Anfrage zu Bauarbeiten in 19412 Brüel, Golchener Weg 4, Flur 3, Flurstück 258/22
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zurzeit wird in Brüel am Golchener Weg 4 der Betriebshof saniert und eine Milchviehanlage neu errichtet. Die Baumaßnahmen erstrecken sich zusätzlich auf das Flurstück 258/22, welches in der Baugenehmigung nicht benannt wurde. Auf diesem Flurstück befinden sich 4 gesetzlich geschützte Biotope, deren charakteristische Zustände teilweise erheblich verändert bzw. nachhaltig beeinträchtigt wurden. Das ist verboten. Vor einem Baubeginn ist zu prüfen, ob nachteilige Auswirkungen auf die Biotope zu erwarten sind.
Wann und von wem wurden diese Biotopschutzüberprüfungen für das Flurstück 258/22 durchgeführt und wer hat diese Angaben kontrolliert?
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zu den Biotopschutzprüfungen
- Unterlagen zu den artenschutzrechtlichen Prüfungen
- Unterlagen, die die Bauausführungen in diesem Flurstück 258/22 genehmigen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Mai 2021
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29. Juni 2021
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