Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT)

Anfrage an: Jobcenter Hamm

Sollte eine andere Stelle für die Beantwortung zuständig sein, bitte ich freundlich um einen Hinweis.

1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) von der Stadt Dortmund anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft)

2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest?

3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt?

4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze?

5) Welche Kosten hatte die Stadt Hamm im Jahr 2020 im Rahmen der Lernförderung des Bildung- und Teilhabepaketes?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Jobcenter Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#222954]
Datum
9. Juni 2021 13:51
An
Jobcenter Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sollte eine andere Stelle für die Beantwortung zuständig sein, bitte ich freundlich um einen Hinweis. 1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) von der Stadt Dortmund anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft) 2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest? 3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt? 4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze? 5) Welche Kosten hatte die Stadt Hamm im Jahr 2020 im Rahmen der Lernförderung des Bildung- und Teilhabepaketes?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222954/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich beziehe mich bei meine Anfrage auf die Stadt Hamm und nicht - wie fälschlicherw…
An Jobcenter Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#222954]
Datum
11. Juni 2021 17:46
An
Jobcenter Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beziehe mich bei meine Anfrage auf die Stadt Hamm und nicht - wie fälschlicherweise geschrieben - auf die Stadt Dortmund. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222954/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung …
An Jobcenter Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#222954]
Datum
17. Juli 2021 19:51
An
Jobcenter Hamm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT)“ vom 09.06.2021 (#222954) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222954/

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Jobcenter Hamm
Sehr Antragsteller/in das Kommunale Jobcenter Hamm AöR hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet, die ich wie folgt be…
Von
Jobcenter Hamm
Betreff
AW: Bitte RS: Kosten für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BuT) [#222954]
Datum
19. Juli 2021 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Kommunale Jobcenter Hamm AöR hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet, die ich wie folgt beantworte: 1) Welche maximalen Kosten werden derzeit pro Zeitstunde im Rahmen der Lernförderung (Bildungs- und Teilhabepaket) von der Stadt Dortmund Hamm anerkannt (bitte differenziert angeben: Gruppenunterricht, Einzelunterricht, Qualifikation der Lehrkraft) Die zu erstattenden Kosten beziehen sich auf die jeweils tatsächlich gegebenen Stunden, die Kostensätze richten sich dabei nach tariflichen Rahmenbedingungen, Qualifikation der Lehrkraft und Inhalte/Methodik und Didaktik: Schüler*innen: 10 € pro Kind/ pro Stunde Student*innen: 11€ pro Kind/ pro Stunde Hochschulabsolvent*innen/ 14 € pro Kind/ pro Stunde Schülerfirmen/Fördervereine Jugendhilfe- und Bildungsträger 19 € pro Kind/ pro Stunde Spezialisierte Angebote, z.B. Für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen: 20 € pro Kind /pro Stunde LRS/Dyskalkulieförderung: 24 € pro Kind/ pro Stunde 2) Wer legt die maximalen Kosten pro Zeitstunde fest? Stadt Hamm und Kommunales Jobcenter Hamm AöR 3) Welche Kriterien werden bei dieser Festsetzung berücksichtigt? Tarifliche Rahmenbedingungen, Qualifikation des Anbieters/durchführende Lehrkraft, Inhalte/Didaktik/Methodik der Lernförderung 4) Wann erfolgt eine Anpassung bzw. Überprüfung und ggf. Anhebung der Stundensätze? regelmäßig 5) Welche Kosten hatte die Stadt Hamm im Jahr 2020 im Rahmen der Lernförderung des Bildung- und Teilhabepaketes? 921.123,67 € Mit freundlichem Gruß