Gespräche mit Lilly Deutschland GmbH im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Lilly Deutschland GmbH im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMBF).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Christoph Lohmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Christoph Lohmann
Betreff
Gespräche mit Lilly Deutschland GmbH im Jahr 2018 [#223076]
Datum
10. Juni 2021 21:09
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Lilly Deutschland GmbH im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMBF). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christoph Lohmann Anfragenr: 223076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223076/ Postanschrift Christoph Lohmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Lohmann

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Berlin, 06.07.2021 Betreff: Ihr Antra…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Gespräche mit Lilly Deutschland GmbH im Jahr 2018 [#223076]
Datum
6. Juli 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Berlin, 06.07.2021 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 10.06.2021 Sehr geehrter Herr Lohmann, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10.06.2021, in dessen Rahmen Sie „sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Lilly Deutschland GmbH im Jahr 2018 im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)“ begehren. Leider ist Ihr Antrag derart offen formuliert, dass eine Eingrenzung bis auf weiteres nicht möglich erscheint. Eine erste, kontextlose Auswertung des Stichwortes „Lilly Deutschland GmbH“ mit der Angabe des Jahres 2018 hat ergeben, dass im BMBF zahlreiche Organisationseinheiten von Ihrem Antrag betroffen sein könnten. Ob und inwieweit die durch die o.g. Auswertung identifizierten Unterlagen dabei etwa im unmittelbaren Zusammenhang mit Treffen von Vertreterinnen und Vertretern des BMBF stehen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Darüber hinaus weisen wir bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob und inwiefern ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund dürfte mit der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden sein, für den Gebühren zu erheben wären. Die Informationsgebührenverordnung sieht Gebühren von bis zu EUR 500,00 vor. Da uns derzeit eine Vielzahl von Anträgen erreicht, bitte ich bereits jetzt um Verständnis, dass sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögern kann. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag zu präzisieren und damit unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen. Sofern ich bis zum 27. Juli 2021 keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen