Nebeneinkünfte BGH-Richter

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Nebeneinkünfte der BFH-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020.

Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend.

Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen :

(Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?)
X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte

(Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten)
---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.---
1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR
2)(...)
3)(...)

Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema:
https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html

https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Nebeneinkünfte der BFH-R…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nebeneinkünfte BGH-Richter [#221043]
Datum
26. Mai 2021 08:45
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Nebeneinkünfte der BFH-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020. Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend. Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen : (Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?) X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte (Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten) ---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.--- 1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR 2)(...) 3)(...) Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema: https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221043/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
26. Mai 2021 08:46
Status
Warte auf Antwort
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen
Bundesgerichtshof
Ihre Anfrage vom 26. Mai 2021 Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben des [geschwärzt]…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 26. Mai 2021
Datum
22. Juni 2021 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben des [geschwärzt] vom 21. Juni 2021. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 26. Mai 2021 [#221043] z.Hd. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], zunächst bedanke ich mich bei…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26. Mai 2021 [#221043]
Datum
22. Juni 2021 17:36
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
z.Hd. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], zunächst bedanke ich mich bei Ihnen für die korrekte Umdeutung meiner Anfrage (BGH statt BFH), die ausschließlich digitale Bearbeitung meines IFG Antrages und die allgemeine Auskunft. Dennoch wünsche ich eine Übersicht der genauen Nebeneinkünfte der BSG Richter. Sie können sich gerne an der datenschutzfreundlichen Antwort des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu meiner gleichlautenden IFG Anfrage orientieren: https://fragdenstaat.de/anfrage/nebeneinkunfte-bverwg-richter/605615/anhang/2021-06-14Antwortschreiben_konvertiert_geschwaerzt.pdf Hier wurden sämtliche personenbezogene Daten anonymisiert und dennoch die genauen Nebeneinkünfte übermittelt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 221043 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesgerichtshof
Ihr Schreiben vom 22. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben des Herrn R…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Ihr Schreiben vom 22. Juni 2021
Datum
1. Juli 2021 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben des Herrn RiLG Dr. Altgen vom 30. Juni 2021. Mit freundlichen Grüßen