Ergebnisse der CWA-Datenspende (Corona-Warn-App)

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- die Ergebnisse der Datenspende, welche in der Corona-Warn-App (CWA) Version 1.13[1] im März 2021 eingeführt wurde

Dies beinhaltet:
- jegliche Auswertungen der Daten
- die aggregierten und anonymisierten Rohdaten, die zu dieser Analyse führten bzw. gesammelt wurden (im Sinne von Open Data bzw. einer nachvollziehbaren wissenschaftlichen Analyse)

Mir ist bekannt, dass es Ende Mai einen Vortrag bei dem YouTube-Kanal WeHealth gab, in dem Teile der Ergebnisse ebenfalls präsentiert wurden.[2] Ausschlussgründe nach § 4 IFG scheiden somit aus.
Im Mai 2021 äußerten Sie sich zudem gegenüber Zeit Online bzw. nach Informationen von Zeit Online insofern, als dass innerhalb „der kommenden Wochen“ die vollständige Auswertung veröffentlicht werde.[3] Dies ist nicht geschehen.

Bitte schicken Sie mir die Rohdaten in einem maschinenlesbaren Format wie einer CSV-Datei zu.

[1] https://www.coronawarn.app/en/blog/2021-03-04-corona-warn-app-version-1-13/
[2] https://www.youtube.com/watch?v=AE9ljDGNAus
[3] https://www.zeit.de/digital/2021-05/corona-warn-app-pandemiebekaempfung-kontaktverfolgung-covid-19

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Ergebnisse der Daten…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse der CWA-Datenspende (Corona-Warn-App) [#221876]
Datum
4. Juni 2021 21:01
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Ergebnisse der Datenspende, welche in der Corona-Warn-App (CWA) Version 1.13[1] im März 2021 eingeführt wurde Dies beinhaltet: - jegliche Auswertungen der Daten - die aggregierten und anonymisierten Rohdaten, die zu dieser Analyse führten bzw. gesammelt wurden (im Sinne von Open Data bzw. einer nachvollziehbaren wissenschaftlichen Analyse) Mir ist bekannt, dass es Ende Mai einen Vortrag bei dem YouTube-Kanal WeHealth gab, in dem Teile der Ergebnisse ebenfalls präsentiert wurden.[2] Ausschlussgründe nach § 4 IFG scheiden somit aus. Im Mai 2021 äußerten Sie sich zudem gegenüber Zeit Online bzw. nach Informationen von Zeit Online insofern, als dass innerhalb „der kommenden Wochen“ die vollständige Auswertung veröffentlicht werde.[3] Dies ist nicht geschehen. Bitte schicken Sie mir die Rohdaten in einem maschinenlesbaren Format wie einer CSV-Datei zu. [1] https://www.coronawarn.app/en/blog/2021-03-04-corona-warn-app-version-1-13/ [2] https://www.youtube.com/watch?v=AE9ljDGNAus [3] https://www.zeit.de/digital/2021-05/corona-warn-app-pandemiebekaempfung-kontaktverfolgung-covid-19
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221876/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 04.06.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.06.2021
Datum
7. Juni 2021 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0245. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 04.06.2021 [#221876] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergeb…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.06.2021 [#221876]
Datum
6. Juli 2021 14:22
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnisse der CWA-Datenspende (Corona-Warn-App)“ vom 04.06.2021 (#221876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221876/
Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage vom 04.06.2021 [Az. 2021-245] Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist derzeit in Bearbeitung. Wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.06.2021 [Az. 2021-245]
Datum
7. Juli 2021 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist derzeit in Bearbeitung. Wir warten derzeit noch auf Rückmeldung aus den Fachabteilungen. Wir bitten Sie, die Verzögerung zu entschuldigen und nehmen hinsichtlich der Gründe auf unsere E-Mail vom 07.06.2021 Bezug. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
[Az. 2.13.04/0003#0245] Ihre Anfrage vom 04.06.2021 Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
[Az. 2.13.04/0003#0245] Ihre Anfrage vom 04.06.2021
Datum
30. Juli 2021 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.06.2021 (Az. 2.13.04/0003#0245), zu welcher wir Ihnen das Folgende mitteilen: Die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen liegen dem RKI nicht vollständig vor. Die Daten aus der Datenspende liegen teilweise noch nicht vollständig vor und/oder sind noch nicht aufgearbeitet. Eine abschließende datenschutzrechtliche Freigabe ist ferner derzeit noch nicht erfolgt. Das von Ihnen in Ihrer Anfrage vom 04.06.2021 angesprochene YouTube-Video stützt sich auf nur vorläufige Daten, welche dem RKI nicht als Rohdaten, sondern nur in Form des im Video präsentierten Ergebnisses vorliegen. Die vollständige Veröffentlichung der Ergebnisse ist jedoch für die kommenden Wochen und Monate geplant, sobald diese vorliegen. Im Einzelnen: * Die umfangreichend PPA(Privacy-Preserving Analytics)-Daten liegen dem RKI noch nicht vollständig vor, sollen aber - sobald dies der Fall ist - voraussichtlich bis Ende August über ein GitHub-Repository bereitgestellt werden. * Auch die EDUS(Event-Driven-User-Survey)-Daten sollen in den kommenden Wochen, voraussichtlich bis Mitte August, über ein GitHub-Repository bereitgestellt werden. * Die CWA(Corona-Warn-App)-Backend Daten sollen in den kommenden Wochen, voraussichtlich bis Ende August, über ein GitHub-Repository bereitgestellt werden. * Die CWA-Store Daten sollen ebenfalls in den kommenden Wochen, voraussichtlich bis Ende September, über ein GitHub-Repository bereitgestellt werden. Sofern die Daten aus der Datenspende entsprechend aufgearbeitet wurden und somit die Ergebnisse der Datenspende, welche in der Corona-Warn-App (CWA) Version 1.13[1] im März 2021 eingeführt wurde, vorliegen, werden diese Ergebnisse im Science Blog veröffentlicht. Diesen können Sie abrufen unter: https://www.coronawarn.app/de/science/2021-06-15-science-blog-1/ Die entsprechenden anonymisierten, aggregierten Daten, welche zur Erstellung der veröffentlichten Graphen und Animationen im o.g. Science Blog verwendet wurden, finden Sie im Anhang dieser E-Mail als CSV-Datei. Hinsichtlich der Daten, welche der Animation zugrunde liegen, weisen wird darauf hin, dass die Anzahl der gewarnten Personen sich nur auf diejenigen Personen bezieht, die der CWA-Datenspende zugestimmt und auch einen Landkreis angegeben haben. Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [Az. 2.13.04/0003#0245] Ihre Anfrage vom 04.06.2021 [#221876] Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Az. 2.13.04/0003#0245] Ihre Anfrage vom 04.06.2021 [#221876]
Datum
31. Juli 2021 00:45
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Antwort und die Zusendung der CSV-Daten aus dem Blogartikeln, welche ja nach meiner Anfrage erst veröffentlicht wurden. Ebenso freue ich mich natürlich auf die angekündigte Veröffentlichung der anderen sprechenden von Ihnen angekündigten Daten und möchte mich auch hier für die detaillierte Auskunft insbesondere bzgl. des Zeitplans. Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221876/