Aktenzeichen - 0721/001-2021.0564
Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Juni 2021, in der Sie um Auskunft über Dokumente im Zusammenhang mit Treffen von Vertreter*innen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 in unserem Haus (BMU) baten. Auf unsere Nachfrage haben Sie in Ihrer Mail vom 1. August 2021 konkretisiert, dass Sie vor allem an der Häufigkeit entsprechender Kontakte, weniger an den Inhalten interessiert sind und auf wessen Initiative hin solche Gespräche erfolgen.
Hierzu kann ich Ihnen folgende schriftliche Auskunft geben:
Es gab im Rahmen des regelmäßigen Meinungsaustausches, den das BMU auf Leitungsebene mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden pflegt, im Jahr 2021 zwei Verbändegespräche mit Frau Bundesministerin Schulze am 28.1.21 sowie am 25.2.21; an beiden Terminen haben auch Vertreter*innen des BUND teilgenommen. Zu diesen regelmäßigen Treffen lädt das BMU ein.
Umweltverbände wie der BUND werden auch, soweit inhaltlich entsprechende Belange berührt sind, zu den Entwürfen von Gesetzesvorlagen oder Rechtsverordnungen beteiligt, wie dies in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen ist (
http://www.verwaltungsvorschriften-im... ). Eine zentrale Erfassung der Beteiligten bei solchen Prozessen erfolgt jedoch nicht.
Im Hinblick auf Ihre Ausführung, dass Sie den BUND zu einem „Lobby-Unternehmen“ zählen, erlaube ich mir die folgenden, ergänzenden Hinweise:
Der BUND gehört zu den anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen (
https://www.umweltbundesamt.de/dokume...). Das setzt voraus, dass die Vereinigung Ziele ohne eigene materielle Interessen verfolgt, also gerade nicht – wie ein „Unternehmen“ - kommerziell tätig ist. Dass sich der BUND mit seiner Satzung auf die vorwiegende Förderung von Zielen des Umweltschutzes verpflichtet hat, können Sie auf der BUND-Webseite nachlesen (
https://www.bund.net/ueber-uns/transp... ).
Um die existenziellen Herausforderungen wie Klimawandel, Verknappung der natürlichen Ressourcen oder Verlust an Artenvielfalt meistern zu können, braucht die Umweltpolitik die Umwelt- und Naturschutzverbände als Partner. In Sachen Umweltkompetenz genießen die Umweltverbände in der Öffentlichkeit großes Vertrauen. Umwelt- und Naturschutzverbände informieren und sensibilisieren die Bevölkerung, erarbeiten neue politische Themenfelder, beraten und bilden in Umweltfragen fort. Gute Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessert politische Entscheidungen und fördert ihre Akzeptanz, weckt Interesse an Politik, motiviert zu politischem Engagement und stärkt letztlich die Demokratie. Für die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik wird die Stärkung der Rolle nichtstaatlicher Organisationen, zu den Umweltverbände zählen, in der Agenda 21 verbrieft. In Kapitel 27 der Agenda 21 werden u.a. von den Regierungen Schritte gefordert, von nichtstaatlicher Seite kommende integrierte Beiträge wirksam in den politischen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen. Die Agenda 21, die mit ihren 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung anspricht, ist das beim „Erdgipfel“ in Rio 1992 von mehr als 170 Staaten verabschiedete Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert (
https://www.bmu.de/download/agenda-21/).
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen habe.
Mit freundlichen Grüßen