Fragen zum Umgang mit dem Landesinformationsfreiheitsgesetz

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

a) alle Dienstanweisungen des Amtes in Bezug auf Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Dazu gehört der Umgang mit solchen Anfragen und die Formulierungshilfe zum Abfragen von Kontrollberichten. Letztere wurde bis 2019 AntragstellerInnen als Hilfe angeboten. Bitte schicken Sie mir die aktuellste Version dieser Formulierungshilfe.

b) alle internen Bewertungen in Bezug auf das Portal FragDenStaat und die Belastung des Amtes durch das Landesinformationsfreiheitsgesetz. Dazu gehören zB Beschwerden des Amtes an den Oberbürgermeister, die Stadt oder ähnliches. Ebenso Dokumente welche den zeitlichen Aufwand für die Beantwortung oben genannter Anfragen offenlegen.

c) Die Anzahl der Mitarbeiter bzw. der Stellen auf dem Amt. Bitte fassen Sie Mitarbeiter in Teilzeit als ganze Stellen zusammen (Mitarbeiter Nr. 1: 50% + Mitarbeiterin Nr. 2 75% = 1,25 Stellen). Eine ungefähre, absolute Anzahl genügen.

d) Bitte teilen Sie mir mit wie viele Anfragen Sie nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz in den letzten 12 Monaten (zB über das Portal "FragDenStaat") erhalten haben. Falls möglich, gliedern Sie diese bitte in die drei Kategorien: "beantworte", "nicht beantwortet" (zB durch Ablehnung oder Zurückziehen durch die Anfragesteller) und "laufend".

Bitte untergliedern Sie Ihre Antwort in die Anfrageabschnitte a, b, c und d.
Sollte es keine Dokumente oder Daten geben, so legen Sie dies bitte unter dem entsprenden Anfrageunterpunkt offen.

Bitte Antworten Sie auf meine Anfrage fristgerecht.
Nach § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG beträgt diese Frist einen Monat.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Sollten Kosten anfallen, bitte ich um einen Kostenvoranschlag, mit der oben genannten Gliederung in die Anfrageunterpunkt a, b, c und d.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und andere Behörden/Ämter/städtische Stellen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.

Ich bedanke mich für die Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) alle Dienstanweisunge…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zum Umgang mit dem Landesinformationsfreiheitsgesetz [#221957]
Datum
7. Juni 2021 01:21
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) alle Dienstanweisungen des Amtes in Bezug auf Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Dazu gehört der Umgang mit solchen Anfragen und die Formulierungshilfe zum Abfragen von Kontrollberichten. Letztere wurde bis 2019 AntragstellerInnen als Hilfe angeboten. Bitte schicken Sie mir die aktuellste Version dieser Formulierungshilfe. b) alle internen Bewertungen in Bezug auf das Portal FragDenStaat und die Belastung des Amtes durch das Landesinformationsfreiheitsgesetz. Dazu gehören zB Beschwerden des Amtes an den Oberbürgermeister, die Stadt oder ähnliches. Ebenso Dokumente welche den zeitlichen Aufwand für die Beantwortung oben genannter Anfragen offenlegen. c) Die Anzahl der Mitarbeiter bzw. der Stellen auf dem Amt. Bitte fassen Sie Mitarbeiter in Teilzeit als ganze Stellen zusammen (Mitarbeiter Nr. 1: 50% + Mitarbeiterin Nr. 2 75% = 1,25 Stellen). Eine ungefähre, absolute Anzahl genügen. d) Bitte teilen Sie mir mit wie viele Anfragen Sie nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz in den letzten 12 Monaten (zB über das Portal "FragDenStaat") erhalten haben. Falls möglich, gliedern Sie diese bitte in die drei Kategorien: "beantworte", "nicht beantwortet" (zB durch Ablehnung oder Zurückziehen durch die Anfragesteller) und "laufend". Bitte untergliedern Sie Ihre Antwort in die Anfrageabschnitte a, b, c und d. Sollte es keine Dokumente oder Daten geben, so legen Sie dies bitte unter dem entsprenden Anfrageunterpunkt offen. Bitte Antworten Sie auf meine Anfrage fristgerecht. Nach § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG beträgt diese Frist einen Monat. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um einen Kostenvoranschlag, mit der oben genannten Gliederung in die Anfrageunterpunkt a, b, c und d. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und andere Behörden/Ämter/städtische Stellen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Ich bedanke mich für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221957/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Nachfrage
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nachfrage [#221957] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre fristgerechte Antwort auf meine Anfrag…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage [#221957]
Datum
8. Juli 2021 12:34
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre fristgerechte Antwort auf meine Anfrage. Gerne präzisiere ich meine Anfrage, um den Aufwand für das Amt so gering wie möglich zu halten. a) Bitte schicken Sie mir alle Dienstanweisungen, in Bezug auf Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz und des Informationsfreiheitsgesetz, der Lebensmittelüberwachung seit 01.01.2019. Sollte es in dem Angefragten Zeitraum keine geben, so bitte ich um die letzte verfügbare. Zudem die aktuelle, generelle Dienstanweisung im Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz/Informationsfreiheitsgesetz des Amtes für öffentliche Ordnung. Sollte es keine solche geben, bitte ich um die Dienstanweisungen der Stadt Stuttgart. b) Bitte schicken Sie mir alle Bewertungen/Schriftverkehr seit dem 01.01.2019. Die Anfrage beschränkt sich auf das Amt für öffentliche Ordnung. Sollte eine fortlaufende Bewertung stattfinden, so genügt die aktuelle Version dieser Bewertung. c) Ggf. geht die Antwort aus dem Frageteil b) hervor. d) Ich bitte um die Anzahl aller Anfragen an das Amt für öffentliche Ordnung im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetz und des Verbaucherinformationsgesetz. Dies sollte "Topf Secret" und "Mission Fleisch" beinhalten. Vielen Dank für Ihren Hinweis auf meine ungenaue Formulierung. Ich hoffe, dass ich die Anfrage präzisieren konnte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221957/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Antwort auf Klarstellung
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25,3 MB
Antworten auf Klarstellung inkl Anlage FAQ zur Umsetzung des LIFG bei der Landeshauptstadt Stuttgart, Version 3, Stand 05/2016