Gespräche mit Gesamtmetall - Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie im Jahr 2021

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Gesamtmetall - Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie im Jahr 2021 in Ihrem Haus (BMWi).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Kai Bittner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Kai Bittner
Betreff
Gespräche mit Gesamtmetall - Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie im Jahr 2021 [#222663]
Datum
8. Juni 2021 09:54
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Gesamtmetall - Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie im Jahr 2021 in Ihrem Haus (BMWi). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Bittner Anfragenr: 222663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222663/ Postanschrift Kai Bittner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kai Bittner
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, wir bestätigen…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
30. Juni 2021 17:33
Status
Warte auf Antwort

Gebühren Lobbyregister

Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bei Ihrem Antrag handelt es sich nach derzeitiger Einschätzung nicht um eine gebührenfreie, einfache Auskunft. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Einschlägig wäre vorliegend nach derzeitiger Bewertung der Gebührenrahmen der Ziffer 2.2 in Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, der Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro vorsieht. Nach unserer Erfahrung mit vergleichbaren Anträgen, die unter anderem umfangreiche Hausabfragen und ggf. Drittbeteiligungen erforderlich machen, ist davon auszugehen, dass Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen können. Sofern wir bis zum 30.07.2021 keine Mitteilung erhalten, dass Sie auch dann an Ihrem Antrag festhalten, wenn Gebühren anfallen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihres Antrags haben. Wir weisen darauf hin, dass genauere Angaben zur Gebührenhöhe nicht gegeben werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Zudem teilen wir Ihnen mit, dass eine etwaige weitere Bearbeitung in jedem Fall nicht innerhalb der Monatsfrist möglich sein wird. Ggf. sind im Übrigen auch Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wodurch sich die Bearbeitung weiter verzögert. Freundliche Grüße
Kai Bittner
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#222663] Sehr << Anrede >> ich besc…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Kai Bittner
Betreff
AW: Ihr Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#222663]
Datum
6. Juli 2021 14:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Kai Bittner Anfragenr: 222663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222663/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, auf unsere Zw…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag | hier Zwischennachricht
Datum
9. September 2021 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, auf unsere Zwischennachricht, dass es sich bei Ihrem Antrag nach derzeitiger Einschätzung nicht um eine gebührenfreie, einfache Auskunft handelt, haben Sie Ihren Antrag dahingehend eingeschränkt, dass Sie zunächst Auskunft darüber begehren, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass bereits diese Auskunft voraussichtlich nicht als gebührenfreie, einfache Auskunft möglich sein wird. Bereits die Prüfung, ob entsprechende Dokumente vorliegen erfordert eine Sichtung und Prüfung der im Haus vorhandenen Unterlagen und dürfte mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sein. Wir bitten daher um Mitteilung, ob Sie auch bei einer Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten. Einschlägig wäre vorliegend nach derzeitiger Bewertung der Gebührenrahmen der Ziffer 2.2 in Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, der Gebühren in Höhe von 30 bis 500 Euro vorsieht. Mit Blick auf die Reichweite Ihres Antrags und nach unserer Erfahrung mit vergleichbaren Anträgen, die unter anderem umfangreiche erforderlich machen, ist davon auszugehen, dass Gebühren am oberen Ende des Gebührenrahmens entstehen können. Für den Fall, dass Sie den Antrag weiter einschränken sollten, bitten wir zugleich um Mitteilung, dass Sie an dem so eingeschränkten Antrag auch bei Gebührenpflicht festhalten. Gebühren entstehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und richten sich maßgeblich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand, der erst nach der Bearbeitung feststeht. Sofern wir bis zum 23.09.2021 keine Mitteilung erhalten, dass Sie auch dann an Ihrem Antrag festhalten, wenn Gebühren anfallen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihres Antrags haben. Wir weisen darauf hin, dass genauere Angaben zur Gebührenhöhe nicht gegeben werden können. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Zudem teilen wir Ihnen mit, dass eine etwaige weitere Bearbeitung in jedem Fall nicht innerhalb der Monatsfrist möglich sein wird. Ggf. sind im Übrigen auch Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wodurch sich die Bearbeitung weiter verzögert. Freundliche Grüße