Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT)
Sollte eine andere Stelle für die Beantwortung zuständig sein, bitte ich freunflich um einen Hinweis.
1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) von der Stadt Dortmund anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft)
2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest?
3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt?
4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze?
5) Sind Leistungsanbieter an diese Festsetzung gebunden (wenn ja, auf welcher Grundlage?) oder können Sie die ortsüblichen Marktpreise der Selbstzahler in Rechnung stellen?
6) Welche Kosten hatte die Stadt Dortmund in den Jahren 2020 im Rahmen der Lernförderung des Bildung- und Teilhabepaketes?
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum2. Juni 2021
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6. Juli 2021
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