Einstellungsverfügung des GBA vom 08.07.2020 gem. § 170 II StPO (Oktoberfestattentat)
Einstellungsverfügung des GBA vom 08. Juli 2020 bezüglich der am 11. Dezember 2014 wiederaufgenommenen Ermittlungen wegen des Oktoberfestattentats vom 26. September 1980
(vgl. https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/Pressemitteilung-vom-08-07-2020.html?nn=848266) als pdf-Faksimile unter Angabe der Gründe. Die Öffentlichkeit hat ein hinreichendes Interesse an der Einsicht in den originalen Einstellungsbescheid mit Gründen (§ 171 S. 1 StPO). Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten sollten Schwärzungen vorgenommen werden. Diese stehen einer Zusendung jedoch nicht grundsätzlich entgegen und sind ggü. einer Herausgabeverweigerung das mildere Mittel.
Anfrage abgelehnt
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Datum28. Mai 2021
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30. Juni 2021
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