Fahrzeugstilllegung

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

Ist für eine Fahrzeugstilllegung zwingend ein Fahrzeugbrief erforderlich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fahrzeugstilllegung [#221075]
Datum
26. Mai 2021 16:38
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ist für eine Fahrzeugstilllegung zwingend ein Fahrzeugbrief erforderlich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221075/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT]Fahrzeugstilllegung [#221075]
Datum
26. Mai 2021 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Haben Sie daher bitte etwas Geduld, wir melden uns. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch per E-Mail nicht zulässig ist. Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/lbv/ Ihr LBV Team

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Landesbetrieb Verkehr
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzges…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]Fahrzeugstilllegung [#221075]
Datum
27. Mai 2021 09:05
Status
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 26.05.2021. Sämtliche Informationen über die vorzulegenden Unterlagen bei der Abmeldung eines Fahrzeugs finden Sie auf der Homepage des Landesbetrieb Verkehr über folgendem Link unter der Rubrik "Wichtige Hinweise" https://www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/6113432/kfz-abmelden/ Für die Abmeldung eines Fahrzeugs ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen