Vergabe Impftermine in Rheinland-Pfalz im Allgemeinen und Informationen zu dem Impfzentrum in Trier

Zur Vergabe der Impftermine in Rheinland-Pfalz im Allgemeinen und zu dem Impfzentrum in Trier bitte ich um folgende Informationen:

1. Vergabe der Impftermine

Nach welchem Algorithmus werden die Impftermine GENAU vergeben?

Wie kann es sein, dass – nach Presseberichten von heute – immer noch Menschen der Prio-Guppe 1 und 2 auf einen Termin warten?

Wie werden die Impftermine innerhalb der Prio-Gruppe 3 vergeben?
Wird dort nochmals differenziert?
Wenn ja: Wie?

Erhalten Personen, die sich rechtzeitig registriert haben (bei gleicher Prio-Gruppe und gleichen anderen Kriterien) ihren Impftermin vor Personen, die sich erst wesentlich später registriert haben?

Von welcher Firma wurde die Verwaltung der Impfregistrierungen und der Vergabe-Algorithmus geschrieben?

2. Impfzentrum Trier

Können folgende Zahlen zu dem Impfzentrum Trier (bzw. allen Impfzentren aus Rheinland-Pfalz) bekanntgegeben werden:

- Vergebene Impftermine pro Impfzentrum (ich meine NICHT die Hausärzte oder mobilen Impfteams) und Prio-Gruppe.
- Offene Impfregistrierungen pro Impfzentrum und Prio-Gruppe.
- Zugeteilte Impfstoffmengen pro Impfzentrum und Impfstoff.
- Durchgeführten Impfungen pro Prio-Gruppe und Impfstoff.
- Wieviele Personen sind nicht zu Ihrem Impftermin erschienen?

Hierbei handelt es sich ja um einfachste Datenbank-Anfragen, die ohne größeren Aufwand täglich online zur Verfügung gestellt werden können; ggfs. als Excel-Datei zum Download.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Vergabe der Impfterm…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergabe Impftermine in Rheinland-Pfalz im Allgemeinen und Informationen zu dem Impfzentrum in Trier [#220964]
Datum
25. Mai 2021 07:21
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Vergabe der Impftermine in Rheinland-Pfalz im Allgemeinen und zu dem Impfzentrum in Trier bitte ich um folgende Informationen: 1. Vergabe der Impftermine Nach welchem Algorithmus werden die Impftermine GENAU vergeben? Wie kann es sein, dass – nach Presseberichten von heute – immer noch Menschen der Prio-Guppe 1 und 2 auf einen Termin warten? Wie werden die Impftermine innerhalb der Prio-Gruppe 3 vergeben? Wird dort nochmals differenziert? Wenn ja: Wie? Erhalten Personen, die sich rechtzeitig registriert haben (bei gleicher Prio-Gruppe und gleichen anderen Kriterien) ihren Impftermin vor Personen, die sich erst wesentlich später registriert haben? Von welcher Firma wurde die Verwaltung der Impfregistrierungen und der Vergabe-Algorithmus geschrieben? 2. Impfzentrum Trier Können folgende Zahlen zu dem Impfzentrum Trier (bzw. allen Impfzentren aus Rheinland-Pfalz) bekanntgegeben werden: - Vergebene Impftermine pro Impfzentrum (ich meine NICHT die Hausärzte oder mobilen Impfteams) und Prio-Gruppe. - Offene Impfregistrierungen pro Impfzentrum und Prio-Gruppe. - Zugeteilte Impfstoffmengen pro Impfzentrum und Impfstoff. - Durchgeführten Impfungen pro Prio-Gruppe und Impfstoff. - Wieviele Personen sind nicht zu Ihrem Impftermin erschienen? Hierbei handelt es sich ja um einfachste Datenbank-Anfragen, die ohne größeren Aufwand täglich online zur Verfügung gestellt werden können; ggfs. als Excel-Datei zum Download. Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220964/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 25. Mai 2021. Ihre Anfrage wird…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre E-Mail vom 25. Mai 2021 (Vergabe Impftermine in Rheinland-Pfalz im Allgemeinen und Informationen zu dem Impfzentrum in Trier [#220964])
Datum
28. Mai 2021 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 25. Mai 2021. Ihre Anfrage wird als Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandelt. Sie haben in dem Antrag zwar Ihren Namen, nicht aber Ihre Anschrift mitgeteilt. Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag jedoch die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (Ziff. 11.2.1 Verwaltungsvorschrift zum LTranspG). Die Erkennbarkeit der Identität dient der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Wir weisen darauf hin, dass der Antrag nicht bearbeitet wird, solange Ihre Identität nicht erkennbar ist. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags stellen wir Ihnen anheim, Ihre Angaben dem Gesetz entsprechend zu ergänzen und ein vollständiges Auskunftsersuchen unter Angabe Ihrer Anschrift vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], anbei - wie gewünscht - [geschwärzt]; Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 2209…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 25. Mai 2021 (Vergabe Impftermine in Rheinland-Pfalz im Allgemeinen und Informationen zu dem Impfzentrum in Trier [#220964]) [#220964]
Datum
28. Mai 2021 10:28
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], anbei - wie gewünscht - [geschwärzt]; Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220964 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit erreichen uns immer mehr Anfragen von Menschen, di…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Vergabe Impftermine in Rheinland-Pfalz im Allgemeinen und Informationen zu dem Impfzentrum in Trier [#220964]
Datum
28. Juni 2021 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Derzeit erreichen uns immer mehr Anfragen von Menschen, die verständlicherweise in großer Sorge leben und eine rasche Impfung wünschen. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir alles tun, um allen Menschen im Land so rasch wie möglich den Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen. Die Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung erfolgt über ein automatisches System, das die Empfehlung der STIKO (https://www.zusammengegencorona.de/im...), die Vorgaben des Bundes sowie die vorhandenen Impfstoffressourcen berücksichtigt. Nach der Registrierung im System werden alle Daten geprüft und übertragen. Hierbei kann es vorkommen, dass Prüfungen anschlagen und eine Korrektur notwendig wird. Dies ist bspw. bei Zahlendrehern in der Postleitzahl der Fall. Somit kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass der Bearbeitungsprozess verzögert wird. Anschließend gehen die Termine wie beschrieben in die Terminvergabe. Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der Verfügbarkeit des derzeit begrenzten Impfstoffs zu Wartezeiten kommen kann. Wir haben Ihnen zur Veranschaulichung das entsprechende Schaubild der Impfdokumentation RLP angehängt. Ungeachtet dessen stehen dem Auskunftsersuchen die Belange des § 16 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG entgegen, da mit dem Informationszugang Rechte am geistigen Eigentum oder an Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verletzt würden. Aufgrund der Vielzahl an Faktoren, die bei der Terminvergabe einbezogen werden müssen und die insbesondere regional deutlich divergieren können, können Personen, die sich erst später für eine Impfung registriert haben, ihren Termin vor einer früher registrierten Person erhalten. Hierzu kommt es beispielsweise, wenn die später registrierte Person eine höhere Priorisierung hat oder wenn in einer Region keine Personen höherer Priorisierungen mehr auf einen Termin warten, in der anderen jedoch schon. Die Registrierung zur Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung ist in Rheinland-Pfalz zwar bereits für Personen der Priorisierungsgruppe 3 gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes möglich, allerdings können sich aber auch Menschen, die den Priorisierungsgruppen 1 oder 2 angehören, weiterhin registrieren. Diese weiterbestehende Möglichkeit einer Registrierung wird von vielen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer noch immer wahrgenommen. Mit Stand von 31.05. haben 570 registrierte Personen der Priorisierungsgruppe 1 und 3.500 registrierte Personen der Priorisierungsgruppe 2 noch keinen Impftermin erhalten. Grundsätzlich erfolgte keine weitere Priorisierung innerhalb der Priorisierungsgruppen. Im Zusammenhang mit den Testungen an den Schulen wurde allerdings das der Priorisierungsgruppe 3 zugehörige Lehrpersonal an Schulen innerhalb der Gruppe 3 priorisiert, so dass diese bis zum 15. Mai ihre erste Impfung erhalten sollten. Für die Terminvergabe zur Corona-Schutzimpfung ist in Rheinland-Pfalz die Impfdokumentation RLP im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) zuständig. Diese unterstützt das Land Rheinland-Pfalz bei Aufbau und Betrieb der technischen Infrastruktur für die Terminvergabe und Impfdokumentation der Corona-Impfungen. Hinsichtlich des Impfzentrums Trier teilen wir Ihnen gerne die von Ihnen gewünschten Informationen mit: Mit Stand 23.06.2021 wurden im Impfzentrum Trier 107.677 Impfungen durchgeführt, davon 67.553 Erstimpfungen und 40.124 Zweitimpfungen. 23.400 Erst- und 21.748 Zweitimpfungen erfolgten bei Personen der Prio1, 24.218 Erst- und 11.254 Zweitimpfungen in der Prio2 sowie 5.948 Erst- und 1.176 Zweitimpfungen in der Prio3. An 98.426 weitere Personen konnten bereits Impftermine vergeben werden, davon 28.008 Personen der Prio1, 48.641 der Prio2 und 21.680 der Prio3. 22.114 Personen warten noch auf eine Terminvergabe, davon keine Personen der Prio1, 2 der Prio2, 10.457 der Prio3. Dabei ist zu beachten, dass, wie bereits ausgeführt, bis zur bundesweiten Aufhebung der Priorisierung weiterhin Anmeldungen in allen zugelassenen Priorisierungsgruppen (auch höherpriorisierten) erfolgten. Im Impfzentrum Trier wurden 63.255 Impfungen mit Comirnaty®, 28.214 mit COVID-19 Vaccine Moderna® sowie 16.208 mit Vaxzevria® durchgeführt. In 41.678 Fällen wurden für das Impfzentrum Trier zwar Impfungen terminiert, diese jedoch nicht durchgeführt. Dabei wurden in der großen Mehrheit der Fälle die Impfungen im Vorfeld seitens des Impflings storniert, meist aufgrund von Impfangeboten seitens anderer Leistungserbringer. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur [1] an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> erhoben werden. Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen