Bewertung der Situation vor Ort kann ich Ihnen mitteilen, dass ich zum gleichen Ergebnis gelangt bin. Eine weitergehende Untersuchung der Durchsickerungsrate halte ich für diesen Uferabschnitt aufgrund der gegebenen Breite auch nicht für erforderlich. Die von Ihnen aufgeführte „Wasserdurchlässigkeit“ von Materialien (mitunter auch der „künstlichen Aufschüttungen“) bildet nicht den wesentlichen Faktor zur Einordnung eines Hochufers bzw. eines hochuferähnlichen Bereiches ab. Selbst Hochwasserschutzanlagen aus Erd-, Schüttmaterialen nach den Regeln der Technik werden in der Regel so errichtet, dass eine langsame Durchsickerung möglich ist und beim längeren Einstau des Deiches auch tatsächlich passiert. Dieses durchsickernde Wasser bildet dann innerhalb des Deiches eine Sickerlinie aus. Ein Wasseraustritt auf der Landseite wird dabei hingenommen. Es ist dabei zu beachten, dass Deiche am Niederrhein eine Kronenbreite von 5 m. aufweisen. Im Vergleich dazu beträgt die Breite des Abschnittes entlang der Osloer Str. mindestens 30 m und damit das sechsfache eines Deichregelprofils. Darüber hinaus ist der gesamte Niederrhein von durchlässigen Aquiferen durchzogen. Das wird vor allem an dem offen zu Tage tretendem Wasser (Qualmwasser) bei hohen Wasserständen im Rhein sichtbar. Dies gilt auch für Bereiche der Stadt Duisburg. In den von Ihnen nachgefragten Bereichen Eisenbahnbrücke / Osloer Straße / Brücke der Solidarität liegen mir jedoch keine Erkenntnisse / Beobachtungen zu Sickerwasseraustritten o.ä. im Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen am Rhein vor. Auch den von Ihnen angesprochenen Zusammenhang mit dem Schwerlastverkehr und einer erhöhten Wasserdurchlässigkeit der Deiche kann ich nicht bestätigen. Denn im Regierungsbezirk Düsseldorf sind etliche Km. an Deichanlagen bekannt, über die eine Land- bzw. Bundesstraße führt und die somit von LKW's befahren werden. Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass ich aufgrund der Höhenlage der Osloer Str. und der Breite der vorhandenen Aufschüttung keine Probleme mit der Hochwassersicherheit der landeinwärts liegenden Bereiche sehe. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> wenn es keine rechtliche Definition gibt, ist es nicht schlüssig den Bereich als Ho…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: "Hochufer" Duisburg Rheinhausen [#220849]
Datum
24. Juni 2021 16:56
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn es keine rechtliche Definition gibt, ist es nicht schlüssig den Bereich als Hochufer zu bezeichnen, dies widerspricht der geologischen Einstufung, was ein Hochufer ist und was nicht. Der Begriff Hochufer wurde bereits vor der Thematik Osttangente verwendet im Rahmen der Planfeststellung für den Neubau der Deichabschnitte Rheingasse und Kläranlage. Das heißt irgendwann muss jemand dies festgelegt haben, aber scheinbar war es eine willkürliche Festlegung. Ich kann nicht verstehen, wieso Sie von einem Deich schreiben, der Bereich ist nach den mir vorliegenden Unterlagen kein Deich. Es gibt nur eine Aufschüttung ohne nachgewiesene Schutzfunktion. Ob sich eine Stelle äußert oder nicht sagt nicht unbedingt etwas darüber aus, wie gründlich geprüft wurde und ob alle Fakten bekannt waren. Schüttmaterialien nach den Regeln der Technik sind so aufgebaut, dass es nur geringere Durchsickerung gibt. Dort gibt es definierte Werte auch für die Korngröße usw., allerdings erschließt sich mir nicht aus welcher Vorschrift oder Regel Sie ableiten, dass ab einer bestimmten Breite etwas unabhängig von der Korngröße dicht ist. Wenn Wasser nur leicht durchdiffundiert kommt weniger an, als wenn das Wasser durchfließt. Wenn ausreichend große Durchflüsse vorhanden sind schützt eigentlich nur die Erdaufschüttung zum Rhein hin vor einer Überflutung. Wenn es dort eine Undichtigkeit gibt, gibt es nasse Füsse. Durch die LKW-Schwingungen können derartigen Undichtigkeiten entstehen. Ansonsten wird der Durchfluss von Engstellen nur beschleunigt, bei gleichbleibenden Druck durch Hochwasser. Ist eigentlich simple Hydrodynamik. Zumal die Planfestellung Deich Rheingasse sogar betont, dass der Bereich wasserdurchlässig ist. Mir sind keine Schwerlaststraßen auf einem Deich bekannt. Noch weniger ist mir bekannt, ob und wie dort die Schutzfunktion bzw. Beeinträchtigung durch LKW geprüft wurde. Allerdings steht fest, dass dort der Betrieb eingestellt werden müsste bei Hochwasser. Fazit: Es wurden unfundierte Annahmen getroffen, die erst bei einem echten Hochwasser zeigen werden, ob diese zutreffen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 220849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220849/

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Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> noch eine Anregung hinterher: Welchen Unterschied macht es ob ein Rohr 5 m oder 30…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: "Hochufer" Duisburg Rheinhausen [#220849]
Datum
24. Juni 2021 17:05
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> noch eine Anregung hinterher: Welchen Unterschied macht es ob ein Rohr 5 m oder 30 m lang ist? Eine Aufschüttung mit Hochräumen ist wie ein Rohr. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 220849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220849/