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Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität

Ich bitte um Auskunft, wann das von dem oben genannten Ministerium in Auftrag gegebene Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität durch die damalige Ministerin Frau Schulze- Föcking veröffentlicht wird.
Ich weise freundlich darauf hin, das dem Untersuchungsausschuss des Landtag NRW sowie der interessierten Öffentlichkeit, das mit Steuermitteln finanzierte Gutachten seit nunmehr drei Jahren vorenthalten wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 8 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität [#220962]
Datum
24. Mai 2021 23:43
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft, wann das von dem oben genannten Ministerium in Auftrag gegebene Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität durch die damalige Ministerin Frau Schulze- Föcking veröffentlicht wird. Ich weise freundlich darauf hin, das dem Untersuchungsausschuss des Landtag NRW sowie der interessierten Öffentlichkeit, das mit Steuermitteln finanzierte Gutachten seit nunmehr drei Jahren vorenthalten wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220962/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltk…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität [#220962]
Datum
29. Juni 2021 09:03
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität“ vom 24.05.2021 (#220962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220962/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltk…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität [#220962]
Datum
29. Juni 2021 09:04
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität“ vom 24.05.2021 (#220962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220962/

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte zunächst die Verzögerung zu entschuldige…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Gutachten zur Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität [#220962]
Datum
30. Juni 2021 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte zunächst die Verzögerung zu entschuldigen, die leider durch ein Büroversehen entstanden ist. Auf Ihren Antrag lassen wir Ihnen gerne folgende Informationen zukommen: Zunächst ist es ist nicht zutreffend, dass dem Landtag sowie der interessierten Öffentlichkeit das Gutachten seit drei Jahren vorenthalten wird. Schließlich wurde der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens erst im Januar 2019 erteilt. Seither hat die Landesregierung stets transparent über das Gutachten der Firma PricewaterhouseCoopers (PwC) zur Auflösung der Stabsstelle Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität und dessen Ergebnisse informiert. So wurde dem Landtag am 11. Januar 2021 ein „Bericht zum Gutachten über die Auflösung der Stabsstelle Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität im MULNV“ übermittelt (Vorlage 17/4474). Wie in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 13. Januar 2021 zugesagt, hat Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zudem dem Landtag am 7. Mai 2021 das PwC-Gutachten zur vertraulichen Behandlung übermittelt (Vertrauliche Vorlage 17/168). Dies vor dem Hintergrund, da das Gutachten schutzwürdige personenbezogene Daten enthält, unter anderem Inhalte aus vertraulich geführten Interviews mit Beschäftigten des Hauses, denen seitens der Gutachter Vertraulichkeitszusagen gegeben wurden. Ungeachtet dessen haben wir das Gutachten der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme am 22.06.2021 zur Verfügung gestellt. Da das Gutachten schutzwürdige personenbezogene Daten enthält, sind einige Passagen in dem Gutachten geschwärzt: https://www.umwelt.nrw.de/presse/deta... Mit freundlichen Grüßen