Informationen zum Thema Videobeoüberwachung
1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.
2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.
3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.
4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.
Anfrage abgelehnt
-
Datum31. Mai 2021
-
3. Juli 2021
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Ein:e Follower:in
-
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Informationen zum Thema Videobeoüberwachung [#221443]
- Datum
- 31. Mai 2021 22:19
- An
- Bundespolizeidirektion Berlin
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundespolizeidirektion Berlin
- Betreff
- Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG vom 31. Mai 2021 über fragdenstaat.de [#221443]
- Datum
- 2. Juni 2021 11:43
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundespolizeidirektion Berlin
- Betreff
- Bitte um Konkretisierung Ihres Auskunftsbegehrens nach dem IFG vom 31. Mai 2021 über fragdenstaat.de [#221443]
- Datum
- 2. Juni 2021 17:41
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Bitte um Konkretisierung Ihres Auskunftsbegehrens nach dem IFG vom 31. Mai 2021 über fragdenstaat.de [#221443]
- Datum
- 9. Juni 2021 23:31
- An
- Bundespolizeidirektion Berlin
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundespolizeipräsidium
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 16. Juli 2021
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Bescheid des Bundespolizeipräsidiums vom 16. Juli 2021 - Az.: 71 - 10 00 11 - 0008 - 21-05 [#221443]
- Datum
- 20. Juli 2021 17:34
- An
- Bundespolizeipräsidium
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ [#221443]
- Datum
- 27. Juli 2021 23:54
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ [#221443] # 25-725/007 II#0600
- Datum
- 2. August 2021 15:46
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihr IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Informationen zum Thema Videobeoüberwachung“ [#221443] # 25-725/007 II#0600
- Datum
- 9. August 2021 08:29
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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