Dortmund "Luca-App ab sofort nutzbar" Meldung [1] Update 9.6. 16:30 Uhr

In Bezug zur Meldung [1] Update 9.6. 16:30 Uhr "Luca-App ab sofort nutzbar" bitte ich um folgende Auskunft.

1. Welche vertraglichen Beziehungen besteht zwischen dem Gesundheitsamt / Stadt Dortmund und dem kommerziellen Betreiber der Luca App ( culture4life GmbH, neXenio )

2. Gibt es eine Vereinbarung zur Nutzung der Schnittstelle IRIS bzw. eine Erweiterung durch die Hinzunahme weitere Partien ( kommerzielle Datenlieferanten) ?
Mit wem und wie lautet diese.

3. Entstehen der Stadt Dortmund / Gesundheitsamt Kosten durch die Nutzung der Schnittstelle IRIS bzw. der Daten aus der Luca-App?

[1] https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=622746

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dortmund "Luca-App ab sofort nutzbar" Meldung [1] Update 9.6. 16:30 Uhr [#223065]
Datum
10. Juni 2021 17:49
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug zur Meldung [1] Update 9.6. 16:30 Uhr "Luca-App ab sofort nutzbar" bitte ich um folgende Auskunft. 1. Welche vertraglichen Beziehungen besteht zwischen dem Gesundheitsamt / Stadt Dortmund und dem kommerziellen Betreiber der Luca App ( culture4life GmbH, neXenio ) 2. Gibt es eine Vereinbarung zur Nutzung der Schnittstelle IRIS bzw. eine Erweiterung durch die Hinzunahme weitere Partien ( kommerzielle Datenlieferanten) ? Mit wem und wie lautet diese. 3. Entstehen der Stadt Dortmund / Gesundheitsamt Kosten durch die Nutzung der Schnittstelle IRIS bzw. der Daten aus der Luca-App? [1] https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=622746
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223065/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 10.06.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hier…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 10.06.2021
Datum
11. Juni 2021 10:10
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 10.06.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf I…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.06.2021: IFG: Dortmund "Luca-App ab sofort nutzbar" Meldung [1] Update 9.6. 16:30 Uhr [#223065]
Datum
9. Juli 2021 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Gesundheitsamt Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 11.06.2021 und nehme hierzu wie folgt Stellung: Gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da Sie eine natürliche Person sind, die Stadt Dortmund als Gemeinde eine öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG NRW darstellt und es sich bei den in dem o.g. Antrag genannten Daten um amtliche Informationen handelt besteht Ihrerseits dem Grunde nach ein Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen. Es sind allerdings nur die Informationen zu beauskunften, die bei der Stadt Dortmund vorhanden sind (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW). Zu Ihren Fragen: Zu Frage 1: In Bezug zur Meldung [1] Update 9.6. 16:30 Uhr "Luca-App ab sofort nutzbar" bitte ich um folgende Auskunft. 1. Welche vertraglichen Beziehungen besteht zwischen dem Gesundheitsamt / Stadt Dortmund und dem kommerziellen Betreiber der Luca App ( culture4life GmbH, neXenio ) Es besteht ein Kooperationsvertrag. Zu Frage 2: 2. Gibt es eine Vereinbarung zur Nutzung der Schnittstelle IRIS bzw. eine Erweiterung durch die Hinzunahme weitere Partien ( kommerzielle Datenlieferanten) ? Mit wem und wie lautet diese. Zwischen dem Gesundheitsamt/Stadt Dortmund und der Schnittstelle IRIS wurde keine Vereinbarung abgeschlossen. Eine Erweiterung der Datenlierferanten ist zurzeit nicht geplant. Zu Frage 3: 3. Entstehen der Stadt Dortmund / Gesundheitsamt Kosten durch die Nutzung der Schnittstelle IRIS bzw. der Daten aus der Luca-App? Dem Gesundheitsamt entstehen keine Kosten für die Nutzung der Schnittstelle IRIS und der Daten aus der Luca-App. Gem § 11 Abs. 1 IFG NRW in Verbindung mit Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) fallen keine Kosten an. Mit freundlichen Grüßen