Wissenschaftliche Grundlage für Kostenübernahme für Covid-19-PCR-Tests
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter [1] lese ich, dass die Techniker Krankenkasse die Kosten für einen Covid-19-PCR-Test übernimmt. Ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse die Kosten nur für Tests übernimmt, deren Aussagekraft wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Bitte teilen Sie mir mit, auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen die Entscheidung der TK beruht, die Kosten für Covid-19-PCR-Tests zu übernehmen. Wie stellt die TK bei der Vielzahl an eingesetzten PCR-Test-Varianten sicher, dass jeder Test die nötige Aussagekraft aufweist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Der Krankenkasse liegen entsprechende wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst nicht vor. Sie stützt sich auf die Corona-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit.
Information nicht vorhanden
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Datum12. Juni 2021
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16. Juli 2021
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