Bericht des AK Grundsatz der DSK zu den Rahmenbedingungen für aufsichtsbehördliche Produktwarnungen

Den aktualisierten Bericht des AK Grundsatz der Datenschutzkonferenz (DSK) zu den Rahmenbedingungen für aufsichtsbehördliche Produktwarnungen, der im Rahmen der 101. Datenschutzkonferenz vorgelegt wurde.

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  • Datum
    1. Juni 2021
  • Frist
    8. Februar 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht des AK Grundsatz der DSK zu den Rahmenbedingungen für aufsichtsbehördliche Produktwarnungen [#221664]
Datum
1. Juni 2021 15:10
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktualisierten Bericht des AK Grundsatz der Datenschutzkonferenz (DSK) zu den Rahmenbedingungen für aufsichtsbehördliche Produktwarnungen, der im Rahmen der 101. Datenschutzkonferenz vorgelegt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221664/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre IFG-Anfrage vom 1. Juni 2021 (Bericht des AK Grundsatz betr. Produktwarnungen) Sehr Antragsteller/in in o. g…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 1. Juni 2021 (Bericht des AK Grundsatz betr. Produktwarnungen)
Datum
11. Juni 2021 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in o. g. Angelegenheit, die hier zum Geschäftszeichen 1391.166 veraktet ist, teile ich Ihnen mit, dass die Offenlegung des gewünschten Berichts wegen § 10 Abs. 4 IFG derzeit nicht in Betracht kommt. Denn dieser Bericht wurde in der 101. DSK intensiv diskutiert und ist auf der Grundlage der Diskussion in einer Ad hoc-Arbeitsgruppe zu überarbeiten. Die behördliche Entscheidungsfindung (Besprechung, Beratschlagung, Abwägung, d. h. der eigentliche Vorgang des Überlegens) ist also noch in vollem Gange. Ich stelle Ihnen anheim, sich in ca. 3 Monaten bei uns nach dem Sachstand zu erkundigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 1. Juni 2021 (Bericht des AK Grundsatz betr. Produktwarnungen) [#221664] Sehr << An…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 1. Juni 2021 (Bericht des AK Grundsatz betr. Produktwarnungen) [#221664]
Datum
13. September 2021 15:01
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich komme zurück auf meine Anftrage vom 1. Juni und möchte mich bei Ihnen nach dem Sachstand bzgl. des Berichts zu den Rahmenbedingungen für aufsichtsbehördliche Produktwarnungen, der im Rahmen der 101. Datenschutzkonferenz vorgelegt wurde. Ich darf mich bereits im Voraus für Ihre Mühe bedanken und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221664/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre weitere Anfrage vom 13. September 2021 (unser Az. 1391.166) Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre weitere Anfrage vom 13. September 2021 (unser Az. 1391.166)
Datum
5. Oktober 2021 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass es in dieser Angelegenheit leider noch keinen neuen Sachstand gibt. Denn die Überarbeitung des Berichts in der ad hoc-Arbeitsgruppe, die Ende Oktober und dann wohl noch mehrmals zu diesem Thema tagen wird, ist noch immer nicht abgeschlossen. Ich kann Ihnen deshalb auch diesmal nur anheimstellen, sich in einigen Monaten erneut bei uns nach dem Sachstand zu erkundigen (Vorschlag: Anfang Februar 2022). Mit freundlichen Grüßen