CDU-Wahlplakate in Friedrichshain-Kreuzberg (Stand Mai 2021)

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CDU-Wahlplakate in Friedrichshain-Kreuzberg (Stand Mai 2021) [#221184]
Datum
27. Mai 2021 21:39
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221184/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr Antragsteller/in ihre Anfrage wurde mir freundlicherweise zur Beantwortung weitergeleitet. Sondernutzungen …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: CDU-Wahlplakate in Friedrichshain-Kreuzberg (Stand Mai 2021) [#221184]
Datum
3. Juni 2021 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ihre Anfrage wurde mir freundlicherweise zur Beantwortung weitergeleitet. Sondernutzungen gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG (Werbeanlagen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden) wurden der CDU im Jahr 2021 noch nicht genehmigt oder abgelehnt. Wahlplakatierung wird nach § 11 Abs. 2a BerlStrG erst für einen Zeitraum von sieben Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahl- oder Abstimmungstag (26.9.2021) erlaubt. Eine Bearbeitung von Sondernutzungen gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG hat daher noch nicht stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen