Sehr geehrte Frau Becker,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.05.2021. Bei der von Ihnen formulierten Fragen handelt es sich nicht um Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gerichtet auf den Zugang zu amtlichen Informationen, sondern um allgemeine Anfrage, die grundsätzlich nur im Rahmen einer Bürgeranfrage beantwortet werden. Wir legen Ihre Anfrage daher so aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, die dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich der Auslösung des PIM-Syndroms durch Impfungen vorliegen. Zu der nach dieser Auslegung von Ihnen gestellten Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:
Die ständige Impfkommission (STIKO) stellt in ihrer letzten Empfehlung, welche im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht wurde, den Kenntnisstand zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen bei Kindern und Jugendlichen dar. Ob eine Erkrankung mit dem PIM-Syndrom durch die Impfung ausgeschlossen wird, wird nicht explizit diskutiert. Zur Wirksamkeit werden aber die folgenden Ausführungen gemacht: "Die Zulassungsstudie belegt eine sehr gute Wirksamkeit gegen COVID-19 von Comirnaty in der Gruppe der 12–17-Jährigen. Die Wirksamkeit gegenüber anderen klinischen Endpunkten, insbesondere gegen Hospitalisierung und Tod, konnte aufgrund der Seltenheit dieser Ereignisse nicht bestimmt werden. Aus den Zulassungsstudien bei Erwachsenen ist bekannt, dass die Effektivität gegen schwere COVID-19-Erkrankung und COVID-19-assoziierte Hospitalisierung über der Effektivität gegen die milde bzw. moderate COVID-19-Erkrankung lag. Es ist daher davon auszugehen, dass auch bei Kindern und Jugendlichen eine gute Wirksamkeit vorliegt gegen diese Endpunkte." (Seite 25, Epidemiologisches Bulletin 23/2021, abzurufen unter
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...)
Bitte beachten Sie, dass für Fragen rund um die Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen primär das Paul Ehrlich-Institut zuständig ist. Auf dessen Homepage finden Sie weitere Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen unter:
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie...
Allgemeine Informationen zum PIM-Syndrom finden Sie veröffentlicht auf der Website des RKI (16. Kinder und Jugendliche; Unterüberschrift "Komplikationen") unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtlichen Informationen im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch.
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen