Anfrage Hinweisgebersystem

Bezug nehmend auf die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bis Mitte Dezember 2021 in nationales Recht überführt werden muss, würde ich hiermit gerne um Auskunft über die folgenden Punkte bitten:

1. Verfügt Ihr Ministerium aktuell über ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform?

2. Ist die Implementierung eines solchen Systems/ einer solchen Plattform noch in diesem Jahr vorgesehen?

Laut der EU-Direktive müssen alle Unternehmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform einführen. Von der Richtlinie sind ebenfalls alle Städte, Kommunen und Gemeinden mit über 10.000 Einwohner*innen betroffen.

Genauere Informationen über die Richtlinie finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezug nehmend auf die EU-W…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage Hinweisgebersystem [#221732]
Datum
2. Juni 2021 12:56
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezug nehmend auf die EU-Whistleblowing-Richtlinie, die bis Mitte Dezember 2021 in nationales Recht überführt werden muss, würde ich hiermit gerne um Auskunft über die folgenden Punkte bitten: 1. Verfügt Ihr Ministerium aktuell über ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform? 2. Ist die Implementierung eines solchen Systems/ einer solchen Plattform noch in diesem Jahr vorgesehen? Laut der EU-Direktive müssen alle Unternehmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem bzw. eine Whistleblowing-Plattform einführen. Von der Richtlinie sind ebenfalls alle Städte, Kommunen und Gemeinden mit über 10.000 Einwohner*innen betroffen. Genauere Informationen über die Richtlinie finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/germany/news/whistleblower20191216_de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221732/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Eingabe vom 02.06.2021 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgese…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Anfrage Hinweisgebersystem [#221732]
Datum
8. Juni 2021 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Eingabe vom 02.06.2021 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Anfrage beantworten. Aufgrund des Sachzusammenhangs werden Ihre Fragen zusammen beantwortet. Das BMFSFJ verfügt derzeit nicht über ein Hinweisgebersystem oder eine Whistleblowing-Plattform. Das nationale Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden in nationales Recht ist noch nicht abgeschlossen. Die Umsetzung in nationales Recht ist abzuwarten. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen