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Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4, Flur 3, Flurstück 258/22

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zurzeit wird in Brüel am Golchener Weg 4 der Betriebshof saniert und eine Milchviehanlage neu errichtet. Die Baumaßnahmen erstrecken sich zusätzlich auf das Flurstück 258/22, welches in der Baugenehmigung nicht benannt wurde. Auf diesem Flurstück befinden sich 4 gesetzlich geschützte Biotope, deren charakteristische Zustände teilweise erheblich verändert bzw. nachhaltig beeinträchtigt wurden. Das ist verboten. Vor einem Baubeginn ist zu prüfen, ob nachteilige Auswirkungen auf die Biotope zu erwarten sind.

Wann und von wem wurden diese Biotopschutzüberprüfungen für das Flurstück 258/22 durchgeführt und wer hat diese Angaben kontrolliert?

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zu den Biotopschutzprüfungen
- Unterlagen zu den artenschutzrechtlichen Prüfungen
- Unterlagen, die die Bauausführungen in diesem Flurstück 258/22 genehmigen

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in zurzeit wird in …
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
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Betreff
Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4, Flur 3, Flurstück 258/22 [#221160]
Datum
27. Mai 2021 16:01
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr Antragsteller/in zurzeit wird in Brüel am Golchener Weg 4 der Betriebshof saniert und eine Milchviehanlage neu errichtet. Die Baumaßnahmen erstrecken sich zusätzlich auf das Flurstück 258/22, welches in der Baugenehmigung nicht benannt wurde. Auf diesem Flurstück befinden sich 4 gesetzlich geschützte Biotope, deren charakteristische Zustände teilweise erheblich verändert bzw. nachhaltig beeinträchtigt wurden. Das ist verboten. Vor einem Baubeginn ist zu prüfen, ob nachteilige Auswirkungen auf die Biotope zu erwarten sind. Wann und von wem wurden diese Biotopschutzüberprüfungen für das Flurstück 258/22 durchgeführt und wer hat diese Angaben kontrolliert? bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen zu den Biotopschutzprüfungen - Unterlagen zu den artenschutzrechtlichen Prüfungen - Unterlagen, die die Bauausführungen in diesem Flurstück 258/22 genehmigen Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221160/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Via
Fax
Betreff
Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4, Flur 3, Flurstück 258/22 [#221160]
Datum
27. Mai 2021 16:03
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchene…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4, Flur 3, Flurstück 258/22 [#221160]
Datum
29. Juni 2021 08:03
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4, Flur 3, Flurstück 258/22“ vom 27.05.2021 (#221160) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221160/
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AW: Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4, Flur 3, Flurstück 258/22 [#221160]
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4, Flur 3, Flurstück 258/22 [#221160]
Datum
30. Juni 2021 18:42
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. Anfrage nach UIG und IFG habe ich zuständigkeitshalber an den Landkreis als unter…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4, Flur 3, Flurstück 258/22 [#221160]
Datum
1. Juli 2021 15:15
Status
Warte auf Antwort
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12,3 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. Anfrage nach UIG und IFG habe ich zuständigkeitshalber an den Landkreis als untere Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Dies erfolgt nach § 4 Abs. 3 UIG ("Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber." i.V.m. § 3 UIG M-V sowie § 6 Abs. 1 IFG M-V. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist hier m.E. nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen