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Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMG).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe nichts erfahren.
Die Antwort enthielt nur den Hinweis, dass die Bearbeitung der Anfrage mit erheblichem Aufwand verbunden sei, und somit Gebühren von 60 bis 500 Euro verursachen würde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumente (u.a…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) im Jahr 2018 [#222432]
Datum
7. Juni 2021 18:36
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMG). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222432/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e V (BPI) im Jahr 2018 [#222432]…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e V (BPI) im Jahr 2018 [#222432]
Datum
11. Juni 2021 11:58
Status
Warte auf Antwort

Gebühren Lobbyregister

Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e V (BPI) im Jahr 2018 [#222432] Sehr Antragsteller/i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e V (BPI) im Jahr 2018 [#222432]
Datum
5. Juli 2021 14:15
Status
Warte auf Antwort

Gebühren Lobbyregister

Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erfolgt keine zentrale Erfassung von Treffen mit Externen. Die Aufgaben des BMG bringen es mit sich, dass mehrere Bereiche des Hauses Kontakte zum Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) haben. Daher wird im vorliegenden Fall ein nicht unerheblicher Aufwand für die Durchsicht der Akten mit Bezug zum Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) anfallen, um feststellen zu können, ob es solche Treffen gegeben hat. Der genaue Aufwand zur Durchsicht der betroffenen Akten lässt sich nicht abschätzen, es ist aber davon auszugehen, dass er so groß ist, dass eine Gebühr von voraussichtlich 90 Euro entstehen wird. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss der Zusammenstellung der Unterlagen feststehen. Gründe, die für einen Erlass oder eine Ermäßigung der Gebühren sprechen, sind nicht ersichtlich. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e V (BPI) im Jahr 2018 [#222432] Sehr << Anr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e V (BPI) im Jahr 2018 [#222432]
Datum
6. Juli 2021 19:23
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222432/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e V (BPI) im Jahr 2018 [#222432] Sehr << Anr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e V (BPI) im Jahr 2018 [#222432]
Datum
15. Juli 2021 22:01
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222432) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222432/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszug…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Gespräche mit Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) im Jahr 2018 [#222432]
Datum
30. Juli 2021 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.2 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 30 bis 250 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften, Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erfolgt keine zentrale Fassung von Treffen mit Externen. Um feststellen zu können, ob es solche Treffen gegeben hat, müssten alle Akten mit Bezug zum Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) durchgesehen werden. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 10 Minuten, für Angehörige des gehobenen Dienstes auf 10 Minuten und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 1 Stunde. Es würde somit eine Gebühr über 47,50 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss der Zusammenstellung der Unterlagen feststehen. Gründe, die für einen Erlass oder eine Ermäßigung der Gebühren sprechen, sind nicht ersichtlich. Hinsichtlich der grundsätzlichen Erhebung von Gebühren ist im Übrigen unerheblich, ob sich Ihr Antrag auf die Herausgabe von Dokumenten richtet oder auf eine Auskunft. Keine Gebühren entstehen nur bei vollständiger Ablehnung des Informationszugangs, Zurücknahme des Antrags sowie bei einfachen Auskünften, die keinen hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Für das Merkmal „einfach" ist allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, nicht der Umfang der Auskunft. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an dem Antrag festhalten. Ich weise darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Mögliche Ausschlussgründe, die Ihrem Antragsbegehren entgegenstehen könnten, sind eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung, da das Ziel der Kampagne, Druck auf die Bundesregierung auszuüben ein „echtes Lobbyregister“ im Sinne der Kampagne einzuführen, vom Gesetzeszweck des IFG nicht gedeckt ist. Des Weiteren können der Schutz behördlicher Beratungen (§ 3 Nr. 3 b IFG) sowie der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen sein. Darüber hinaus könnte der Informationszugang zum Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse (§ 4 Abs. 1 IFG) sowie zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§ 6 Satz 2 IFG) ausgeschlossen sein. Letzteres dürfte die Durchführung eines zeit- und kostenintensiven Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 IFG nach sich ziehen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.