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Sehr
[geschwärzt],
Ihr Schreiben vom 01.07.2021, das Teil einer gleichlautenden Serienbriefkampagne als Reaktion auf Anfragen der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ der Internetplattform „
fragdenstaat.de“ ist, ist beim Antragssteller eingegangen.
Sie beantworten meinen Antrag wie folgt:
„Nach derzeitigem Arbeitsstand dürfte Ihr Antrag zu unbestimmt sein.
Die Eingrenzung der mit dem Informationsbegehren erbetenen Dokumente erfolgt nicht im Hinblick auf ein bestimmtes Thema oder ein bestimmtes Vorhaben, sondern durch Bezugnahme auf Treffen zwischen irgendwem auf Seiten der Behörde und irgendwem auf Seiten eines Verbandes oder Unternehmens, wobei der Antragsteller solche Treffen durch bloße Vermutung unterstellt.
Der hier gestellte Antrag umfasst diverse Dokumente aus unterschiedlichen Arbeits- und Sachzusammenhängen. Darunter fallen z. B. Materialsammlungen und inhaltliche Vorbereitungen für Gespräche, aber auch eventueller Schriftverkehr zwischen der Behörde und dem Gesprächspartner (von Terminvereinbarungen bis zum nachbereitenden Meinungstausch), der Austausch zwischen den verschiedenen Stellen des Hauses, ggf. mit weiteren Dritten. Als Partner bei den Treffen käme jeder Beschäftigte des Unternehmens oder Verbandes in Betracht. Im Antrag wird nicht hinreichend deutlich, was Sie mit „Vertretern“ der Ihrerseits genannten Institution meinen. Insbesondere wird nicht deutlich, ob hier nur organschaftliche Vertreter oder auch sonstige Personen gemeint sein sollen.“
Da Ihre Antwort nach meinem Kenntnisstand in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Anfragen inhaltlich gleich bei anderen Antragstellern eingegangen ist, gehe ich davon aus, dass eine individuelle Einzelfallprüfung meines Antrages bislang nicht erfolgt ist.
Es besteht meinerseits Verständnis dafür, dass die Vielzahl der eingehenden Anfragen möglicherweise - je nach angefragtem Gesprächspartner - unterschiedliche Abteilungen Ihres Hauses beschäftigen könnten. Meine Anfrage bezieht sich hierbei ganz konkret jedoch lediglich auf Gespräche mit der Commerzbank AG im Jahr 2020 und nicht auf andere Verbände und Unternehmen oder andere Zeiträume für welche Sie möglicherweise ebenfalls Anfragen erhalten haben. Ich gehe davon aus, dass es dem Ministerium möglich ist mit dieser Eingrenzung Vorgänge aufzufinden.
Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass das Ministerium über eine elektronische Registratur / ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem verfügt, welches die Auffindbarkeit entsprechender Vorgänge und die Ermittlung der dafür zuständigen Abteilungen anhand von Metadaten sicherlich ohne größere Schwierigkeiten ermöglicht.
Hinsichtlich des Personenkreises gehe ich davon aus, dass Gespräche zwischen - auf beiden Seiten - entscheidungsbefugten Personen gemeint sind. Wenn beispielsweise die Commerzbank einen unternehmensangehörigen Boten zum BMF geschickt hat, um eine Sache zu überbringen und dabei mit dem Beschäftigen der Pforte des BMF eine belanglose Unterhaltung über das schöne Wetter gehalten hat, so meine ich Gespräche und Treffen auf dieser Ebene nicht.
Hinsichtlich der Gebührenfrage und der möglichen Ausschlussgründe sehe ich derzeit noch keinen Grund zur Stellungnahme. Ich bitte in die Einzelfallprüfung einzusteigen.
Ich hoffe das meine Erläuterungen der weiteren Bearbeitung dienlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 222838
Antwort an:
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