Auflösung des SEK Frankfurt am Main

Unterlagen (z.B. entsprechende Erlasse, Dienstanweisungen, Leitungs-Vorlagen) über die Auflösung des Frankfurter SEK wie heute durch den Hessischen Minister des Innern Peter Beuth verkündet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen (z.B. entspr…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auflösung des SEK Frankfurt am Main [#223064]
Datum
10. Juni 2021 17:18
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen (z.B. entsprechende Erlasse, Dienstanweisungen, Leitungs-Vorlagen) über die Auflösung des Frankfurter SEK wie heute durch den Hessischen Minister des Innern Peter Beuth verkündet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflösung des SEK Frankfurt am Main [#223064]
Datum
13. Juli 2021 23:55
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.2021 (#223064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflösung des SEK Frankfurt am Main [#223064]
Datum
19. Juli 2021 08:30
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.2021 (#223064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflösung des SEK Frankfurt am Main [#223064]
Datum
24. Juli 2021 17:56
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.2021 (#223064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze He…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ [#223064]
Datum
24. Juli 2021 17:58
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223064/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium bislang untätig geblieben ist. Bitte veranlassen Sie im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion, dass das Ministerium meine Anfrage bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223064.pdf Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ [#223064]
Datum
27. Juli 2021 20:29
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.2021 (#223064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ [#223064]
Datum
4. August 2021 20:17
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.2021 (#223064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. August 2021 15:50
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ [#223064]; unser Az.: 90.21.35:0048/wz [#223064]
Datum
12. August 2021 16:29
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.2021 (#223064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ [#223064]; unser Az.: 90.21.35:0048/wz [#223064]
Datum
12. August 2021 16:30
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.2021 (#223064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-21/032 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 10.06.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Da…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Auflösung des SEK Frankfurt am Main [#223064]
Datum
19. August 2021 09:42
Status
Warte auf Antwort
II 6-01a01.23-04-21/032 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 10.06.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen Unterlagen, z.B. Erlasse, Dienstanweisungen, Leitungsvorlagen, über die Auflösung des Frankfurter SEK zu senden. Ihr Antrag auf Auskunft betrifft Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Ihr Antrag auf Informationszugang wird unter Bezugnahme auf § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG abgelehnt. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erhält diesen Bescheid aufgrund Ihrer Eingabe dort nachrichtlich zur Kenntnisnahme. Die eingetretene Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: II 6-01a01.23-04-21/032 Sehr << Anrede >> mit E-Mail vom 19.08.2021 lehnen Sie meinen …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflösung des SEK Frankfurt am Main [#223064]
Datum
19. August 2021 21:13
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: II 6-01a01.23-04-21/032 Sehr << Anrede >> mit E-Mail vom 19.08.2021 lehnen Sie meinen Antrag auf Informationszugang unter Bezugnahme auf § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG ab, da Informationen aus dem Landespolizeipräsidium, der Abteilung LPP im HMdIS, betroffen sind und das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung findet. Ich habe meinen Antrag jedoch nicht speziell an das Landespolizeipräsidium gerichtet, sondern an das Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, mit allen in Betracht kommenden Arbeitsbereichen. Herr Minister Beuth hat am 10.06.2021 in der Hessenschau um 19.30Uhr in einem Interview mitgeteilt - Zitat - "... ist es angezeigt, dass wir dort einen Neustart machen und den habe ICH heute veranlasst." (https://www.hessenschau.de/politik/polizei-skandal-innenminister-beuth-loest-sek-frankfurt-auf,beuth-sek-chatgruppen-100.html) Meine Anfrage auf Auskunft bezieht sich nicht ausschließlich auf Information des Landespolizeipräsidiums (Abteilung LPP),  sondern z.B. auch auf Informationen unmittelbar aus dem Ministerbüro, der Referatsgruppe M (LMB, M1, M2, M3, M4, M5) und des Ministers persönlich, für welche die Regelungen nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht einschlägig sind. Herr Minister Beuth hat im erwähnten Interview mitgeteilt, dass er den "Neustart veranlasst hat" - dementsprechend muss davon ausgegangen werden, dass im obersten Leitungsbereich und den unmittelbar dem Minister zugeordneten Organisationeneinheiten entsprechende Information vorliegen. Bitte lassen Sie mir diese Informationen zukommen. Soweit Ihre E-Mail als Bescheid zu werten war, ist diese E-Mail als Widerspruch zu werten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflösung des SEK Frankfurt am Main [#223064]
Datum
6. September 2021 15:17
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.2021 (#223064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflösung des SEK Frankfurt am Main [#223064]
Datum
14. September 2021 20:29
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.2021 (#223064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auflösung des SEK Frankfurt am Main [#223064]
Datum
7. Oktober 2021 21:26
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auflösung des SEK Frankfurt am Main“ vom 10.06.2021 (#223064) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten. Muss ich mich wirklich erneut beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über Ihre Bearbeitung beschweren, oder könnten Sie auf meine Eingabe vom 19.08.2021 bitte sachgerecht antworten? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-21/032; Ihr Antrag nach HDSIG Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 10.06.2021 haben Sie nach § 8…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
II 6-01a01.23-04-21/032; Ihr Antrag nach HDSIG
Datum
28. Oktober 2021 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 10.06.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen Unterlagen, z.B. Erlasse, Dienstanweisungen, Leitungsvorlagen, über die Auflösung des Frankfurter SEK zu senden. Leider ist der sachbearbeitende Mitarbeiter langfristig abwesend und seine Aufgaben mussten umverteilt werden. Sollten Sie noch keine Antwort erhalten haben, so bitte ich um Entschuldigung. In der Sache betrifft ihr Antrag auf Auskunft betrifft Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Ihr Antrag auf Informationszugang wird unter Bezugnahme auf § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: II 6-01a01.23-04-21/032; Ihr Antrag nach HDSIG [#223064] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede &…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: II 6-01a01.23-04-21/032; Ihr Antrag nach HDSIG [#223064]
Datum
2. November 2021 19:20
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
mailverlauf-ifg-anfrage-223064.pdf
137,6 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ich bedauere die Abwesenheit des zuständigen Sachbearbeiters. Offensichtlich sind meine E-Mail daher auch nicht vollumfänglich gelesen worden, weshalb ich den vollständigen E-Mailverlauf mit Ihnen erneut im Anhang beifüge. Bitte beachten Sie ausdrücklich meine E-Mail vom 19.08.2021 und den nachfolgend darin genannten Absatz: "Meine Anfrage auf Auskunft bezieht sich nicht ausschließlich auf Information des Landespolizeipräsidiums (Abteilung LPP), sondern z.B. auch auf Informationen unmittelbar aus dem Ministerbüro, der Referatsgruppe M (LMB, M1, M2, M3, M4, M5) und des Ministers persönlich, für welche die Regelungen nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht einschlägig sind. Herr Minister Beuth hat im erwähnten Interview mitgeteilt, dass er den "Neustart veranlasst hat" - dementsprechend muss davon ausgegangen werden, dass im obersten Leitungsbereich und den unmittelbar dem Minister zugeordneten Organisationeneinheiten entsprechende Information vorliegen. Bitte lassen Sie mir diese Informationen zukommen." Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen ihres Hauses, welche - wie dargestellt und aus ihrem Geschäftsverteilungsplan ersichtlich - nicht aus der Abteilung LPP stammen und daher nicht § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG unterliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - mailverlauf-ifg-anfrage-223064.pdf Anfragenr: 223064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223064/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
AW: II 6-01a01.23-04-21/032; Ihr Antrag nach HDSIG [#223064] Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihnen keine we…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: II 6-01a01.23-04-21/032; Ihr Antrag nach HDSIG [#223064]
Datum
8. November 2021 18:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in leider kann ich Ihnen keine weiteren Informationen zugänglich machen. Unsere Leitungsebene führt keine eigenen Sachakten, noch liegen dort nicht in den Sachakten vorhandene Informationen vor. Entscheidungen des Ministers bzw. Ministerbüros in Form von Aufschriften, Randbemerkungen oder Protokollen über Besprechungen sind stets Gegenstand der jeweiligen Sachakten, also auch der Akten des Landespolizeipräsidiums. Bezüglich Ihres Antragsgegenstandes sind damit alle Informationen von der bereits genannten Bereichsausnahme des § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG umfasst. Mit freundlichen Grüßen