Gespräche mit Telefonica Germany im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Telefonica Germany im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMJV).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumente (u.a…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Telefonica Germany im Jahr 2018 [#222492]
Datum
7. Juni 2021 20:00
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Telefonica Germany im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMJV). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222492/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informartionsfreiheitsgesetz (IFG) a) Anfrage könnte "rechtsmissbräulich sein b) mögliche V…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informartionsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
20. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
a) Anfrage könnte "rechtsmissbräulich sein b) mögliche Versagensgründe c) mögliche Kosten durch "erhöhten Verwaltungsaufwand: 60/h bis zu 500 €
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem Informartionsfreiheitsgesetz (IFG) [#222492] Sehr << Anrede >> Sie haben mich z…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informartionsfreiheitsgesetz (IFG) [#222492]
Datum
26. Juli 2021 19:23
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Post bekommen? Antwort senden!

Sie haben einen Brief vom Justizministerium erhalten, in dem mehrere Gründe aufgeführt wurden, warum es angeblich nicht antworten muss. Wir haben ein Schreiben für Sie vorbereitet, dass Sie verwenden können.

Sehr << Anrede >> Sie haben mich zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Telefonica Germany im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222492) um eine Rückäußerung gebeten. Ich verfolge mit meiner Anfrage mein individuelles Informationsinteresse. Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Ich möchte Sie freundlich an die Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen erinnern und bitte um eine alsbaldige Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222492/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem Informartionsfreiheitsgesetz (IFG) [#222492] Sehr << Anrede >> meine Informatio…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informartionsfreiheitsgesetz (IFG) [#222492]
Datum
28. August 2021 16:31
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Telefonica Germany im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222492) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222492/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Ablehnung -Antrag abgelehnt mit Begründung Antrag im Rahmen "Lobbyregister selbst gemacht"
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
16. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
-Antrag abgelehnt mit Begründung Antrag im Rahmen "Lobbyregister selbst gemacht"