Fragen zum Umgang mit dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) alle Dienstanweisungen des Amtes in Bezug auf Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Dazu gehört der Umgang mit solchen Anfragen und die Formulierungshilfe zum Abfragen von Kontrollberichten. Letztere wurde bis 2019 AntragstellerInnen als Hilfe angeboten. Bitte schicken Sie mir die aktuellste Version dieser Formulierungshilfe.
b) alle internen Bewertungen in Bezug auf das Portal FragDenStaat und die Belastung des Amtes durch das Landesinformationsfreiheitsgesetz. Dazu gehören zB Beschwerden des Amtes an den Oberbürgermeister, die Stadt oder ähnliches. Ebenso Dokumente welche den zeitlichen Aufwand für die Beantwortung oben genannter Anfragen offenlegen.
c) Die Anzahl der Mitarbeiter bzw. der Stellen auf dem Amt. Bitte fassen Sie Mitarbeiter in Teilzeit als ganze Stellen zusammen (Mitarbeiter Nr. 1: 50% + Mitarbeiterin Nr. 2 75% = 1,25 Stellen). Eine ungefähre, absolute Anzahl genügen.
d) Bitte teilen Sie mir mit wie viele Anfragen Sie nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz in den letzten 12 Monaten (zB über das Portal "FragDenStaat") erhalten haben. Falls möglich, gliedern Sie diese bitte in die drei Kategorien: "beantworte", "nicht beantwortet" (zB durch Ablehnung oder Zurückziehen durch die Anfragesteller) und "laufend".
Bitte untergliedern Sie Ihre Antwort in die Anfrageabschnitte a, b, c und d.
Sollte es keine Dokumente oder Daten geben, so legen Sie dies bitte unter dem entsprenden Anfrageunterpunkt offen.
Bitte Antworten Sie auf meine Anfrage fristgerecht.
Nach § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG beträgt diese Frist einen Monat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Sollten Kosten anfallen, bitte ich um einen Kostenvoranschlag, mit der oben genannten Gliederung in die Anfrageunterpunkt a, b, c und d.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte und andere Behörden/Ämter/städtische Stellen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.
Ich bedanke mich für die Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Juni 2021
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9. Juli 2021
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