Testbescheinigungen durch Schule

Ich möchte anregen, dass Schüler, die in der Schule getestet wurden, offiziell die Möglichkeit einer Bestätigung durch die Schule erhalten.
Für Sport, Restaurant o. ä. kann diese Bestätigung dann genutzt werden, ohne dass ein Kind ein zweites Mal am selben Tag einen Test durchführen muss.
An manchen Schulen wird dies bereits gemacht und auch in Österreich gibt es jetzt einen sogenannten „Testpass“, in dem die Durchführung des Tests bestätigt wird.

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/coronatestpass.html

Mir ist bewusst, dass eine Schule zunächst einmal keine „medizinischen Bescheinigungen“ ausstellen kann. (Hier muss umgekehrt dann aber auch gefragt werden, warum Schulen unter Aufsicht von ungeschultem Lehrerpersonal medizinische Tests durchführen können). Diese Problematik kann m. E. umgangen werden, wenn lediglich bestätigt wird, dass unter Aufsicht von Lehrkraft XY ein Test durchgeführt wurde, dessen Ergebnis negativ war.
Man könnte ein Lücken-Formular erstellen, das in jedem Klassenzimmer zur Verfügung steht (oder jede Lehrkraft bei sich hat) und das ohne großen Zeitaufwand mit Namen, Datum und Unterschrift versehen für diejenigen Kinder ausgefüllt werden kann, die an diesem Tag eine Bestätigung benötigen.
Familien würde damit das Leben erleichtert und vielen Kindern bliebe eine zweite unangenehme sowie zeitraubende Testung erspart.
Manche Kinder WOLLEN glücklicherweise unbedingt wieder Sport machen. Ich weiß aber auch von Freunden, dass deren Kinder dann lieber auf den Sport verzichten, wenn „alles so kompliziert“ ist - und dabei haben Kinder gerade in dieser Zeit Sport und Bewegung so nötig!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
Julia Spreiter
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte anr…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Julia Spreiter
Betreff
Testbescheinigungen durch Schule [#220934]
Datum
24. Mai 2021 13:22
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte anregen, dass Schüler, die in der Schule getestet wurden, offiziell die Möglichkeit einer Bestätigung durch die Schule erhalten. Für Sport, Restaurant o. ä. kann diese Bestätigung dann genutzt werden, ohne dass ein Kind ein zweites Mal am selben Tag einen Test durchführen muss. An manchen Schulen wird dies bereits gemacht und auch in Österreich gibt es jetzt einen sogenannten „Testpass“, in dem die Durchführung des Tests bestätigt wird. https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/coronatestpass.html Mir ist bewusst, dass eine Schule zunächst einmal keine „medizinischen Bescheinigungen“ ausstellen kann. (Hier muss umgekehrt dann aber auch gefragt werden, warum Schulen unter Aufsicht von ungeschultem Lehrerpersonal medizinische Tests durchführen können). Diese Problematik kann m. E. umgangen werden, wenn lediglich bestätigt wird, dass unter Aufsicht von Lehrkraft XY ein Test durchgeführt wurde, dessen Ergebnis negativ war. Man könnte ein Lücken-Formular erstellen, das in jedem Klassenzimmer zur Verfügung steht (oder jede Lehrkraft bei sich hat) und das ohne großen Zeitaufwand mit Namen, Datum und Unterschrift versehen für diejenigen Kinder ausgefüllt werden kann, die an diesem Tag eine Bestätigung benötigen. Familien würde damit das Leben erleichtert und vielen Kindern bliebe eine zweite unangenehme sowie zeitraubende Testung erspart. Manche Kinder WOLLEN glücklicherweise unbedingt wieder Sport machen. Ich weiß aber auch von Freunden, dass deren Kinder dann lieber auf den Sport verzichten, wenn „alles so kompliziert“ ist - und dabei haben Kinder gerade in dieser Zeit Sport und Bewegung so nötig!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Julia Spreiter Anfragenr: 220934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220934/ Postanschrift Julia Spreiter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julia Spreiter

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