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Videowalls der Firma Ströer

Auf dem Gebiet der Stadt Köln hat die Firma STRÖER mehrere Videowände, Eigenbezeichnung "Roadside Screen", aufgestellt.

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen nach dem IFG:

1. Wieviele dieser Videowände stehen nach Kenntnis der Stadt in Köln ?
2. Wie hoch ist der Energieverbrauch dieser Videowände (in kWh) ?
3. Wer liefert den Strom dafür und handelt es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen ("Öko-Strom") ? Wenn anteilig, zu welchen Anteilen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2021
  • Frist
    30. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Videowalls der Firma Ströer [#221201]
Datum
28. Mai 2021 02:15
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Gebiet der Stadt Köln hat die Firma STRÖER mehrere Videowände, Eigenbezeichnung "Roadside Screen", aufgestellt. Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen nach dem IFG: 1. Wieviele dieser Videowände stehen nach Kenntnis der Stadt in Köln ? 2. Wie hoch ist der Energieverbrauch dieser Videowände (in kWh) ? 3. Wer liefert den Strom dafür und handelt es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen ("Öko-Strom") ? Wenn anteilig, zu welchen Anteilen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/221201/upload/7b02bb7dd7d6b30acee3c51b40ce6c2d77e0d7a5/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videowalls der Firma Ströer“ vom 28.05.2021 (#…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Videowalls der Firma Ströer [#221201]
Datum
30. Juni 2021 18:25
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Videowalls der Firma Ströer“ vom 28.05.2021 (#221201) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/221201/upload/7b02bb7dd7d6b30acee3c51b40ce6c2d77e0d7a5/

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Kommunalverwaltung Köln
Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer [#210481] Sehr << Antragsteller:in >> vielen…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Videowalls "Roadside Screen" der Firma Ströer [#210481]
Datum
8. Dezember 2021 07:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen und beantworten Ihren Antrag auf Informationszugang wie folgt: Auf dem Gebiet der Stadt Köln hat die Firma Ströer mehrere Videowände, Eigenbezeichnung "Roadside Screen", aufgestellt. 1. Wie viele dieser Videowände stehen nach Kenntnis der Stadt in Köln? Nach städtischer Kenntnis sind 65 digitale Mega-Light-Anlagen, sog. Roadside Screens, im öffentlichen Straßenland errichtet. 34 dieser Anlagen werden doppelseitig digital betrieben. 2. Wie hoch ist der Energieverbrauch dieser Videowände (in kWh)? Zwischen der aufstellenden Firma Ströer Media Deutschland GmbH (Ströer) und der Stadt Köln bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen. Die Stadt Köln hat mit der Stadtwerke Köln GmbH (Stadtwerke) einen Werbenutzungsvertrag (Vertrag über die Ausübung von Werberechten auf öffentlichen Flächen der Stadt Köln) abgeschlossen. Die in diesem Vertrag festgelegten Werberechte wurden seitens der Stadtwerke nach einer europaweiten Ausschreibung auf zwei Konzessionäre, unter anderem Ströer, übertragen. Angaben zum Energieverbrauch der Anlagen können nicht gemacht werden. 3. Wer liefert den Strom dafür und handelt es sich um Strom aus erneuerbaren Quellen ("Öko-Strom")? Wenn anteilig, zu welchen Anteilen? Die Stromkosten werden nicht von der Stadt Köln getragen, sondern von der aufstellenden Firma, die auch einen Stromlieferungsvertrag mit einem am Markt tätigen Energieunternehmen abschließt. Angaben zum*zur Stromlieferanten*in und zu Stromquellen für die Mega-Light-Anlagen können seitens der Stadt Köln nicht mitgeteilt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Für die Erteilung dieser Auskunft werden Gebühren nicht erhoben. Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.