Verbot des Springens in die Alster am Alsterlauf
Anfrage an:
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sie haben öffentlichkeitswirksam Schilder mit einem Verbot des Springens in die Alster anbringen lassen.
Bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage für dieses Verbot mit.
Sollte Sie es auf auf §3 HmbSOG stützen, so teilen Sie mir bitte Ihre Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und zu möglichen Schäden in der Vergangenheit mit.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum10. Juni 2021
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13. Juli 2021
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