Gutachten zur "Ülkücü"-Bewegung

Alle schriftlichen Gutachten, die dem Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat zur "Ülkücü"-Bewegung, den Strukturen der Grauen Wölfe und / oder einem möglichen Verbot derselben vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juni 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle schriftlichen Gutacht…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gutachten zur "Ülkücü"-Bewegung [#221643]
Datum
1. Juni 2021 09:50
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle schriftlichen Gutachten, die dem Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat zur "Ülkücü"-Bewegung, den Strukturen der Grauen Wölfe und / oder einem möglichen Verbot derselben vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221643/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Gutachten zur Ülkücü-Bewegung Anfrage abgelehnt, weil Prüfung von Vereinsverbot möglicherweise noch läuft.
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Gutachten zur Ülkücü-Bewegung
Datum
22. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image.jpg
1,9 MB
Anfrage abgelehnt, weil Prüfung von Vereinsverbot möglicherweise noch läuft.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gutachten zur Ülkücü-Bewegung [#221643] Sehr << Anrede >> Ich habe Ihre Antwort zu meiner IFG-Anf…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zur Ülkücü-Bewegung [#221643]
Datum
26. Juni 2021 07:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich habe Ihre Antwort zu meiner IFG-Anfrage #221643 erhalten. Sie schreiben darin, eine Auskunft „zu Überlegungen bzw. Zum Sachstand einer möglichen Prüfung, die unter Umständen im Ergebnis auf ein Verbot nach VereinsG hinausläuft, ist grundsätzlich geeignet, bei Bekanntwerden die Beweissituation in Hinblick auf mögliche staatliche Verbotsmaßnahmen als Ganzes zu gefährden“. Voraussetzung dazu wäre allerdings eine konkrete und keine „mögliche Prüfung“, die „unter Umständen“ zu einem wie auch immer gearteten Ergebnis führen könnte. Medienberichten war zu entnehmen, dass das BMI Abstand von Verbotserwägungen hinsichtlich der Ülkücü-Bewegung genommen hat. Ich bitte Sie mir konkret dazulegen, inwieweit es sich bei den von mir angeforderten Informationen um Gegenstände handelt, die zur „unmittelbaren Vorbereitung (…) behördlicher Maßnahmen“ dienen. So lange halte ich an meinen Auskunftsbegehren fest. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221643/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Gutachten zur Ülkücü-Bewegung [#221643] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gut…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gutachten zur Ülkücü-Bewegung [#221643]
Datum
19. Juli 2021 15:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gutachten zur "Ülkücü"-Bewegung“ vom 01.06.2021 (#221643) haben Sie nach § 4 IFG zum "Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses" abgelehnt. Auch auf Nachfrage wollten Sie ihrer Ausführung vom 24.06.2021 nichts hinzufügen. Ich möchte jedoch auf Satz 2 verweisen. "Nicht der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung nach Satz 1 dienen regelmäßig Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter." Ein ebensolches Gutachten begehre ich. Eine "unmittelbare Vorbereitung" liegt alleine deshalb nicht vor, da dass BMI von einem Verbot der Strukturen der Ülkücü-Bewegung Abstand genommen zu haben scheint. Anders lässt sich auch die schriftliche Antwort des BMI auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Gyde Jensen vom 07.07.2021 nicht erklären, in der es heißt: "Aktuell wird keine konkrete Bedrohungslage für türkische Dissidenten in << Adresse entfernt >> durch türkische Nationalisten bzw. Anhänger der ‚Ülkücü‘-Bewegung gesehen." Verstehen Sie dieses, mein Schreiben, als Widerspruch gegen die Ablehnung des Informationsbegehrens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221643/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>