Gespräche mit Commerzbank AG im Jahr 2020

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Commerzbank AG im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMF).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Commerzbank AG im Jahr 2020 [#222838]
Datum
8. Juni 2021 20:38
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Commerzbank AG im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMF). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freun…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021
Datum
1. Juli 2021 14:16
Status
Warte auf Antwort

Gebühren Lobbyregister

Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

geschwärzt
575,9 KB
93,7 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021 [#222838] Ihr Zeichen: [geschwärzt] - [geschwärzt] / [geschwärzt] Sehr [gesc…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021 [#222838]
Datum
2. Juli 2021 17:58
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: [geschwärzt] - [geschwärzt] / [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihr Schreiben vom 01.07.2021, das Teil einer gleichlautenden Serienbriefkampagne als Reaktion auf Anfragen der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ der Internetplattform „fragdenstaat.de“ ist, ist beim Antragssteller eingegangen. Sie beantworten meinen Antrag wie folgt: „Nach derzeitigem Arbeitsstand dürfte Ihr Antrag zu unbestimmt sein. Die Eingrenzung der mit dem Informationsbegehren erbetenen Dokumente erfolgt nicht im Hinblick auf ein bestimmtes Thema oder ein bestimmtes Vorhaben, sondern durch Bezugnahme auf Treffen zwischen irgendwem auf Seiten der Behörde und irgendwem auf Seiten eines Verbandes oder Unternehmens, wobei der Antragsteller solche Treffen durch bloße Vermutung unterstellt. Der hier gestellte Antrag umfasst diverse Dokumente aus unterschiedlichen Arbeits- und Sachzusammenhängen. Darunter fallen z. B. Materialsammlungen und inhaltliche Vorbereitungen für Gespräche, aber auch eventueller Schriftverkehr zwischen der Behörde und dem Gesprächspartner (von Terminvereinbarungen bis zum nachbereitenden Meinungstausch), der Austausch zwischen den verschiedenen Stellen des Hauses, ggf. mit weiteren Dritten. Als Partner bei den Treffen käme jeder Beschäftigte des Unternehmens oder Verbandes in Betracht. Im Antrag wird nicht hinreichend deutlich, was Sie mit „Vertretern“ der Ihrerseits genannten Institution meinen. Insbesondere wird nicht deutlich, ob hier nur organschaftliche Vertreter oder auch sonstige Personen gemeint sein sollen.“ Da Ihre Antwort nach meinem Kenntnisstand in einer Vielzahl ähnlich gelagerter Anfragen inhaltlich gleich bei anderen Antragstellern eingegangen ist, gehe ich davon aus, dass eine individuelle Einzelfallprüfung meines Antrages bislang nicht erfolgt ist. Es besteht meinerseits Verständnis dafür, dass die Vielzahl der eingehenden Anfragen möglicherweise - je nach angefragtem Gesprächspartner - unterschiedliche Abteilungen Ihres Hauses beschäftigen könnten. Meine Anfrage bezieht sich hierbei ganz konkret jedoch lediglich auf Gespräche mit der Commerzbank AG im Jahr 2020 und nicht auf andere Verbände und Unternehmen oder andere Zeiträume für welche Sie möglicherweise ebenfalls Anfragen erhalten haben. Ich gehe davon aus, dass es dem Ministerium möglich ist mit dieser Eingrenzung Vorgänge aufzufinden. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass das Ministerium über eine elektronische Registratur / ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem verfügt, welches die Auffindbarkeit entsprechender Vorgänge und die Ermittlung der dafür zuständigen Abteilungen anhand von Metadaten sicherlich ohne größere Schwierigkeiten ermöglicht. Hinsichtlich des Personenkreises gehe ich davon aus, dass Gespräche zwischen - auf beiden Seiten - entscheidungsbefugten Personen gemeint sind. Wenn beispielsweise die Commerzbank einen unternehmensangehörigen Boten zum BMF geschickt hat, um eine Sache zu überbringen und dabei mit dem Beschäftigen der Pforte des BMF eine belanglose Unterhaltung über das schöne Wetter gehalten hat, so meine ich Gespräche und Treffen auf dieser Ebene nicht. Hinsichtlich der Gebührenfrage und der möglichen Ausschlussgründe sehe ich derzeit noch keinen Grund zur Stellungnahme. Ich bitte in die Einzelfallprüfung einzusteigen. Ich hoffe das meine Erläuterungen der weiteren Bearbeitung dienlich sind. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 222838 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021 [#222838] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „G…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 8. Juni 2021 [#222838]
Datum
2. August 2021 21:12
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Commerzbank AG im Jahr 2020“ vom 08.06.2021 (#222838) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222838/

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 8. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in anliegendes Schre…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 8. Juni 2021
Datum
13. August 2021 10:12
Status
Warte auf Antwort

Antwortvorlage für Ihre Verwendung

Sie haben im Rahmen der Lobbyregister-Kampagne eine Anfrage an das Bundesfinanzministerium gestellt und vermutlich einen ablehnenden Bescheid erhalten. Hier einige Worte zum weiteren Vorgehen:

Einige Anfragesteller:innen werden gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen (bzw. teilweise ist dies auch schon geschehen). Es ist wahrscheinlich, dass diese Widersprüche wiederum zurückgewiesen werden und die Angelegenheit letztlich durch das Verwaltungsgericht entschieden werden muss. Eine Klärung der Rechtsfragen wird in ein oder zwei ausgewählten Verfahren erfolgen, deren Ausgang sich dann wiederum auf die zukünftige Handhabung von vergleichbaren Anfragen durch das BMF auswirken wird.

Wenn Sie nicht abwarten, sondern selbst aktiv werden wollen, besteht davon unabhängig grundsätzlich auch für Sie die Möglichkeit, gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch einzulegen. Sollte das BMF den Widerspruch wiederum zurückweisen, wird dafür jedoch eine Widerspruchsgebühr von 30,00 Euro fällig. Sofern Sie das Kostenrisiko eingehen möchten, können Sie sich für die Begründung Ihres Widerspruchs an der Argumentation ggü. anderen Behörden im Rahmen der Kampagne orientieren (vgl. etwa https://fragdenstaat.de/anfrage/gesprache-mit-vonovia/ ) oder sich in unserem Forum ( https://forum.okfn.de/ ) Rat holen.

Ein Widerspruch muss grundsätzlich schriftlich (also mit eigenhändiger Unterschrift) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.

geschwärzt
1,0 MB
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß