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Gespräche mit Bundesverband Erdgas im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bundesverband Erdgas im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMU).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Ergebnis der Anfrage

Nichts... außer das Kosten in Höhe bis zu 500Eu und evtl. auch darüber anfallen können.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

H-J Mosbach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
H-J Mosbach
Betreff
Gespräche mit Bundesverband Erdgas im Jahr 2018 [#222316]
Datum
7. Juni 2021 15:39
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bundesverband Erdgas im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMU). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen H-J Mosbach Anfragenr: 222316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222316/ Postanschrift H-J Mosbach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen H-J Mosbach
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Mosbach, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. Juni 2021 an das Bundesministerium für Umwelt, N…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gespräche mit Bundesverband Erdgas im Jahr 2018 [#222316] (Ticket: DP02-10058)
Datum
23. Juni 2021 11:06
Status
Warte auf Antwort

BMU Lobbyregister

Das Ministerium bittet um eine Präzisierung, die nicht notwendig ist. Sie können dem Umweltministerium dies antworten:

Sehr geehrter Herr Mosbach, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. Juni 2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in der Sie um Auskunft und Übersendung sämtlicher Dokumente über Treffen mit Vertretern vom Bundesverband Erdgas im Jahr 2018 nach dem Informationsgesetz des Bundes (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten bzw. der/den betroffenen aktenführenden Stelle(n) im BMU zuleiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu präzisieren. Insbesondere habe ich folgende Frage zu Ihrem Antrag: Sie fragen in Ihrem Antrag nach Gesprächen des BMU mit dem Bundesverband Erdgas im Jahr 2018. Welche Themen interessieren Sie hierbei, zumindest exemplarisch? Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass im BMU Vorgänge thematisch erfasst werden und zudem nicht vollständig für die Vergangenheit in digitaler Form vorhanden sind. Hinweis: § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG lautet: "Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen." Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
H-J Mosbach
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie, falls ich mich nicht klar genung ausgedrückt habe. Es geht…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
H-J Mosbach
Betreff
AW: WG: Gespräche mit Bundesverband Erdgas im Jahr 2018 [#222316] (Ticket: DP02-10058) [#222316]
Datum
23. Juni 2021 17:57
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie, falls ich mich nicht klar genung ausgedrückt habe. Es geht mir um Nordstream II, die ökölogischen Auswirkungen in der Ostsse, die zu erwartenden Auswirkungen der Verbrennung des Erdgases auf Klima und Artenvielfalt. Dazu wird es sicherlich Gespräche und Treffen der Beteiligten mit Ihrem Ministerium gegeben haben. Da die Auswirkungen des Baus der Pipline sowie die spätere Verbrennung erhebliche Auswirkungen haben wird, ist sicherlich vernünftig darüber informiert zu sein. ... Mit freundlichen Grüßen H-J Mosbach Anfragenr: 222316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222316/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Mosbach, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juni 2021, in der Sie um Auskunft nach dem Umwelti…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre UIG-Anfrage: Gespräche mit Bundesverband Erdgas im Jahr 2018 zu Nordstream 2
Datum
23. Juli 2021 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mosbach, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juni 2021, in der Sie um Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) über Treffen von Beschäftigten des BMU mit Vertreter*innen des Bundesverbands Erdgas im Jahre 2018 zum Themenkomplex Nordstream 2 und um Zusendung entsprechender Dokumente wie Vorlagen, Protokolle, Vermerke und Vorbereitungsunterlagen baten. Auf diesen Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich: Ich kann Ihnen mitteilen, dass keine derartigen Treffen stattgefunden haben. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen