Befragung in der Feuerwehr

- Alle Unterlagen (Akten / Protokolle / Zielsetzungen / Anmerkungen / Vergabetexte / Fragestellung / Kosten und ähnliches) die im Zusammenhang mit der Befragung der freiwilligen Kräfte der Feuerwehr im Juni 2021 stehen
- Ebenfalls alle Unterlagen zu einer eventuell stattgefundenen Befragung der Hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr.
- In wie weit waren "Arbeitnehmervertretungen" (z.B. Personalrat oder Vertrauenspersonen gemäß §11 BHKG Abs. 5) bei den Befragungen involviert?
- Das Ergebnis dieser Befragungen, sofern diese zum Zeitpunkt der Bearbeitung bereits vorliegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befragung in der Feuerwehr [#223190]
Datum
11. Juni 2021 23:42
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Unterlagen (Akten / Protokolle / Zielsetzungen / Anmerkungen / Vergabetexte / Fragestellung / Kosten und ähnliches) die im Zusammenhang mit der Befragung der freiwilligen Kräfte der Feuerwehr im Juni 2021 stehen - Ebenfalls alle Unterlagen zu einer eventuell stattgefundenen Befragung der Hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr. - In wie weit waren "Arbeitnehmervertretungen" (z.B. Personalrat oder Vertrauenspersonen gemäß §11 BHKG Abs. 5) bei den Befragungen involviert? - Das Ergebnis dieser Befragungen, sofern diese zum Zeitpunkt der Bearbeitung bereits vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223190/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Inter…
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021
Datum
5. Juli 2021 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Vorbereitung des zu von Seiten der Stadt Rheda-Wiedenbrück zu erstellenden Brandschutzbedarfsplanes. Sie begehren mit Ihrer Anfrage die Offenlegung sämtlicher Unterlagen, die im Zusammenhang mit einer Befragung der Feuerwehr (freiwillige und hauptamtliche Kräfte) stehen. Ich habe Ihren Anspruch auf Informationszugang geprüft, muss diesen jedoch ablehnen. Als mögliche Rechtsgrundlage für einen Auskunftsanspruch kommt vorliegend das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) in Betracht, der Anwendungsbereich der weiteren von Ihnen in Bezug genommenen Gesetze (UIG und VIG) sind hier nicht betroffen. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie als natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber der Stadt Rheda-Wiedenbrück als in § 2 IFG NRW genannte Stelle, Anspruch auf Zugang zu den hier vorhandenen amtlichen Informationen. Nach Maßgabe des IFG NRW bedeutet, dass das Gesetz selbst den Anspruch einschränken kann. Dies ist für die von Ihnen gewünschten Informationen aufgrund von § 7 IFG NRW der Fall. Die von Ihnen begehrten Unterlagen stellen solche einer internen Mitarbeiter*innenbefragung dar. Die Befragung diente der unmittelbaren Vorbereitung von Arbeiten und Beschlüssen, nämlich der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes. Insoweit wurden auch Protokolle vertraulicher Beratungen angefertigt, die Bestandteilt des Vorgangs wurden. Bereits nach § 7 Abs. 1 IFG NRW ist ihr Antrag auf Informationszugang daher abzulehnen. Darüber hinaus handelt es sich auch um Informationen, die sich gemäß § 7 Abs. 2 a IFG maßgeblich auf den Willensbildungsprozess innerhalb der Behörde zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes beziehen. Diese sollen nach der gesetzgeberischen Wertung ebenfalls nicht zugänglich gemacht werden. Ihrem Antrag auf Informationszugang kann ich daher weder aus dem UIG, dem VIG und auch nicht aus dem IFG NRW nachkommen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die…
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190]
Datum
5. Juli 2021 22:00
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Bearbeitung meines Informationsgesuches. Leider kann ich Ihrer Ablehnung und dessen Begründung nicht folgen und bitte weiterhin um Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. Sie schrieben „die Befragung diente unmittelbar zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans“. Gemäß § 7 Abs. 3 IFG NRW sind „Informationen, die nach Absatz 1 vorenthalten worden sind, [...] nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zugänglich zu machen“. Laut der öffentlichen Niederschrift wurde der Brandschutzbedarfsplan am 14.06.2021 vom Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück beschlossen und damit ist das Verfahren abgeschlossen. Sie führen aus, dass Protokolle vertraulicher Beratungen angefertigt wurden und Teil des Vorgangs sind. Gemäß § 7 Abs. 3 IFG NRW besteht die Pflicht, die Ergebnisse von „Protokolle[n] vertraulichen Inhalts“ zugänglich zu machen. Nach §13 Abs. 1 ist der/die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Dieser hat das IFG NRW kommentiert und stellt informationssuchenden Bürger*innen und den Behörden „Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz“ zur Verfügung. In diesen beschäftigt er/sie sich auch mit dem „Prozess der Willensbildung“. So schreibt er/sie „geschützt sind vielmehr nur Informationen, die einen solchen [Willensbildungs-] Prozess inhaltlich wiedergeben.“ „Nicht offen zu legen sind demnach nur solche Unterlagen, an Hand derer die zum Willensbildungsprozess gehörenden Vorgänge (innerbehördliche Beratschlagungen, Diskussionen oder Anweisungen) nachvollziehbar werden.“ Nach solchen Unterlagen habe ich jedoch nicht gefragt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223190/
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
AW: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190] Sehr Antragsteller/in ich habe den städtischen Dat…
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
AW: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190]
Datum
12. Juli 2021 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe den städtischen Datenschutzbeauftragten in die Angelegenheit eingebunden. Sobald ich von dort eine Nachricht erhalte, melde ich mich bei Ihnen. Besten Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190] Sehr << Anrede >> bitte informieren S…
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190]
Datum
25. Juli 2021 17:03
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223190/
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190]   Sehr [geschwärzt], ich in de…
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190]
Datum
25. Juli 2021 17:03
Status
Warte auf Antwort
  Sehr [geschwärzt], ich in derzeit nicht erreichbar. Ihre Nachricht wird weder gelesen noch weitergeleitet, bleibt aber selbstverständlich erhalten. Nach meiner Rückkehr in den Dienst am 09.08.2021 werde ich mich um Ihr Anliegen kümmern. In dringenden Angelegenheiten wenden sie sich in Zeiten meiner Abwesenheit bitte in Ratsangelegenheiten an [geschwärzt] unter der Durchwahl [geschwärzt] oder unter [geschwärzt] in sonstigen Rechtsangelegenheiten an [geschwärzt] unter der Durchwahl [geschwärzt] oder unter [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190] Sehr << Anrede >>…
An Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190]
Datum
25. Juli 2021 17:26
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223190/
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AW: Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190] Sehr << Anrede >>…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190]
Datum
5. August 2021 22:08
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Befragung in der Feuerwehr“ vom 11.06.2021 (#223190) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223190/
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AW: Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190] Sehr << Anrede >>…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190]
Datum
5. August 2021 22:15
An
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Befragung in der Feuerwehr“ vom 11.06.2021 (#223190) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223190/
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190] Guten Tag.…
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190]
Datum
5. August 2021 22:15
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag. Vielen Dank für Ihre Nachricht. Augenblicklich bin ich leider nicht erreichbar. Ihre E-Mail bleibt selbstverständlich erhalten, wird jedoch in der Zwischenzeit nicht bearbeitet. Wenden Sie sich bis zu meiner Rückkehr bitte an meine Vertretung Annette Vogt. Die Person ist erreichbar unter der Telefonnummer 05242/963 [geschwärzt] oder per E-Mail [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
AW: Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190] Sehr Antragsteller/in bitte …
Von
Kommunalverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Betreff
AW: Automatische Antwort: Befragung der Feuerwehr; Ihre Mail vom 11.06.2021 [#223190]
Datum
9. August 2021 16:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die urlaubsbedingt verzögerte Beantwortung Ihrer nochmaligen Anfrage. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hat in Zusammenarbeit mit einer Sicherheitsberatung im Rahmen einer Organisationsuntersuchung der Feuerwehr der Stadt Rheda-Wiedenbrück eine Umfrage unter Beteiligung aller Angehörigen der Feuerwehr, hierzu zählen die Hauptamtlichen und die Freiwilligen Kräfte, durchgeführt. Das Kernziel dieser Umfrage ist definiert in der Generierung eines deutlichen Stimmungsbildes und der Erfassung der allgemeinen Zufriedenheit innerhalb der Feuerwehr der Stadt Rheda-Wiedenbrück, sowohl aus Sicht der Beamtinnen und Beamten sowie der Angestellten, als auch den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Nutzung der erlangten und noch zu erlangenden Daten ging damit deutlich über die Unterstützung zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes hinaus. Die Organisationsuntersuchung ist auch noch nicht abgeschlossen. Die noch auszuwertenden Daten werden als Grundlage für die beabsichtigte Organisationsuntersuchung, die sich bis jedenfalls in den Herbst des kommenden Jahres 2022 erstrecken wird, herangezogen. Die Organisationsuntersuchung mit dem weitergehende Ziel der Organisationsoptimierung stellt einen Willensbildungsprozess dar, der Bewertungen, Meinungen oder Einschätzungen umfasst, die zunächst verwaltungsseitig intern beraten werden und somit entscheidungsoffen sind. Nach § 7 Abs. 2 IFG NW soll insofern der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden. Auch die weitergehende Prüfung hat daher ergeben, dass ich Ihrem Antrag auf Informationszugang in diesem noch nicht abgeschlossenen Verfahren nicht nachkommen kann. Im Übrigen sind die generierten Fragebögen nicht hier vorhanden. Sie waren für einen begrenzten Zeitraum unter einem Link abrufbar unter Verwendung eines personalisierten Zuganges, wie Ihnen bekannt ist. Die Fragebögen sind direkt an den Dienstleister gegangen, der verpflichtet ist, dies nach der Auswertung zu vernichten. Ich bedauere Ihnen auch nach Rücksprache mit dem hiesigen Datenschutzbeauftragten keine für Sie günstigere Nachricht erteilen zu können. Mit freundlichem Gruß