Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Beratereinsatz Mai 2021

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Stundenabrechnungen der in der SKA 22/2020, Frage 23 benannten Berater für den Monat 05/2021

Ich darf darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Pflichtangaben nicht unter das Datenschutzgebot fallen. Weiterhin wäre von Ihnen zu erläutern, welche Angaben sich hinter den Schwärzungen verbergen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juni 2021
  • Frist
    15. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beratereinsatz Mai 2021 [#223000]
Datum
9. Juni 2021 22:48
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Stundenabrechnungen der in der SKA 22/2020, Frage 23 benannten Berater für den Monat 05/2021 Ich darf darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Pflichtangaben nicht unter das Datenschutzgebot fallen. Weiterhin wäre von Ihnen zu erläutern, welche Angaben sich hinter den Schwärzungen verbergen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223000/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große …
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Beratereinsatz Mai 2021 [#223000]
Datum
5. Juli 2021 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beratereinsatz Mai 2021“ [#223000]
Datum
5. Juli 2021 23:39
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223000/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Es handelt sich hier um keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung mehr. Die Senatskanzlei hatte bereits zuvor, wenn auch unvollständig, diese Unterlagen herausgegeben. Wohin nun eine - in der Verwaltung im übrigen als Normalfall zu geltende - "intensive Prüfung" noch erfolgen soll, erschließt sich nicht. Die Begründung für die Fristverlängerung ist hier eher als Standardbegründung zu sehen, die zwischenzeitlich noch mit einer behaupteten hohen Bindung von Ressourcen ergänzt wird. Aber auch diese angebliche Ressourcenbindung ist hausgemacht, da die Senatskanzlei durch ihr Verhalten einer unzureichenden Auskunft und Begründung von Schwärzungen erst zu zahlreichen Nachfragen beigetragen hat. Damit dürften die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fristverlängerung, wie sie insbesondere in der Gesetzesbegründung (BB-Drs. 20/4466) beschrieben sind, nicht erfüllt sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223000.pdf Anfragenr: 223000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223000/
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen die gewünschten Abrechnungen für den Monat Mai 2021. Soweit dar…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Beratereinsatz Mai 2021 [#223000]
Datum
23. Juli 2021 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen die gewünschten Abrechnungen für den Monat Mai 2021. Soweit darin Schwärzungen enthalten sind, beruht dies darauf, dass diese Bestandteile nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nicht der Informationspflicht unterliegen (§§ 4, 7 HmbTG). Die Begründung hierfür ist Ihnen bekannt und unter https://fragdenstaat.de/anfrage/beratereinsatz-ii/ abrufbar. Die Einzelnachweise („Stundenzettel“) zu den Leistungen, die mit den Rechnungen abgerechnet wurden, haben insgesamt einen erheblichen Umfang. Zur Bearbeitung eines Antrags auch hinsichtlich der Übersendung dieser Teile der Rechnungen wäre es daher notwendig, mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung im Hinblick u.a. auf ggf. enthaltene personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag auf Zugänglichmachung dieser Dokumente aufrechterhalten und teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Anschrift mit, damit wir die anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Email vom 23. Juli 2021. Die Ausführungen Ihrer Kollegin Frau [geschwärz…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Beratereinsatz Mai 2021 [#223000]
Datum
26. Juli 2021 07:40
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Email vom 23. Juli 2021. Die Ausführungen Ihrer Kollegin Frau [geschwärzt] habe ich zur Kenntnis genommen. Sie hat hier suggeriert, dass die Vergaben an PD im Wettbewerb erfolgt sind. Dies bezweifel ich, da PD sich genau damit heraushebt, dass er als Inhouse-Dienstleister der öffentlichen Hand zu bereits sehr geringen Unternehmensanteilen keiner Ausschreibung bedarf. Nachdem Sie sich hier ausdrücklich auf die Ausführungen von Frau [geschwärzt] berufen, darf ich auch hier um Zusendung der Ausschreibungsunterlagen bitten. Im Übrigen sind Ihre Ausführungen widersprüchlich. Wenn Sie sich einerseits darauf beziehen, dass ein weitergehender Informationszugang ausgeschlossen ist, gleichzeitig aber die "Unbedenklichkeit" geltend machen, dann laufen Sie hier in zwei unterschiedliche Richtungen. Bis zur Übersendung der Ausschreibungsunterlagen lasse ich meine Anfrage insoweit ruhen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 223000 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 26.07.2021 und verweisen insoweit auf unsere Antwor…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Beratereinsatz Mai 2021 [#223000]
Datum
20. August 2021 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Nachricht vom 26.07.2021 und verweisen insoweit auf unsere Antwort im Vorgang Nr. 214826. Ausschreibungsunterlagen liegen hier nicht vor. Da die Ablehnung Ihres Antrags gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid erfordert, bitten wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 20.8.2021. Sie führen darin aus, dass Ausschreibung…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Beratereinsatz Mai 2021 [#223000]
Datum
22. August 2021 15:59
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Email vom 20.8.2021. Sie führen darin aus, dass Ausschreibungsunterlagen nicht vorliegen würden. Wie muss ich eine solche Aussage verstehen? Ich darf darauf hinweisen, dass Unterlagen der Verwaltung mindestens 5 Jahre, regelmäßig sogar 10 Jahre, aufzubewahren sind. Aufgrund der Höhe des Auftrages ist eine Ausschreibung zwingend vorgeschrieben und ich gehe davon aus, dass diese auch bei Ihnen erfolgt ist. Deshalb bitte ich um Aufklärung, wieso die Ausschreibungsunterlagen bei Ihnen nicht mehr vorliegen und gleichzeitig um Übermittlung des Vergabevermerkes, wieso die Auftragsvergabe an PD erfolgte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223000/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Guten Tag, Sie haben am 22.08.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Vielen Dank für I…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: [EXTERN]-Beratereinsatz Mai 2021 [#223000]
Datum
16. September 2021 06:28
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Sie haben am 22.08.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Vielen Dank für Ihr Interesse. Bezüglich Ihrer Fragen zu einer Ausschreibung verweisen wir auf unsere Nachricht vom 20.08.2021. Nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorhandenen amtlichen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Eine Pflicht zur Erstellung von Unterlagen, zur Darstellung von Sachverhalten oder zur Beantwortung von Fragen ist im HmbTG nicht vorgesehen. Sie baten um Übermittlung eines Vergabevermerkes, wieso die Auftragsvergabe an PD erfolgte. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass ein entsprechendes Dokument nicht vorliegt. Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG erfordert die Ablehnung eines Antrags einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beratereinsatz Mai 2021“ [#223000]
Datum
21. September 2021 05:59
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223000/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Beauskunftung, zuletzt in der Email vom 16.9.2021 auf eine massive Rechtsverletzung hindeuten würde. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Vergabe, unabhängig von der Form, zwingend dahingehend zu dokumentieren, dass ein Bedarf für eine Fremdvergabe bestand und wieso die Vergabe in der Form gewählt wurde sowie warum die Zuschlagserteilung an die beauftragte Firma erfolgte. Vor dem Hintergrund, dass hier eine wettbewerbsfreie Beauftragung erfolgte, ist dies noch einmal höher zu bewerten. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Senatskanzlei gegen alle vergaberechtlichen Vorgaben verstossen hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223000.pdf - 2021-07-23_1-AnfrageNr.223000PDSummennachweisMai21.pdf - 2021-07-23_1-AnfrageNr23000PDRechnungMai21.pdf Anfragenr: 223000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223000/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.