Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT)

Sollte eine andere Stelle für die Beantwortung zuständig sein, bitte ich freunflich um einen Hinweis.

1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) von der Stadt Dortmund anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft)

2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest?

3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt?

4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze?

5) Sind Leistungsanbieter an diese Festsetzung gebunden (wenn ja, auf welcher Grundlage?) oder können Sie die ortsüblichen Marktpreise der Selbstzahler in Rechnung stellen?

6) Welche Kosten hatte die Stadt Dortmund in den Jahren 2020 im Rahmen der Lernförderung des Bildung- und Teilhabepaketes?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#221738]
Datum
2. Juni 2021 13:06
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sollte eine andere Stelle für die Beantwortung zuständig sein, bitte ich freunflich um einen Hinweis. 1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) von der Stadt Dortmund anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft) 2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest? 3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt? 4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze? 5) Sind Leistungsanbieter an diese Festsetzung gebunden (wenn ja, auf welcher Grundlage?) oder können Sie die ortsüblichen Marktpreise der Selbstzahler in Rechnung stellen? 6) Welche Kosten hatte die Stadt Dortmund in den Jahren 2020 im Rahmen der Lernförderung des Bildung- und Teilhabepaketes?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221738/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre E-Mail vom 02.06.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ih…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre E-Mail vom 02.06.2021
Datum
2. Juni 2021 13:47
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 02.06.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de" (#221738) - Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildun…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de" (#221738) - Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe
Datum
1. Juli 2021 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sozialamt Sehr Antragsteller/in Sie haben am 02.06.2021 über das Portal "fragdenstaat.de" eine Anfrage zu den Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe gestellt. Diese beantworte ich wie folgt: Frage 1: | | Lernförderung bis 31.07.2021 | Lernförderung ab 01.08.2021 --------------------------------------+-------------------------------------- | | Stundensätze der Lernförderung | Stundensätze der Lernförderung | | Schüler/in | Schüler/in u. Studierende | | 13,00 €/Std. Einzelförderung | 15 €/Std. Einzelförderung 15,00 €/Std. 2er Gruppe (pro Kind | 20 €/Std. 2er Gruppe (pro Kind 7,50 €) | 10,00 €) 16,00 €/Std. 3er Gruppe (pro Kind | 24 €/Std. 3er Gruppe (pro Kind 5,33 €) | 8,00 €) | | Student/in | 15,00 €/Std. Einzelförderung | 18,00 €/Std. 2er Gruppe (pro Kind | 9,00 €) | 21,00 €/Std. 3er Gruppe (pro Kind | 7,00 €) | | | Gewerbliche Anbieter | 11,00 €/Std. | Einzel/Gruppenförderung | | | Gewerbliche Anbieter | 30 €/Std. Einzelförderung | 15 €/Std. Gruppenunterricht (max. 5 | Teiln.) | Fachkräfte | | | Fachkräfte (Lehrende mit 22,50 €/Std. | abgeschlossenem Hochschulstudium) Einzel/Gruppenförderung | 30 €/Std. Einzelförderung | 20 €/Std. Gruppenunterricht (max. 5 | Teiln.) Frage 2: Über die Höhe der Kosten für die Lernförderung gibt es keine gesetzliche Grundlage. Sie werden von der leistungsgewährenden Stelle festgelegt und an der Ortsüblichkeit der Kosten ausgerichtet. Es erfolgt eine Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Anbietern. Frage 3: Bei privaten Anbietern entscheidet die fachliche Qualifikation. Bei gewerblichen Anbietern wurden die Stundensätze unterschiedlicher Anbieter analysiert und ein Mittelwert festgelegt. Frage 4: Die Anpassung erfolgt ab dem 01.08.2021 für das Schuljahr 2021/22. Frage 5: Es wurden Vereinbarungen mit den gewerblichen Anbietern getroffen. Diese Vereinbarung regelt den Umfang der Lernförderung, die Honorarhöhen und die Abrechnungsmodalitäten. Die gewerblichen Anbieter sind an die Vereinbarung gebunden. Frage 6: Die Kosten für die Lernförderung beliefen sich im Jahr 2020 auf 1.383.694,00 €. Für diese Auskunft entstehen gemäß § 11 Abs. 2 IFG NRW in Verbindung mit Punkt 1.1 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW keine Kosten. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de" (#221738) - Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bi…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de" (#221738) - Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe [#221738]
Datum
3. Mai 2022 12:18
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> ich komme kurz auf mein Anliegen zurück: Zu Frage 3) schrieben Sie "Bei gewerblichen Anbietern wurden die Stundensätze unterschiedlicher Anbieter analysiert und ein Mittelwert festgelegt" Bitte lassen Sie mir diese Analyse sowie etwaige Berechnungen zukommen, so dass der von Ihnen festgelegte Mittelwert nachvollziehbar wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 221738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221738/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT)“ [#221738]
Datum
7. Juni 2022 17:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221738/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine Rückfrage nicht reagiert wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 221738.pdf - 2021-06-02_2-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf Anfragenr: 221738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221738/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Juni 2022 06:44
Status
Anfrage abgeschlossen

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