Gespräche mit Uber im Jahr 2019

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Uber im Jahr 2019 in Ihrem Haus (BMJV).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Uber im Jahr 2019 [#222815]
Datum
8. Juni 2021 18:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Uber im Jahr 2019 in Ihrem Haus (BMJV). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 222815 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Uber im Jahr 2019“ vom 08.06.2021…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Uber im Jahr 2019 [#222815]
Datum
11. Juli 2021 14:49
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Uber im Jahr 2019“ vom 08.06.2021 (#222815) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222815/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Treffen im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Treffen im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)
Datum
20. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Uber im Jahr 2019“ vom 08.06.2021…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Uber im Jahr 2019 [#222815]
Datum
21. Juli 2021 11:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Uber im Jahr 2019“ vom 08.06.2021 (#222815) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222815/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ihr Schreiben vom 20.07.2021 habe ich am 23.07.2021 dankend erhalten. Beachten Sie daher meine…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Uber im Jahr 2019 [#222815]
Datum
23. Juli 2021 11:34
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Post bekommen? Antwort senden!

Sie haben einen Brief vom Justizministerium erhalten, in dem mehrere Gründe aufgeführt wurden, warum es angeblich nicht antworten muss. Wir haben ein Schreiben für Sie vorbereitet, dass Sie verwenden können.

Sehr [geschwärzt], ihr Schreiben vom 20.07.2021 habe ich am 23.07.2021 dankend erhalten. Beachten Sie daher meinen Hinweis auf die 12 Tage Verspätung einer Antwort vom 21.07.2021 als gegenstandslos. Zu A.) möchte ich mitteilen, dass ich persönliches Interesse an den angefragten Informationen im Zuge meiner politischen Meinung und Willensbildung habe, da die Firma Uber seit 2014 immer wieder im Ausland mit Skandalen aufgefallen ist und ich mir gerne persönlich ein Bild davon machen möchte, ob und wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit einem solchen Unternehmen kommuniziert und womöglich zusammenarbeitet. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass unser Bundesverkehrsminister Herr Scheuer den Markt für Fahrdienste wie Uber in Deutschland noch in dieser Wahlperiode öffnen möchte. Daher sehe ich keine Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung. Nichts liegt mir ferner als eine "Überlastung der Ministerien durch Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz" auszulösen. Für mich als schwerbehinderten Bürger stellt die Plattform Fragdenstaat.de nur eine vereinfachte Möglichkeit dar, IFG Anfragen zu Themen, die mich persönlich interessieren und Fragen, die ich habe, unkompliziert an Behörden und Ministerien zu stellen und damit mein Recht auf soziale Teilhabe, politische Bildung und gesellschaftliches Leben vollständig wahrzunehmen. Zu B.) sollten Versagungsgründe für die von mir ersuchten Informationen vorliegen, würde ich Sie bitten mir diese mitzuteilen und nachvollziehbar zu begründen. Zu C.) Die Gebühren sind meines Wissens nach auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann. Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann die Gebühr um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden. Aus den genannten Gründen kann in besonderen Fällen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden. Eine Gebühr von bis zu 500 Euro würde für mich eine unbillige soziale Härte bedeuten und steht dem gesetzlichen Anspruch entgegen das der Informationszugang auch von Menschen mit Schwerbehinderung wirksam in Anspruch nehmen zu können ist, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Für Bildung steht mir aus dem Regelsatz zweckgebunden lediglich ein Betrag von derzeit €1,61 pro Monat zur Verfügung, die der Gesetzgeber mir eingeräumt hat auch mein Recht auf politische Bildung und der damit verbundenen sozialen Teilhabe wahrzunehmen. Ihren allgemeinen Gebührenhinweis nehme ich dankend zur Kenntnis. Ich möchte Sie jedoch bitten, mir vor Bearbeitung des Antrags eine Abschätzung der Gebühren mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich behalte mir in diesem Fall vor, den Umfang des Antrags möglicherweise zu reduzieren oder diesen zurückzuziehen. Einen Nachweis für meine Schwerbehinderung und meinen Leistungsbezug sende ich Ihnen gerne zu, wenn Sie mir eine Möglichkeit mitteilen Ihnen die Nachweise in einer Art und Weise zukommen zu lassen die dem Datenschutz dieser sensiblen Sozialdaten gerecht wird. Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist meines Erachtens nicht notwendig, wenn Sie die personenbezogenen Daten zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von beteiligten Dritten unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Ich bedanke mich für ihre Zeit und Mühe und würde eine Antwort in elektronischer Form präferieren, da hier auch schon einmal Schriftstücke auf dem Postweg verloren gehen und mir das Lesen von Dokumenten ohne Vergrößerung aufgrund meiner Behinderung derzeit schwerfällt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 222815 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sache Aktenzeichen: [geschwärzt] / Gespräche mit Uber im Jahr 2019 [#222815…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Uber im Jahr 2019 [#222815]
Datum
9. September 2021 06:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Sache Aktenzeichen: [geschwärzt] / Gespräche mit Uber im Jahr 2019 [#222815] wird höflich nach dem Sachstand gefragt. Begründung: Am 23.07.2021 wurde von mir auf ihr Schreiben vom 20.07.2021 geantwortet. Seit dieser Zeit ist nichts mehr passiert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 222815 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Treffen im Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchers…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Treffen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Datum
16. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Der Antrag wird abgelehnt. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Zur Begründung führt das BMJV an, das kein Anspruch über das Vorhandensein der angefragten Dokumente besteht. Das BMJV behauptet darüber hinaus, das sich der von mir gestellte Antrag nur vordergründig auf Zugang zu den beantragten amtlichen Informationen bezieht und der Antrag den wesentlichen Zweck verfolgen würde zu erreichen, dass die nächste Regierungskoalition das Lobbyregister verschärft und eine Pflicht zur Veröffentlichung von Lobbykontakten einführt. Da sich diese Zielsetzung laut BMJV außerhalb des IFG befindet, findet im Ergebnis keine Anwendung des IFGs auf den von mir gestellten Antrag statt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Uber im Jahr 2019“ [#222815]
Datum
25. September 2021 21:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meinen Antrag zu Unrecht ablehnt. Der Ablehnungsbescheid wurde darüber hinaus nicht rechtlich in einer Art und Weise begründet, die zulässt, nachzuvollziehen, welcher Ablehnungsgrund nach dem IFG vorliegen soll. Wenn der Anspruch auf Informationen nach dem IFG nach §1 Absatz 1 Satz 1 grundsätzlich voraussetzungslos ist, ohne hierfür ein rechtliches oder berechtigtes Interesse geltend machen zu müssen, kann dieser nur, weil dieser zwecks technischer Vereinfachung und den zugänglichen Hilfestellungen der Antragsstellung vom schwerbehinderten Antragsteller über die Plattform Fragdenstaat.de getätigt wurde nicht wirkungslos sein. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz versendet darüber hinaus exakt gleichlautende Ablehnungsbescheide ohne offensichtliche Einzelfallprüfung oder erkennbares Auseinandersetzen mit den Eingaben des Antragsstellers. Sie können etwa meinen Ablehnungsbescheid mit den anderen veröffentlichen Ablehnungsbescheiden vergleichen. Zum Beispiel unter https://fragdenstaat.de/anfrage/gesprache-mit-facebook-im-jahr-2018-2/ Hätte sich das BMJV mit der gebotenen Sorgfalt mit den Eingaben des Antragsstellers auseinandergesetzt, hätte es darüber hinaus feststellen müssen, das der Antragssteller sein eigenes Interesse an den angefragten Informationen explizit bekundet und auch ein Beispiel dazu nennt, wieso er die angefragten Informationen haben möchte. In diesem Fall die Ankündigung des Bundesverkehrsministers, den Markt für Fahrdienste wie Uber für den deutschen Markt zu öffnen. In Ihrem Bescheid argumentiert die Behörde, „wesentlicher Zweck“ meines Antrages sei es „zu erreichen, dass die nächste Regierungskoalition das Lobbyregister verschärft und eine Pflicht zur Veröffentlichung von Lobbykontakten einführt“. Das IFG finde daher laut BMJV keine Anwendung. Mit meinem Antrag ziele ich jedoch nicht auf die Änderung eines Gesetzes oder die zuvor behauptete “Lahmlegung der Behörde” ab, sondern habe ein ernsthaftes Interesse an den angefragten Informationen. Mit Ihrem Bescheid verweigert mir die Behörde, mein Recht auf Informationszugang wahrzunehmen, da sie meinem Antrag pauschal ein politisches Interesse unterstellt. Das betroffene Unternehmen „Uber“ betreibt einen Fahrdienst, der international regelmäßig in Skandale verwickelt ist. Die Gespräche zwischen diesem und der Bundesregierung bzw. Ministerien sind daher m. E. von öffentlichem Interesse. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 222815.pdf - [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] - 2021-09-16_1-2021-09-21-15-37.pdf Anfragenr: 222815 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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geschwärzt
565,7 KB
signature.asc
1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch Bescheid IFG - Verfahren
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch Bescheid IFG - Verfahren
Datum
14. Oktober 2021
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Bundesministerium der Justiz
Treffen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Hier: Ihr Widerspruch Sehr Antragsteller/in du…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Treffen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Hier: Ihr Widerspruch
Datum
24. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in durch E-Mail vom 8. Juni 2021 baten Sie um die Zusendung sämtlicher Dokumente ( u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen ) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Uber im Jahr 2019 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Ihr Antrag wurde durch Bescheid vom 16. September 2021 abgelehnt. Hiergegen haben Sie Widerspruch eingelegt. Eine Rechere ergab, dass zu Ihrem Antrag keine amtlichen Informationen vorhanden sind.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschw…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit Uber im Jahr 2019“ [#222815] # [geschwärzt]#[geschwärzt]
Datum
15. März 2022 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************* [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] *******************************************************************************