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Gespräche mit Lobby-Verbänden der Wohnungswirtschaft

Gesprächstermine inkl. der jeweiligen Anlässe (terminscharf) zwischen dem Umweltminister und Lobbyisten der Wohnungs- und Grundeigentümerwirtschaft (z. B. Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Hamburg, Landesverband Hamburg des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Landesverband Nord e.V., Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Verwalter und Sachverständigen, Region Nord e.V. ) im Zeitraum von 2015 bis 2021 (bis Datum dieser Anfrage).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gesprächstermine inkl. der je…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
Gespräche mit Lobby-Verbänden der Wohnungswirtschaft [#221108]
Datum
26. Mai 2021 22:58
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesprächstermine inkl. der jeweiligen Anlässe (terminscharf) zwischen dem Umweltminister und Lobbyisten der Wohnungs- und Grundeigentümerwirtschaft (z. B. Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Hamburg, Landesverband Hamburg des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Landesverband Nord e.V., Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Verwalter und Sachverständigen, Region Nord e.V. ) im Zeitraum von 2015 bis 2021 (bis Datum dieser Anfrage).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221108/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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