Korrespondenz mit Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu Falschparkern im Landschaftsschutzgebiet Otto-Kayser-Straße, Dellbrück

am 22.01.2021 wurde mir erklärt, dass die Untere Naturschutzbehörde zur Falschparkersituation im Landschaftsschutzgebiet in der Otto-Kayser-Straße in Köln Dellbrück informiert worden sei.
Bitte übermitteln Sie, am besten per Email, die Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu diesem Thema.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juni 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz mit Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu Falschparkern im Landschaftsschutzgebiet Otto-Kayser-Straße, Dellbrück [#221637]
Datum
23. Juni 2021 17:34
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 22.01.2021 wurde mir erklärt, dass die Untere Naturschutzbehörde zur Falschparkersituation im Landschaftsschutzgebiet in der Otto-Kayser-Straße in Köln Dellbrück informiert worden sei. Bitte übermitteln Sie, am besten per Email, die Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu diesem Thema.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221637/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist im Postfach des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eingegangen und wird an …
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
Automatische Antwort: Korrespondenz mit Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu Falschparkern im Landschaftsschutzgebiet Otto-Kayser-Straße, Dellbrück [#221637]
Datum
23. Juni 2021 17:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist im Postfach des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eingegangen und wird an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die Ihre Mail schnellstmöglich bearbeitet. Die ist eine automatisch generierte Mail. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr Antragsteller/in als zuständige Sachbearbeiterin ist mir Ihre Anfrage bzgl. eines Briefwechsels zu Falschpark…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Korrespondenz mit Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu Falschparkern im Landschaftsschutzgebiet Otto-Kayser-Straße, Dellbrück [#221637]
Datum
24. Juni 2021 09:57
Status
Sehr Antragsteller/in als zuständige Sachbearbeiterin ist mir Ihre Anfrage bzgl. eines Briefwechsels zu Falschparkern an der Otto-Kayser-Straße zugegangen. In dem besagten Zeitraum liegt mir kein Schriftwechsel mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zu diesem Thema vor. Daher kann ich Ihnen hierzu leider auch keine Auskünfte erteilen. Wenn es aktuell immer noch zu Falschparkern kommt, so können Sie sich gern an den Kontakt des Ordnungsamtes wenden (Tel. 0221-221-32000 ) oder mir den Sachverhalt schriftlich per Mail anzeigen. Ich bitte Sie, die Schilderung mit Zeitpunkt und Fotos zu versehen, da kann ich ein Bußgeldverfahren einleiten. Bei Rückfragen können Sie sich gern noch einmal an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen